Mit 15 schwanger der Vater neu 18 geworden dürfen wir das baby behalten?

6 Antworten

Hallo erstmal also ich bin 16 Jahre alt und erwarte meinen kleinen prinzen Ende des Jahres der Vater des Kindes wird noch 20 vor der Geburt ich werde kurz nach der Geburt 17 also ich kann dir von mir erzählen das ich nicht mit meinen Freund zusammen ziehen durfte obwohl wir uns eine große Wohnung geholt hätten da er gut verdient ich darf auch nicht zu meiner Mutter mit den kleinen ziehen ich werde vom Jugendamt gezwungen in eine Mutter Kind Einrichtung zu ziehen kann sein das die das bei dir machen habe mich selber erkundigt bei anderen Minderjährigen Müttern und alle bis auf einer mussten in ein Mutter Kind heim aber keinen wollte das Jugendamt das Kind einfach so weg nehmen kleiner Tipp wenn dir das Jugendamt damit droht den kleinen weg zu nehmen weil du nicht in eine Einrichtung mit deinen Kind willst dann mach dir keine Sorgen solange keine kindeswohlgefährdung vorliegt dürfen sie dir den nicht weg nehmen und geh zur Caritas die machen eine Schwangerschafts Beratung die könnnen dir dann noch mehr Tipps geben

wenn du das kind bekommen hast, wird dein freund die vaterschaft anerkennen und das gemeinsame sorgerecht erklären können. ist deine mutter gegen die sorgerechtserklärung, dann muss dein freund klagen, wird es gerichtlich allerdings bekommen. dein sorgerecht ruht bis zu deiner volljährigkeit, so dass dein freund das alleinige sorgerecht bis dahin ausführt.

für dich haben deine eltern das sorgerecht und die bestimmen wo du dich aufhältst, was du tust, wo du lebst und wer dich betreut. somit wirst du ohne einwilligung deiner eltern natürlich nicht bei deinem freund wohnen und wirst bei deinen eltern bleiben. du gehst weiter zur schule und kannst dein kind beim vater besuchen im rahmen des umgangsrechtes. wenn du 18 bist, kannst du dann zu deinem freund ziehen und dort mit ihm und dem kind zusammen leben. voraussetzung, ihr seit dann noch zusammen.

wenn das nicht dein gewünschter weg ist, dann bliebe das mutter-kind-heim als sehr gute variante übrig. dort wirst du zur mutter erzogen mit allem was dazugehört und erzieher stehen dir helfend zur seite. weiterhin betreuen sie das kind, während du weiter zur schule gehst und später dann in ausbildung bist.

Erst einmal vorweg, keiner wird Euch das Kind so einfach weg nehmen!

Es scheint ja auch der Fall zu sein, dass Ihr BEIDE das Kind wollt und nun habt Ihr in der Schwangerschaft die Zeit, entsprechend alles zu planen und so alles zu durchdenken, wie es vor allem für das Baby das Beste ist!

Ich würde Euch als werdende Eltern erst einmal empfehlen wollen, mit Euren Eltern zu sprechen. Es gibt außerdem für sehr "junge werdende Eltern" inzwischen jede Menge Unterstützung auch von außen.

Hier kann man sich beim Jugendamt erkundigen (Jugendämter sind nicht böse) und auch bei z.B. Profamilia einen Termin vereinbaren. Beide Genannten haben tagtäglich u.a. auch mit jungen werdenden Eltern zu tun und können Euch wertvolle Beratung geben, wie es für alle gut klappen könnte!

Da Du noch minderjährig bist, wirst Du zu diesen Terminen auch Deine Mutter mitnehmen müssen. Vielleicht mag ja die Mutter von Deinem Freund eine weitere unterstützende Person sein. Dann nehmt auch diese Hilfe an!

Das Dein Freund jetzt, mit grad 18 Jahren, überstürzt auf Wohnungsuche geht, halte ich persönlich für gar keine gute Idee! Derzeit befindet er sich ja nach Deinen Angaben noch mitten in seiner Berufsausbildung und eine eigene Wohnung kostet u.a. auch jede Menge Geld, Planung und natürlich auch Zeit. 

