Schwanger mit 17 finanzielle Unterstützung, Kind mit 18?

13 Antworten

Schwanger unter 18. Sorgerecht, Mutterschutz, Elterngeld, Kinderbetreuung - für minderjährige Mütter gibt es hier einige besondere Regelungen. Wir haben sie zusammengestellt.

https://www.eltern.de/schulkind/jugendliche/recht-und-rat-fuer-teeniemuetter.html

https://www.mami-ratgeber.de/kinderwunsch/risikoschwangerschaft/schwanger-unter-18/

markusher  21.02.2019, 19:01

sie ist 18 mit geburt des kindes.

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Wende Dich bitte umgehend an "profamilia" - dort wirst Du Ansprechpartner für all Deine Fragen finden!

Keine Sorge, wenn Du bei der Geburt Deines Kindes bereits 18 Jahre alt bist, so wird Dir keiner Dein Kind weg nehmen!

Und bitte, sieh das Jugendamt nicht grundsätzlich als "böse" an. Auch von dort kannst Du sehr wertvolle Unterstützung bekommen. In Deinem Alter kann man noch nicht alles können und alles wissen, darum hör Dir an, was andere erfahrene Menschen Dir an Rat geben und geh nicht gleich in eine Art Abwehrhaltung. Wenn man um Unterstützung bittet, dann bekommt man die auch - "wie man in den Wald rein ruft, so schallt es zurück!"

Alles Gute wünsche ich Dir und such Dir einen Ansprechpartner vor Ort. Es werden noch viele Fragen auf Dich zukommen.

Dein Ansprechpartner sollte als erstes das Jugendamt sein.

Was ist denn mit dem Vater des Kindes. Den gibt es doch sicher auch irgendwo.

Wenn du nach der Geburt noch Schülerin bist, kannst du doch eigentlich froh sein, wenn du einen Platz in einem Mutter-Kind Heim bekommst.

große frage ist nun: wann wirst du 18 oder anders wieviele wochen bist du mit 18 noch schwanger.

mit 18 bist du erwachsen und da mischt sich auch kein jugendamt mehr ein. du bildest dann mit dem kind im alg2 deine eigene bg schon in der schwangerschaft und auch mit dem baby. für dich gilt also kein u25 mehr.

zu empfehlen ist dir derzeit erstmal ein weg zu profamilia oder wo auch immer die schwangerenkonfliktberatung in deiner gemeinde sitzt. dort kannst du dich auch ausführlich beraten lassen.

für die wohnung musst du anträge stellen:

  • auf zusicherung einer wohnung
  • auf kautionsdarlehen
  • auf renovierungskosten
  • auf umzugskosten
  • auf erstausstattung einer wohnung (google mal nach listen)
  • auf erstausstattung für baby (kinderwagen, babybettchen, kleiderschrank oder wickelkomode)
  • auf erstausstattung babysachen (vom strampler bis zur kleinen socke)
  • auf schwangerenkleidung
  • und natürlich auf leistungen

vorzulegen sind:

  • kontoauszüge girokonten, sparbücher, anlagen, fonds
  • kontoauszüge bausparer, lebensversicherung, rentenabsicherungen etc
  • angaben über sämtliches vermögen (grundstücken, häuser, gemälde, münzsammlungen^^)
  • mutterpass kopie von der seite wo entbindungstermin draufsteht
  • kopie schulbescheinigung
  • wenn du hast angebot des vermieters über wohnung
  • angebot von 3 umzugsunternehmen

Hier findest du die notwendigen Formulare für alg2:

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/download-center-arbeitslos

einfach weiter runterscrollen

Kindergeld kannst du an dich umleiten lassen wenn du ausgezogen bist:

https://www.kindergeld.org/download/KG11e_anteiliges-Kindergeld.pdf

wenn du den bescheid erhalten hast über die babyerstausstattung solltest du definitiv noch mal zur schwangerenberatung der diakonie oder profamilia gehen. dort kannst du zusätzlich noch einen antrag an die "bundesstiftung mutter und kind" stellen um weitere sachen zu bekommen: pflegemittel, flaschen, sauger, etc dazu berät man dich dort sehr gut.

