Bekomme ich Hartz 4 wenn ich als alleinerziehende einen Kita Platz für ein 1 Jähriges Kind habe?

olsen  08.10.2020, 21:23

Warst du verheiratet.?

Katiaa92 
Fragesteller
 09.10.2020, 16:23

nein nur zusammenlebend

3 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Beim ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter musst du dem Arbeitsmarkt min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres nicht zur Verfügung stehen, deshalb kann man auch davon ausgehen dass das Jobcenter keine Vollzeitbeschäftigung von dir fordern darf, weil du wie gesagt gar nicht arbeiten müsstest.

Sollten sie da Schwierigkeiten machen, dann melde dein Kind einfach ab und bleibt zuhause und betreue es erst einmal selber.

Wegen Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und Beratungsschein für einen Anwalt hat dir ja @ Kessie 1 schon einiges geschrieben, was den Mietvertrag angeht, steht ihr beide im Mietvertrag, kann dieser auch nur gemeinsam gekündigt werden, er ist dir also solange er darin steht zur anteiligen Mietzahlung verpflichtet und das wird auch das Jobcenter so sehen und dir nur 2/3 der Warmmiete als Bedarf der Kosten anerkennen, den Rest musst du von ihm einfordern, im schlimmsten Fall halt mit Hilfe eines Anwalts.

Wenn er jetzt arbeitslos ist und ALG - 1 bekommt, könnte es durchaus sein das er erst einmal nicht leistungsfähig ist, deshalb sollt4st du dir auch Hilfe beim Jugendamt holen.

Dir könnte bis zu 3 Lebensjahr auch Betreuungsunterhalt zustehen, aber wenn er nicht einmal vorrangigen Unterhalt fürs Kind zahlen kann, dann bleibt für dich ja auch nichts, zumal der Selbstbehalt bei deinem evtl. Anspruch dann höher liegt als bei Unterhalt für minderjährige Kinder.

Du solltest auch einen neuen Antrag auf Kindergeld stellen, auch wenn du es von ihm bekommst, denn bei minderjährigen Kindern steht dem Elternteil das Kindergeld zu, bei dem das Kind gemeldet ist und wohnt.

Was würdest du denn dann im Monat an Brutto und Netto verdienen ?

Der Unterhaltsvorschuss beträgt denke ich derzeit noch 160 € pro Monat, dazu käme dann das Kindergeld von derzeit noch 204 € und ab 2021 dann von 219 € pro Monat.

Denn für das Wohngeld und den Kinderzuschlag wird ein Mindesteinkommen benötigt, beim Wohngeld sind es 80 % von eurem Gesamtbedarf nach dem SGB - ll ( ALG - 2 oder besser Hartz - lV ) vom Jobcenter und beim Kinderzuschlag musst du als alleinerziehende min. monatlich auf 600 € Brutto kommen, bei einem Paar wären es 900 €.

Kinderzuschlag würde aber max. derzeit 185 € pro Monat betragen, der stünde dir dann auch nur dann zu, wenn du mit allen anrechenbaren Einkommen + die max. 185 € euren Grundbedarf decken könntet.

Im Internet findest du für beide Sachen einen kostenlosen Rechner !

Euer Grundbedarf würde dann im Normalfall derzeit bei min. 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt für dich liegen + 36 % Alleinerziehenden Mehrbedarf = 155,52 €, berechnet aus den 432 € Regelbedarf, der sollte ab 2021 dann wieder angehoben werden, auch fürs Kind und dann meines Wissens bei 446 € liegen, entsprechend würde dann auch der Mehrbedarf etwas steigen.

Dazu käme dann derzeit der Regelbedarf für ein Kind unter 6 Jahren von 250 € und eure zu zahlende Warmmiete und von dieser Gesamtsumme würdest du dann min. diese 80 % an eigenem Einkommen fürs Wohngeld benötigen.

Du müsstest dann mit deinem Bruttoeinkommen ja alleine schon wegen der KK - mehr als 450 € Brutto pro Monat verdienen, sonst müsstest du deinen Beitrag ohne ALG - 2 vom Jobcenter ja selber zahlen.

isomatte  12.02.2021, 08:08

Danke dir für deinen Stern !

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Du kannst ALG 2 beantragen. Kindergeld und Unterhalt werden allerdings angerechnet.

Soweit ich weiß, kannst Du Dein Kind zu Hause betreuen, bis es drei Jahre alt ist - danach mußt Du aus Sicht des Jobcenters dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Von Experte isomatte bestätigt

Der Ex ist der Vater des Kindes?

Wie sieht es mit Unterhalt aus? Für das Kind UND für dich?

Bist du alleinige Mieterin der Wohnung?

Und nein: in der Theorie musst du gar nicht arbeiten mit einem 1jährigen Kind. Warst du bereits beim Jobcenter, beim Jugendamt (wegen Unterhalt für das Kind)? Hast du ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag?

Katiaa92 
Fragesteller
 08.10.2020, 21:40

Mein Ex ist der Vater des Kindes . Unterhalt möchte er nicht zahlen sagt er. Problem ist, dass er seit Ende September arbeitslos geworden ist und nun ALG 1 bezieht .

Die Wohnung haben wir zusammen angemietet, angegeben ist aber meine Bankverbindung.
Ich denke aber, dass er bestimmt in kommender Zeit sich von meiner Wohnung abmelden wird.
Er zahlt mir schon seit letzten Monat keine Miete mehr und macht mir mein Leben zur Hölle, sodass ich kaum dazu komme mich zu informieren . Geld für die Miete konnte ich somit von meinem angesparten alleine bezahlen .

Ob ich Anspruch auf Kinderzuschlag habe , weiß ich nicht . Selbst das Kindergeld wird auf Seinem ! Konto überwiesen und er überweist es mir dann

Nein, ich war noch nirgends . Dieser Mann lässt mich keinen klaren Gedanken mehr fassen und ohne Hilfe komme ich da nicht raus , weil er much auch lange emotional missbraucht hat

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Kessie1  08.10.2020, 22:11
@Katiaa92

Du solltest dringend zum Jugendamt gehen und dort erstmal Unterhaltsvorschuss beantragen, wobei es da schon Probleme geben kann, da er ja offiziell dort noch wohnt. Dann unbedingt zum Anwalt! Hole dir einen Beratungsschein vom Amtsgericht und dann zum Anwalt. Er ist verpflichtet auch dir Unterhalt zu zahlen, ebenso sich weiter an der Miete zu beteiligen. Als Mitmieter kann er zwar ausziehen wie er will, das bedeutet aber keineswegs, dass er aus dem Mietvertrag ist. Ihr seid Gesamtschuldner gegenüber dem Vermieter. Ist bei dir nichts zu holen, dann geht der zu ihm und umgekehrt. Den Vermieter interessieren nämlich private Probleme nicht! Und auch wenn er derzeit arbeitslos ist, so bekommt er doch Arbeitslosengeld, kann sich einen Minijob suchen... "er will keinen Unterhalt leisten..." Das ist doch kein Wunschkonzert!

Zudem solltest du auch die Kindergeldkasse informieren und denen mitteilen, dass er nicht mehr dort wohnt und das Kindergeld auf dein Konto beantragen... Ob das in der derzeitigen Situation allerdings klappt ist fraglich, da er ja offiziell noch dort wohnt.

Hast du keine Freunde oder Verwandte, die dich zu den Ämtern begleiten könnten?

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