Schwerbehindertenausweis, hat man Anspruch auf Mehrbedarf bei Hartz 4?

2 Antworten

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Die Mehrbedarfe regelt der § 21 des SGB - ll, man hat also zumindest auch als Behinderter dem Grunde nach einen Anspruch auf einen Mehrbedarf, wenn man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt !

Man muss also zunächst einmal arbeitsfähig sein und entweder Leistungen nach § 33 des SGB - lX oder § 54 des SGB - Xll beziehen.

Dann hätte man einen Anspruch auf einen Mehrbedarf von 35 % der maßgeblichen Regelleistung / Regelsatzes.

Wenn du also nichts davon erfüllst, besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf.

isomatte  09.07.2018, 13:12

Danke dir für deinen Stern !

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Ich denke eher nicht.

https://www.hartziv.org/mehrbedarf/behinderte.html

Behinderte, erwerbsfähige Hilfebedürftige können den Mehrbedarf
erhalten, sofern sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33
SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder
sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten.