Rückzahlung /Anrechenbarkeit Schuldenrückzahlung von Exmann bei Hartz IV?

4 Antworten

Es kommt dabei nicht auf die Verhältnisrechnung zwischen soll und ist an sonder darum, dass Du die Leistung unter Berücksichtigung des Geldflusses bekommen hast.

FEA (frag-einen-anwalt)

ellileonromina 
Fragesteller
 26.02.2014, 10:31

Danke, da mach ich gerade einen Termin aus. Wollte nur hier auch schon mal fragen, weils schneller geht.. :-) Aber ich weiss, das ist wohl zu komplex. :-)

Um es kurz zu machen,angerechnet kann dir nur das werden,was du auch tatsächlich von deinem EX - Mann überwiesen bekommen hast !

Und wenn er auch für den Mehrbedarf für den Kindergarten gezahlt hat und du auch vom Jobcenter dieses Geld bekommen hast,wird das mit Recht vom Jobcenter zurück gefordert,weil dann dein Bedarf nicht mehr zu groß war.

Deine Schulden interessieren hier keinen,ich meine jetzt das Jobcenter,das ist dein eigenes Problem,wie du das auf die Reihe bekommst.

Nur wenn diese Schulden eine Obdachlosigkeit zur Folge hätte,hättest du einen Antrag beim Jobcenter auf ein zinsloses Darlehn stellen können,was du dann in monatlichen Raten von deinem Regelsatz abgezogen bekommen hättest.

Du hättest deine Forderung gegen deinen Ex.Mann an das JobCenter abtreten sollen. Dann können die sich selbst um die Beitreibung kümmern.