Wenn Du jetzt Deine Gedanken nochmals dahingehend überdenkst, dass Dein Freund dann ja sogar noch das Baby bei sich aufnehmen soll - wie soll es dann dann mit seiner Berufsausbildung und Eurem weiteren Leben als Familie weiter gehen?

Nehmt bitte die Unterstützung und Beratung von erfahrenen Menschen an und dann überlegt gemeinsam, wie es letztendlich das Beste für alle ist. Aber trefft keine voreiligen Entscheidungen und malt Euch bitte auch nicht die Willkür der Gesetzestexte in rabenschwarzen Farben aus.

So jung ein Kind zu bekommen, ist für Euch eine Herausforderung - allerdings lebt Ihr in einem Land, wo es Hilfestellung in solch einer Situation gibt und Ihr könnt in Eure Rolle als verantwortungsvolle Eltern langsam hinein wachsen.

Ich wünsche Euch allen alles erdenklich Gute ;-)



Marinet 
Fragesteller
 23.08.2018, 03:27

Danke für deine antwort☺

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Euch nimmt keiner das Kind weg, sofern ihr euch ordentlich kümmert.

Mit dem Einverständnis Deiner Mutter darfst Du auch bei ihm wohnen.

Je nachdem, wie reif Du bist oder auch nicht, kann es sei, dass man ein Mutter-Kind-Heim für euch vorzieht.

Hallo Marinet

Das Sorgerecht steht ihm als leiblicher Vater erst einmal zu und da er volljährig ist liegt bei ihm kein Grund vor das Sorgerecht nicht direkt ausüben zu können ohne, dass er das Kindeswohl gefährdet darf ihm der Staat sein Kind überhaupt nicht wegnehmen.

Nimm einmal den umgekehren Fall die Mutter wäre 18 dann würde ihr doch auch niemand das Kind wegnehmen selbst wenn sie ihm nur einfache Lebensverhältnisse bieten kann. Da Männer und Frauen laut Grundgesetz gleichberechtigt sind steht ihm als Vater dasselbe Recht zu ihn da anders zu behandeln weil er ein Mann ist wäre verfassungswidrig.

Dafür muss nur korrekt als Vater eingetragen sein anders als bei der Mutter ist es ja beim Vater nicht automatisch klar von wem das Kind ist also kümmert euch am besten schon vor der Geburt um die nötigen Formalitäten.

Dein Sorgerechtsanteil würde dann bis zu deinem 18. Geburtstag (oder einer theoretisch möglichen Heirat ab 16) ruhen solange wäre er für alles verantworlich und danach hättet ihr beide ein normales gemeinsames Sorgerecht.

Prinzipiell hat man ab 14 Jahren ein Mitspracherecht wo man wohnen möchte allerdings beschränkt sich dieses im Normalfall darauf ob wenn getrennt lebend bei Mutter oder Vater. Möglicherweise lässt sich über die Argumentation, ich möchte bei meinem leiblichen Kind, welches bei seinem Vater lebt wohnen etwas erreichen. Mit Zustimmung mindestens eines deiner Elternteile wäre das natürlich einfacher.

Evtl kann das Jugendamt euch ja dich betreffend unterstützen immerhin bist du ja auch noch minderjährig sodass dass Jugendamt auch für dich noch zuständig sein kann.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar
Marinet 
Fragesteller
 18.08.2018, 05:14

Danke für deine Antwort war sehr hilfreich

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markusher  18.08.2018, 09:04

da die eltern nicht verheiratet sind, hat der leibliche vater garkein sorgerecht. er müsste es mit der minderjährigen km erklären. das funktioniert nur wenn deren eltern einverstanden sind, als rechtliche vertreter. sind sie das nicht, dann muss er auf sorgerecht klagen und es einfordern. das sollte weniger das probelem sein. bis dahin hat er noch kein kind.