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/

https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/antragstellung/

vielleicht überlegst du dir die sache mit dem mutter-kind-heim mal in ruhe. an sich ist es eigentlich eine gute sache. da man dich dort unterstützt deine schule und deine ausbildung danach weiter zu machen. während du in der schule bist, passen die erzieher auf dein kind auf und betreuen es. wenn du wieder da bist, bekommst du hilfestellung, da junge muttis nun nicht einfach gleich mit geboren werden.

infos zu themen wie alg2, was dir zusteht, kindergeld, weiterführende hilfen findest du auch gerne hier:

www.elo-forum.org

infos zu themen wie vaterschaftsanerkennung, gemeinsames sorgerecht, umgang, unterhalt, betreuungsunterhalt findest du hier:

www.allein-erziehend.net oder auch www.vatersein.de

wichtig ist, dass du weißt was du willst. sprich mit deinen eltern in ruhe. wenn du möchtest nimm eine freundin deines vertrauens ins boot, lass dich bei profamilia beraten und wenn nötig bitte um unterstützung wenn du denkst das es mit deinen eltern eskaliert oder eskalieren könnte.

wichtig ist das du weißt, dass der vater des kindes unterhaltspflichtig für das kind wird und für dich ab mutterschutz bis zum 3. lebensjahr in form von betreuungsunterhalt. voraussetzung dabei ist die leistungsfähigkeit des vaters. auch müsste er eigentlich die erstausstattung des kindes finanzieren. seine leistungsfähigkeit prüft das jobcenter von sich aus.

ist er nicht leistungsfähig, wirst du eventuell unterhaltsvorschuss beantragen müssen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/unterhaltsvorschuss/unterhaltsvorschuss/73558

für die zeit der elternzeit wirst du elterngeld beantragen müssen:

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752

--->elterngeld, kindergeld für dich und das kind, unterhalt oder unterhaltsvorschuss senken den bedarf des kindes und den deinen und werden abgezogen. du erhältst also weniger alg2

wenn du wieder in der schule bist, wirst du unter umständen schülerbafög beantragen müssen, der ebenfalls deinen bedarf senkt.

https://www.bafög.de/588.php

  • hier ist interessant was deine eltern verdienen, da du noch keinen elternunabhängigen bafög bekommst.

--->erst wenn du wieder in schule oder ausbildung bist, kann es sein, dass deine eltern wieder unterhaltspflichtig werden und geprüft wird, wie hoch dein bedarf ist und wieviel deine eltern dazu leisten können.

Lina1202 
Fragesteller
 21.02.2019, 20:53

Ich danke dir echt für diese Sinnvolle Antwort. Hast mir damit echt geholfen Danke :)

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ninanew2  22.02.2019, 11:16
@Lina1202

Die Antwort ist nicht Sinnvoll - es ist eine Anleitung zum Betteln. Betteln beim Staat. Hättest Du vorher was aus deinem Leben gemacht könntest Du dich selbst um dein Kind kümmern. Aber anscheinend ist dir dein Kind egal - denn Du hast es gezeugt ohne das du irgendwas hattest. Du kannst deinem Kind nichts bieten und hast nicht mal ein schlechtes Gewissen. Dein armes Kind.

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markusher  22.02.2019, 13:27
@ninanew2

das ist keine anleitung zum betteln du troll, dass ist eine anleitung und information für jemand der um hilfe bittet. hätte-hätte-fahrrad-kette hilft der ts jetzt wie? richtig, garnicht. sie hat das kind nicht allein gezeugt, dazu gehören immer zwei. wie und warum das passiert ist, geht dich garnichts an. sie kann ihrem kind ein warmes zuhause bieten, liebe und genügend ernährung. alles andere findet sich mit schule und ausbildung in der zukunft.

hast du kein schlechtes gewissen so einen unausgegorenen blödsinn zu labern?

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ninanew2  23.02.2019, 02:53
@markusher

Für mich ist das eine Anleitung zum Betteln. Mehr ist das nicht. Wenn man sich informiert welche Behörde einem noch ein wenig mehr Geld gibt ist das Staatliches Betteln. Ich würde mich schämen - ich wüde mich als Frau schämen aber vor allem würde ich mich als angehende Mutter schämen die es nicht hingekriegt hat vorher eine Grundlage zu schaffen.. Traurige Wesen.

Außer Muttermilch kann die sich nichts leisten - selbst die windeln die sie braucht kann sie nur kaufen weil irgendwer ihr Geld gibt.. Beschämend sowas.

