Zahlungsaufforderung für Leistungen die meine Eltern in anspruch genommen haben?

7 Antworten

Ob Du das persönlich bekommen hast, oder deine Eltern in Vertretung für dich, spielt dabei keine Rolle, relevant ist nur, ob deine Eltern für dich zu Unrecht Leistungen erhalten haben oder nicht.

Die Jobcenter können diese zu Unrecht gezahlten Leistungen vom Kind selber erst ab der Vollendung des 18 Lebensjahres einfordern.

Du suchst dir aus dem Internet einmal folgendes, Beschränkung der Minderjährigenhaftung ALG - ll und da solltest Du auf den § 1629 a BGB - stoßen, dass solltest Du dir dann einmal ganz genau durchlesen und wenn das auf dich zutreffen sollte, umgehend in Widerspruch gehen und dich auf den § 1629 a BGB - berufen.

Da kannst Du dann auch gleich in Kopie nachweisen, was Du an deinem 18 Geburtstag an Geld auf deinem Konto oder Sparbuch hattest.

Wenn Du da weniger oder auch gar nichts hattest, dann sollest Du mit deinem Widerspruch normalerweise Erfolg haben und nur weniger oder gar nichts zurückzahlen müssen.

Wichtig ist, versuche mal raus zu bekommen was genau geschehen ist und für welchen Zeitraum das geld gefordert wird. Sollte es so sein, dass das Jobcenter versucht schulden dir aufzuerlasten die noch in deiner zeit als Minderjähriges Kind aufgelaufen sind, zum beispiel da zu viel ALG2 gezahlt wurde für dich als Kind, dann lese dir das Urteil vom Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vom 28. November 2018 durch (Az.: B 14 AS 34/17 R und B 4 AS 43/17 R). Dort wurde festgestellt dass das Jobcenter dieses Geld nur einfordern darf, insofern das Kind ab dessen Volljährigkeit über Vermögen verfügt, ansonsten gilt es dem Jobcenter darauf zu achten dass mit Erreichen des 18. Lebensjahres Kinder schuldenfrei ins Erwachsenenleben starten können.

Schriftlich Einspruch einlegen und Sachlage schildern.

Seit ihr immer noch eine Bedarfsgemeinschaft? Lebst du noch zu Hause und verdienst eigenes Geld?

DerLurch3017 
Fragesteller
 05.12.2021, 22:28

Ich lebe noch zuhause und verdiene auch eigenes Geld.

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michi57319  05.12.2021, 22:29
@DerLurch3017

Sofern ihr immer noch vom Jobcenter alimentiert werdet, deine Eltern also nach wie vor kein Geld verdienen, bekommt der die Rechnung, der Geld hat.

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DerLurch3017 
Fragesteller
 05.12.2021, 22:31
@michi57319

Klingt logisch. Jedoch verdienen meine Eltern Mittlerweile seit 2 Jahren wieder normales Geld durchs Arbeiten.

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michi57319  05.12.2021, 22:33
@DerLurch3017

Dann bist du tatsächlich der falsche Rechnungsempfänger, womit wir wieder beim ersten Satz meiner Antwort sind 😉

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Sehr wahrscheinlich haben Deine Eltern für Dich Sozialgeld oder Arbeitslosengeld 2 bekommen; mutmaßlich, ohne daß Du es mitbekommen hast.

Dem Anschein nach wurde für Dich warum-auch-immer zuviel gezahlt, und die Überzahlung wird nun zurückgefordert.

Ich würde Dir empfehlen, Dich mit einem Fachanwalt für Sozialrecht in Verbindung zu setzen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Wenn Überzahlungen bei Minderjährigen entstanden sind, kann der SGB II-Träger das Geld bei der Person zurückfordern, sobald sie volljährig ist.