Jobcenter Mehrbedarf Zöliakie Widerspruch abgelehnt?

Hallo, ich habe folgendes Problem.

Mein 9 jähriger Sohn hat mehrere chronische Erkrankungen, weshalb es mir momentan nicht möglich ist Arbeit aufzunehmen.
Nun hat er noch Zöliakie hinzubekommen.
Ich habe erfahren, dass man aufgrund der recht teuren Kostenaufwendigen Ernährung Mehrbedarf beantragen,
kann was ich auch getan hab.
Laut Empfehlung des Deutschen Zöliakie Vereins empfehlen diese 20% vom Regelsatz was ca 83€ pro Monat wären.

https://www.hartz4hilfthartz4.de/mehrbedarf-ernaehrung/

Wir mussten zum Gesundheitsamt, welches dann innerhalb von 5 Minuten festgelegt hat, dass es 24€ pro Monat geben wird,
da mein Sohn ja nur ein Kind ist und eh nicht so viel isst.
(Er isst mit seinen neun Jahren genau so viel wie ein Erwachsener -das ist also völliger Nonsens).
Des Weiteren kostet allein ein Brot mehr als das dreifache eines normalen Weizenbrotes. Wer sich Glutenfrei ernähren muss, weiß dass die Preise unverschämt sind.

Ich habe also Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und nun kam der Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch.

Begründung:
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Widerspruchsführerin trägt im wesentlichen vor, dass der Mehrbedarf in Höhe von 83€ zu bewilligen ist.

Der Widerspruch ist zulässig, sachlich jedoch nicht begründet.

Insbesondere für Kinder sei diese Empfehlung nicht bindend und vollumfänglich anwendbar.
Daher hat das Gesundheitsamt den Mehrbedarf auf 24€ festgelegt.

Ist jemand in einer ähnlichen Situation?
Sind die 24€ tatsächlich angemessen, wenn man bedenkt, was es tatsächlich bedeutet Komplett auf glutenhaltige Lebensmittel verzichten zu müssen und auf die wirklich teuren Lebensmittel angewiesen zu sein?

Ich komm mir etwas veräppelt vor und möchte das nicht so stehen lassen.

Was wäre der nächste Schritt dieses Urteil anzufechten?
An wen kann / sollte ich mich wenden?

Ich hoffe auf Antworten und bedanke mich im Voraus :-)

Recht, Jobcenter, mehrbedarf, Zöliakie, Ablehnungsbescheid
Mutter zahlungspflichtig bei Sonderbedarf für Sohn?

Hallo, konnte bisher zwar einige Informationen bzgl. des Sonder/Mehrbedarfs rauslesen möchte aber dennoch die Frage stellen. Kurze Schilderung der Situation

Ich - Vater von 2 Söhnen, alleinerziehend und wohnend mit beiden Kindern 8 & 5, arbeitssuchend, ALG I € 600,- + Kindergeld € 380,- + Unterhaltsvorschuss € 194,- + € 145,-

Mutter - ausgezogen, wohnhaft bei Mutter, in Umschulung, ALG I ca. € 670,- + Zuschuss z. L.U. ca € 120,-

Es geht um die Teilung der Förderkosten in Bezug auf Diskalkulietherapie je 2 Wochenstunden je € 30,- / Monat = € 240,-

Die Mutter möchte sich nicht an den Kosten beteiligen, jegliche Versuche sie zu überzeugen schlugen fehl. Das Kind benötigt sehr dringend diese Extra Föderung in Mathematik jedoch können die Kosten nicht alleine von mir ( Vater ) übernommen werden. Gibt es da Möglichkeiten bzw. ist die Mutter teilzahlungspflichtig?

Soweit ich nachlesen konnte, ist laut Gerichtsbeschluss eine Nachhilfe die von dem Haupt-Elternteil veranlasst wurde auch von dem nicht anwesenden Elternteil zu einem gewissen Teil zu zahlen da es als Sonderbedarf gilt und der Haupt-Elternteil das alleinige Bestimmungsrecht in solchen Fällen hat.