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markusher  23.02.2019, 12:23
@ninanew2

beschämend ist dein verhalten und dein dummes gequatsche. was hast du am sozialen netz nicht verstanden du troll? es sind leistungen die einem menschen zustehen, wenn er bedarf hat und die junge dame hier könnte bedarf haben. sie könnte sich den ganzen quatsch auch selbst erfragen in der hoffnung, dass sie vollständig auskunft erhält oder sie bekommt es hier einmal richtig und es kann sogar sein, dass es noch das ein oder andere gibt, was ich vergessen habe.

niemand muss sich schämen sozialleistungen in anspruch nehmen zu müssen. keine mutti muss sich schämen die erstausstattung zu bekommen oder sich so eine grundlage zu schaffen. dafür ist das solidaritätsprinzip geschaffen worden. wenn du mit deiner gestörten empfindung probleme hast, dann wende dich an deinen psychiater. vielleicht wirds mal wieder zeit sich einweisen zu lassen.

nun troll woanders weiter

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ninanew2  23.02.2019, 13:08
@markusher

Das Soziale Netz funktioniert indem man einzahlt indem man selbst mal was geleistet hat - ein Teeanger der anscheinend zu blöd zum Verhüten ist hat einiges nicht begriffen bzw die Eltern haben klar versagt. Wer der eigenen Tochter nicht beigebracht hat auf die Verhütung zu achten hat als Elternteil klar versagt.

Eine Mutter die beim Staat betteln geht weil Sie zu Dumm war zum Verhüten "schafft" keine Grundlage - das Amt schafft für diese und ihr Kind eine Grundlage. Sie selbst schafft es nicht, da sie nichts hat. Hätte sie irgendwas - würde diese nicht beim Amt betteln gehen. So simpel ist das. Aber du scheinst dir die Dinge schön reden zu wollen - Wahrscheinlich hast Du selbst so ne "Lebensleistung geschafft".. Armselig.

Solidarität heißt Geben und Nehmen.

Nicht - Ich mach mal die Beine breit und achte nicht auf die Verhütung als Frau - denn Vater Staat kommt für mich schon auf..

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Lina1202 
Fragesteller
 22.02.2019, 07:00

Im 7.monat bin ich 18

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markusher  22.02.2019, 13:23
@Lina1202

das sollte dir genügend zeit geben die sachen zu regeln

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Über die Schwangerschaft werden sie, außer von dir selbst, nichts erfahren.

Aber sobald das Kind da ist, wird sich das Jugendamt einachalten.

Wie willst du es denn vor deinen Eltern verheimlichen ? Den Schwangerschaftsbauch wird man, spätestens wenn du hochschwanger bist, sowieso sehen. Und dann ?

Sag es ihnen lieber jetzt. Und was ist mit dem Kindesvater ?

Finanziell steht dir für das Kind Kindergeld zu, wenn es da ist. Und Unterhalt für das Kind vom Kindesvater.

Lina1202 
Fragesteller
 21.02.2019, 12:46

Warum schaltet sich das Jugendamt ein wenn das Kind da ist bin doch dann 18?

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Laura8828  21.02.2019, 13:14
@Pauli1965

Ne sie ist volljährig da wird sich bestimmt kein Jugendamt melden. Ausser sie geht von selbst hin.

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EinGast99  21.02.2019, 13:46
@Pauli1965

Was hat das mit verheiratet zu tun? Es gibt viele Alleinerziehende und unverheiratete Paare.

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markusher  21.02.2019, 13:51
@Pauli1965

das ist doch völlig egal ob jemand verheiratet ist oder nicht. das spielt überhaput keine rolle. das jugendamt meldet sich bei volljährigen nicht.

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DerHans  21.02.2019, 17:42
@markusher

Volljährige, die noch zur Schule gehen, müssen ja zwangsläufig Gelder beantragen. Wie soll das denn ohne Jugendamt gehen?

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markusher  21.02.2019, 18:57
@DerHans

ja das muss die junge volljährige machen. aber damit hat das jugendamt nix zu tun. weder kannst du da leistungen beantragen, noch bewilligt das jugendamt leistungen.

kindergeld gibts bei der familienkasse, elterngeld gibts bei der eltergeldstelle, alg2 beim jobcenter, unterhaltsvorschuss bei der unterhaltsvorschusstelle. das hat alles so überhaupt nix mit dem jugendamt zu tun.

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DerHans  21.02.2019, 21:43
@markusher

Das Jugendamt ist aber für das Wohl des erwarteten Kindes zuständig.

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markusher  22.02.2019, 13:30
@DerHans

auch dafür ist das jugenamt nicht zuständig. für das wohl des zu erwartenden kindes ist die werdende mutter zuständig.

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