somit steht deinem geforderten sinn nach gleichberechtigung das gesetz im wege.

sämtlichen rechtlichen dinge laufen über den tisch der kindesmutter und selbst mit vaterschaftsanerkennung vor der geburt, müssen die eltern der km erstmal einverstanden sein. sind sie es nicht, passiert bis zur geburt erstmal garnix.

es gibt kein recht 14 jähriger zu bestimmen wo sie leben möchten. das was du meinst, ist das 14 jährige vom richter gehört werden können um zu sagen ob zu mutti oder vati. was anderes ist da nicht drin zu sehen.

es kann also zwei richtungen laufen: kv läuft den steinigen weg des sorgerechtes und versucht das kind zu sich zu holen und übt bis volljährigkeit der km das alleinige sorgerecht aus.

die km kann das kind besuchen oder umgang wahrnehmen, aber ohne einwilligung der eltern kann sie dort nicht leben.

oder km geht ins mutter kind heim, was vermutlich das vernünftigste wäre und lernt dort mutti zu werden, erwachsen zu werden und kann schule und ausbildung fertig machen mit staatlicher unterstützung.

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Darkmalvet, UserMod Light   18.08.2018, 16:31
@markusher

Vielleicht solltest du die Antwort die du kommentierst vorher aufmerksam lesen ich schrieb nämlich garnicht, dass der Vater automatisch ein Sorgerecht hat sondern nur, dass der ein Recht auf ein solches hat.

Insbesondere den Absatz mit "anders als bei der Mutter ist es nicht automatisch klar..." scheinst du wohl übersehen zu haben.

Es ist sein Kind und als Vater hat er bedeutend mehr Recht als die Großeltern wenn die KM mitspielt und wirklich nur ein Großelternteil Theater macht ist das in wenigen Wochen gerichtlich geklärt.

Bei einem Baby welches möglicherweise gestillt werden muss und einer intakten Beziehung zwischen den Eltern holt das Jugendamt ganz schnell auch gegen den Willen der Großeltern täglichen Umgang raus.

Eine Unterbringung im Mutter Kind Heim steht den Rechten des Vaters entgegen der sich vielleicht auch um sein Kind kümmern möchte.

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Dahika  18.08.2018, 16:42
@markusher

kv läuft den steinigen weg des sorgerechtes und versucht das kind zu sich zu holen und übt bis volljährigkeit der km das alleinige sorgerecht aus.

Oh je... na toll. Also ich als Fam.Richterin würde einem 18 j., der ohne an Verhütung zu denken, mit einer 14 oder 15 j. poppt, kein Kind hauptverantwortlich geben. DAs arme Kind. Der ist doch nicht reif genug, um das Kind hauptverantwortlich groß zu ziehen.

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Darkmalvet, UserMod Light   18.08.2018, 16:48
@Dahika

Müsstest du aber weil du ansonsten das Grundgesetz brechen würdest.

Ich habe es ja geschrieben wenn eine 18 Jährige Frau ein Kind bekäme und selbst wenn sie alleinerziehend von Hartz 4 und Wohngeld leben müsste aber das Kind liebevoll behandelt dann bekommt sie in der rechtlichen Praxis die Hauptverantwortung.

Ihm das zu verweigern (obwohl er ja sogar im Berufsleben steht) wäre eine Diskriminierung du würdest hier aufgrund seines Geschlechts von der üblichen rechtlichen Praxis abweichen und könntest deine weitere juristische Karriere damit an den Nagel hängen.

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Dahika  18.08.2018, 09:40

und was ist, wenn die Eltern der Mutter sich bereit erklären, für das Baby und seine Mutter zu sorgen? Das wäre doch die beste Lösung, falls die Großeltern das wollen. Wissen die eigentlich schon vom kommenden Enkelkind?

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Darkmalvet, UserMod Light   18.08.2018, 16:33
@Dahika

Sofern die Großeltern die ganze kleine Familie bei sich aufnehmen wäre das wohl die beste Lösung.

