Steht uns der zugesagte Kita-Platz weiterhin zu wenn ich arbeitslos werde?


24.05.2023, 13:39

Und jetzt stelle ich mir die Frage ob uns der Platz aufgrund meines Fehlers nicht mehr zusteht, weil ich bei meiner Kündigung vergessen habe, diese Angabe zur beruflichen Situation im Kita-Navi zu ändern.

1 Antwort

Der Platz wurde euch zugesagt, damit habt ihr den Platz jetzt auch. Wobei du da wohl ein wenig gelogen haben musst, bzw. nicht erzählt hast, dass dir gekündigt wurde?

Am besten du redest mit der Kita-Leitung. Denn ohne Kita-Platz kannst du dir ja auch keine Arbeit suchen und verlierst deinen ALG1 Anspruch.

Ihr solltet allerdings überlegen, ob dein Sohn wirklich 9 Stunden in die Kita soll, das ist am Anfang ziemlich viel für euer Kind.

Wulfie88 
Fragesteller
 24.05.2023, 13:36

Danke dir erstmal. Ja, als wir ihn vor drei Jahren im Kita-Navi angemeldet hatten war ich ja tatsächlich Vollzeit in Arbeit. Eben bis vor kurzem. Aber du hast recht, ich hatte es jetzt vergessen im Navi in den Angaben zu ändern als ich arbeitslos wurde. Deshalb fühlte ich mich auch schuldig und dachte der Platz steht mir vielleicht aufgrund meines Fehlers nicht mehr zu. Diese Zusage kam jetzt doch eher überraschend, hab nicht damit gerechnet. Bin allerdings auch deiner Meinung, dass wir die Stunden eher erstmal gering halten sollten und später vielleicht steigern. Danke dir nochmal für deine Hilfe.👍

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October2011  24.05.2023, 13:45
@Wulfie88

Du hast in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz!

Dieser Rechstanspruch ist unabhängig davon, ob du arbeitest oder nicht.

Und bei dir ist es relevant, denn ohne den Kita-Platz bekommst du kein ALG1, nachdem das Krankengeld der TK ausläuft.

Wenn dir der Platz abgesagt werden sollte, solltest du dich als erstes an die Stadt/ Gemeinde wenden und um Hilfe bei der Suche bitten. Du kannst auch damit drohen, dass du sonst die Stadt/ Gemeinde verklagst- ofmals wirkt das "Wunder".

Wobei- rede als erstes in Ruhe mit der Kindergartenleitung. Die Leitung wird Verständnis für eure Situation haben. Für die Kita-Leitung ist es aber auch wichtig zu wissen, wie lange euer Kind tatsächlich betreut werden soll und ob ihr z.B. die Früh- und Spätbetreuung in Anspruch nehmen werdet oder nicht. Denn dafür muss die Leitung ihr Personal einteilen, bzw. auf das Verhältnis Kinder/ Erzieher achten.

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