Quellen:

http://www.finanztip.de/nachhilfe/

Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2005 hervor (Az. II-3 UF 21/05)

Bitte um sachliche Antworten und keine "Frag beim JA nach" Antworten. Vielen Dank

Nachhilfe, Unterhalt, Dyskalkulie, mehrbedarf, Rechenschwäche, Matheschwäche
Ist es möglich, die Krankenversicherung meiner Tochter aufzulösen beziehungsweise zu übertragen?

Hallo zusammen, es ist etwas kompliziert und befaße mich mit dem Thema eigentlich erst so richtig seit heute. Meine Tochter ist 13 Jahre alt, sie ist praktisch seit Geburt bei mir Familienversichert. Ihre Mutter war damals Asylantin weshalb ich sie bei mir versichert hatte. Die Beziehung ging dann in die Brüche bzw. war nicht mehr zu retten. Inzwischen hat meine Ex 3 Kinder von 3 Männern. Habe kein Sorgerecht, jediglich Umgangsrecht welches von der Mutter aber ständig verweigert wird auch wenn sich meine Tochter auf abgesprochene Unternehmungen riesig freuen würde. Die Mutter bezieht Sozialhilfe und ihre beiden anderen Kinder sind auch über sie versichert. Angerufen werde ich nur wenns um Kohle geht oder wie zuletzt um die Krankenkasse. Anscheinend braucht meine Tochter eine Zahnspange...Kostenvoranschlag 6500 Euro, laut AOK würden sie 80% übernehmen, bei erfolgreicher Behandlung würden die 20 % zurückerstattet werden. Die Mutter würde mir einen Husten wenn ich sie fragen würde meine Tochter bei ihr versichern zu lassen, die wäre ja blöd da der Idiot ja zahlt (laut meiner Tochter..."wir können uns ja die Kosten teilen"). Die Krankenkasse sagt auch aus der Nummer käme ich nicht raus. Andere sagen ich wäre nicht verpflichtet sie mei mir zu versichern...wir waren ja nie verheiratet. Meine Frage wäre ob es irgendwelche Möglichkeiten gäbe...bitte nicht falsch verstehen, ich liebe meine Tochter, aber da mir der Umgang verweigert wird und ihr mit mir auch sehe ich nicht ein für alles berappen zu müssen. Der Unterhalt den ich zahle kommt ja schon nicht so bei ihr an wie es sein sollte. Hat vielleicht jemand einen guten Rat oder eine Idee? Behörden verweigern leider jede Auskunft. Sorry...die Nachricht ist etwas lang

Kinder, Unterhalt, Familienrecht, Krankenversicherung, AOK, Familienversicherung, Krankenkasse, mehrbedarf, Verantwortung, Zahnspange
Mehrbedarf Hartz IV bei GdB 50 aber ohne Merkzeichen

Hallo, ich habe seit Kurzem einen Schwerbehindertenausweiß mit GdB 50, allerdings ohne Merkzeichen. Ich bin 18 Jahre alt und gehe noch zur Schule. Meine Eltern beziehen Hartz IV, würde mir/uns ein Mehrbedarf zustehen? Alles, was ich bis jetzt im Internet gelesen habe war kompliziert, verwirrend und zum Teil widersprüchlich, außerdem habe ich nichts gefunden was auf meine Situation passt. Also meine Fragen: 1.) Braucht man ein G, bzw. aG im Ausweiß für den Mehrbedarf? 2.) Ich bin ja voll erwerbsfähig, allerdings nicht erwerbstätig, da ich noch zur Schule gehe, aber theoretisch könnte ich ja arbeiten gehen. Es ist nur, dass ich durch die Krankheit für die ich den Ausweis bekommen habe viel Zeit verloren habe. 3.) Da steht immer, man bekommt den Mehrbedarf nur, wenn " sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX, Eingliederungshilfen nach § 54 Abs. 1 S. 1 bis 3 SGB XII oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Arbeitsplatzes erhalten." Bedeutet das, dass meine eine Reha gemacht hat oder macht oder heißt das, man bemüht sich um eine Ausbildung etc.??? Eine Reha habe ich gemacht. Und die Schule nach der 10. weiterzuführen ist doch auch eine Art "Leistung zur Teilhabe am ARbeitsmarkt", oder nicht? Ich weiß nicht recht, wie ich das verstehen soll... Es ist so kompliziert, ich hoffe ihr könnt mir helfen :)

Hartz IV, mehrbedarf, Schwerbehinderung

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