Hat mein Sohn einen Anspruch auf Mehrbedarf bei Hartz 4?

7 Antworten

Er soll sich auf jeden Fall den Ausweis besorgen. Dadurch hat er auch Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitsförderung.

Bei Hartz IV gibt es keinen Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung.

Nur bei Grundsicherung bzw. Aufstockung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

chris2323 schreibt:

mein Sohn ist 30 Jahre alt bezieht Hartz 4 weil er arbeitsunfähig ist

Das ist nicht richtig. Dein Sohn bezieht nicht ALG II ("Hartz IV"), weil er arbeitsunfähig ist, sondern weil er zu wenig oder gar kein Einkommen hat.

Arbeitsunfähigkeit ist keine Voraussetzung, um ALG II zu beziehen. Voraussetzung ist, dass man a) erwerbsfähig ist und b) zu wenig Einkommen und zu wenig Vermögen hat.

Wenn deinem Sohn der übliche § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht genügt, kann er noch

§ 21 Mehrbedarfe beantragen. Welche Mehrbedarfe hat er denn? Also solche Mehrbedarfe, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden?

Bei einer Schwangerschaft kann man sagen: "Ich bin schwanger, habe einen

Mehrbedarf von 17 Prozent des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs." Siehe Absatz 2.

Verträgt man kein Gluten oder hat sonstige kostspielige Ernährungsprobleme, greift Absatz 5:

(5) Bei Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.

Bei einer Epilepsie erkenne ich zunächst keinen Mehrbedarf, der nicht von der Krankenkasse übernommen wird.

Welcher ist das denn?

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn er voll erwerbsgemindert wäre und das auf Dauer, dann hätte er gar keinen ALG - 2 ( Hartz - lV ) Anspruch, dann wäre das Sozialamt für ihn zuständig, er muss also noch eine Arbeitsfähigkeit von min. 3 Stunden täglich haben.

Nur weil er dann einen GdB - 50 hätte, würde er nicht automatisch einen Anspruch auf einen Mehrbedarf haben, dafür müsste er z.B. eine entsprechende Maßnahme oder Umschulung machen bzw. eine Förderung bekommen, dann würde er für diesen Zeitraum einen Mehrbedarf von 35 % seines maßgebenden Regelbedarfs für den Lebensunterhalt bekommen.

Gibst du im Internet einfach einmal ein ,, Mehrbedarf Behinderung ALG - 2 " , da solltest du die Voraussetzungen zum nachlesen finden.

Ich würde empfehlen, eine Sozialberatung vor Ort einzuholen. Dort kennt man sich aus.

Ggf,. empfiehlt sich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in den Sozialverbänden VdK oder SoVD. Die Mitgliedschaft kostet mtl. m.W.n. ca. 6 €..