Wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat und Arbeit sucht?
7 Antworten
Man muss es nicht sagen, vorausgesetzt, dass du den Job ohne Einschränkungen erledigen kannst. Dürfest du z.B. nicht Auto fahren und könnte dies aber Teil deines Jobs sein, dann dürftest du diesen Punkt nicht verschweigen und im Nachhinein damit ankommen. Der "Kündigungsschutz" greift übrigens erst nach 6 Monaten und ist teilweise auch gar nicht sooo viel wert, wie man denkt. Das Integrationsamt muss halt eingeschaltet werden. Gerade in größeren Betrieben ist eine Kündigung aber sowieso meist nicht so einfach.
Und ja, du kannst dich prinzipiell auch später erst dazu entscheiden. Je nach Unternehmen kann es aber durchaus sinnvoll sein, es auch direkt mitzuteilen. Bei uns würdest du z.B. bei bekannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung zum Vorstellungsgespräch geladen werden, sofern die Qualifikation nicht komplett daneben ist. (und nein, ich arbeite nicht im öffentlichen Dienst. Es ist einfach eine AG Entscheidung)
Bei mehreren Bewerbern muss der Arbeitgeber denjenigen mit Schwerbehindertenausweis bevorzugen. Laut Schwerbehindertengesetz.
Man kann es im nachhinein tun, wenn z.B. eine Kündigung droht.
Je nach Grad der Behinderung, bekommt man eine Ausweis. Ich glaube mehr als 30. Vielfach werden bei gleicher Eignung Behinderte bevorzugt eingestellt, besonders im Oeffentlichen Dienst.
Versorgungsaemter: BEANTRAGUNG und Feststellung der Behinderung, "Erleichterung" Nachteilsausgleich allgemein, je nach Grad"
Integrationsamt: Nachteilsausgleich fuer den Arbeitspatz
Bei Nichtbekanntgabe der Behinderung kann es als "Vertrauensbruch" mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen" kommen. Je nach Grad der Behinderung gelten bestmmte Schutzvorschriften, auf die der Beschaeftigte Anspruch hat.
Die Behinderung kann sich etappeweise entwickeln, auf Rehaeinrichtungen haben die dafuer abgestellte Mitarbeiter, die waehrnd des Aufenthaltes auf Reha der Patienten aufgesucht werden koennen
Schwerbehinderte werden oft bevorzugt eingestellt, du kannst es also ruhig angeben.
Danke. Aber wenn es sich um Zeitarbeitsfirmen dreht? Was meinst du? Können die auch solche brauchen?
Man muss es nicht und kann das erst im Nachhinein tun. Andererseits sind die Unternehmen vielleicht glücklich, dadurch ihre Quote erfüllen zu können.
Ob diese Firmen auch gerne Behinderte einstellen, ob diese Firmen auch die Quoten erfüllen müssen. Das ist meine Frage.
Ja, diese Firmen müssen auch Quoten erfüllen und sonst Ausgleichsabgaben zahlen. Wie gesagt, die haben keine Extra-Regeln. Diese Gesetze gelten für alle.
Was ist, wenn es sich bei den potentiellen Arbeitgebern um Zeitarbeitsfirmen handelt?