Rückzahlung /Anrechenbarkeit Schuldenrückzahlung von Exmann bei Hartz IV?
Hallo,
ich habe einen etwas komplizierteren Fall. Mein Exmann hat seit Dezember 2012 keinen Ehegattenunterhalt mehr bezahlt und bis zum Gerichtsurteil im November 2013 insgesamt 6.414 € Schulden bei mir gemacht. Da er Italiener und auch im Ausland wohnhaft ist, konnte man ihn nicht pfänden.
Deshalb habe ich im Februar 2013 HartIV beantragen müssen (alleinerziehend, zwei kleine Kinder, keine Betreuungsmöglichkeiten bis Sept. 2013) und auch erhalten. Allerdings mit dem Hinweis, dass ich eine mögliche Schuldenrückzahlung seitens meines Exmannes an das Jobcenter weitergeben musste. Bewilligt wurde der Antrag und ab März 2013 habe ich eine monatliche Zahlung von 589,00 € erhalten (Ehegattenunterhalt wäre monatlich 600,00 € gewesen).
Der Mehrbedarf vom Kindergarten von 189,00 € monatlich (ab September 2013) wurde von meinem Exmann ebenfalls drei Monate nicht bezahlt. Zudem musste ich ab Juli 2013 Schulden in Höhe von 150,00 € abzahlen.
Das Gerichtsurteil gegen meinen Exmann fiel dann folgendermaßen aus: Vergleich - er bezahlt mir in zwei Raten 2.000 € und muss den Mehrbedarf vom Kindergarten ab Dezember 2013 bezahlten. Somit müsste ja eigentlich daraus ersichtlich sein, dass er nicht voll zahlungsfähig war.
Jetzt will das Jobcenter aber von mir - trotz angerechneten 6 Monaten - eine Rückzahlung von 500,00 € wegen der kleinen Schuldenrückzahlung von meinem Exmann. Dieses 2000,00 € sind aber schon verbraucht, da ich wegen meiner Arbeit (arbeite seit Jan. 2014 geringfügig) für Jan./Feb. zuerst kein Hartz IV bekommen habe (Anteil wurde jetzt erst überwiesen, also musste ich ja von dem Geld von meinem Exmann meine Miete bezahlen) und die restlichen Schulden habe ich auch an die Gerichtsvollzieherin überweisen müssen.
Somit die eigentlich kurze Frage zu einer langen Vorgeschichte: Ist es richtig, was das Jobcenter jetzt mit der Rückzahlung in vollem Umfang von mir verlangt? Denn an sich war mein Exmann ja nicht leistungsfähig (in vollem Umfang, sondern nur zu 1/3). Hätte ich diesen Anspruch nicht gehabt, hätte ich ohne Schuldenrückzahlung HartzIV bezogen... Müsste diese 500 € Rückzahlung nicht auch gedrittelt werden. Besonders, da ich im Dezember 201´2 gar kein Hartz IV und im Jan./Febr. 2013 nur anteilig Hartz IV erhalten habe.
Vielen lieben Dank für die Antworten schon mal im voraus.
4 Antworten
Es kommt dabei nicht auf die Verhältnisrechnung zwischen soll und ist an sonder darum, dass Du die Leistung unter Berücksichtigung des Geldflusses bekommen hast.
FEA (frag-einen-anwalt)
Danke, da mach ich gerade einen Termin aus. Wollte nur hier auch schon mal fragen, weils schneller geht.. :-) Aber ich weiss, das ist wohl zu komplex. :-)
Um es kurz zu machen,angerechnet kann dir nur das werden,was du auch tatsächlich von deinem EX - Mann überwiesen bekommen hast !
Und wenn er auch für den Mehrbedarf für den Kindergarten gezahlt hat und du auch vom Jobcenter dieses Geld bekommen hast,wird das mit Recht vom Jobcenter zurück gefordert,weil dann dein Bedarf nicht mehr zu groß war.
Deine Schulden interessieren hier keinen,ich meine jetzt das Jobcenter,das ist dein eigenes Problem,wie du das auf die Reihe bekommst.
Nur wenn diese Schulden eine Obdachlosigkeit zur Folge hätte,hättest du einen Antrag beim Jobcenter auf ein zinsloses Darlehn stellen können,was du dann in monatlichen Raten von deinem Regelsatz abgezogen bekommen hättest.
Du hättest deine Forderung gegen deinen Ex.Mann an das JobCenter abtreten sollen. Dann können die sich selbst um die Beitreibung kümmern.