Ansonsten vergisst du hier die Rechte des Vater welche eindeutig schwerer wiegen als die Recht der Großeltern immerhin existiert hier wohl eine intakte Beziehung die es dem Kind ermöglichen würde bei beiden Elternteilen aufzuwachsen.

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Dahika  18.08.2018, 16:38
@Darkmalvet, UserMod Light

Warum. Der Vater hat ja Umgangsrecht. Am meisten existieren hier die Rechte des Kindes, Und ob das Kind beim 18 .j Vater im Sinne des Kindeswohls, gut aufgehoben wäre, möchte ich aber sehr bezweifeln. Das Umgangsrecht will ihm ja keiner nehmen. Wenn die Mutter mit dem Kind in ein Mutter.Kindheim geht, hat der Vater erst mal auch nur Umgangsrecht. Und das ist auch gut so. Einem 18, Jugendlichen, der, ohne an Verhütung zu denken mit einer 15 j. poppt, würde ich kein Kind anvertrauen wollen.

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Dahika  18.08.2018, 16:39
@Darkmalvet, UserMod Light

Nein, es reicht sicherlich, wenn die Eltern der Mutter die Mutter mit dem Kind aufnehmen. Und der Vater das Umgangsrecht hat.

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Dahika  18.08.2018, 16:43
@Dahika

am schwersten wiegen wohl die Rechte des Kindes. Und die sehen ich bei einem 18 j auch nicht gesichert.

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Darkmalvet, UserMod Light   18.08.2018, 16:59
@Dahika

Es steht dir nicht zu über Reife eines jungen werdenden Familienvaters derart zu urteilen obwohl du ihn nicht im geringsten kennst.

Hier scheint es eine intakte Beziehung zwischen den Eltern zu geben, der Vater hat Arbeit und ist volljährig ich darf dich daran erinnern, dass schwangere junge erwachsene Frauen fast immer die Hauptverantwortung für ihre Kinder erhalten.

Du darfst ihn nicht anders behandeln nur weil er Vater statt einer Mutter ist das wäre nichts anderes als Sexismus und Diskriminierung und damit moralisch und juristisch höchst verwerflich.

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auchmama  19.08.2018, 13:40
@Darkmalvet, UserMod Light

Wenn es überhaupt dazu käme, dass ein 18-Jähriger junger Mann das alleinige Sorgerecht und auch Aufenthaltbestimmungsrecht für einen Säugling bekommt, so müsste er seine Ausbildung ja wohl erst mal an den Nagel hängen, um sich entsprechend um seinen Nachwuchs zu kümmern. Stillen klappt ja von Natur aus schon nicht und das würde ein Gesetzgeber bei seiner Entscheidung u.a. auch berücksichtigen. Soviel zum Thema "Sexismus" und "Diskriminierung" ;-)

Es wird aus diesen "natürlichen Gründen" immer erst nach einer Möglichkeit gesucht, damit Mutter und Kind einen "natürlichen" Start haben!

Du darfst ihn nicht anders behandeln nur weil er Vater statt einer Mutter ist das wäre nichts anderes als Sexismus und Diskriminierung und damit moralisch und juristisch höchst verwerflich.

Bei allem Respekt für die Sichtweise für irgendeine Gleichbehandlung vorm Gesetz, aber so schnell schießen die Preußen nun wirklich nicht. Leider ist hier einiges unrealistisches Wunschdenken und mir ist kein einziger Fall aus der Praxis bekannt, wo sowas auch nur angedacht wurde! 

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Darkmalvet, UserMod Light   19.08.2018, 15:22
@auchmama

Dann müsste er in Elternzeit gehen und könnte seine Ausbildung danach fortsetzen das steht ihm auch als Vater zu.

Stillen spielt heutzutage in Industrieländern doch kaum noch eine Rolle und mal davon ab ließe sich das ja auch durch ein tägliches Umgangsrecht verwirklichen.

Die rechtliche Praxis kann ich schwer bewerten ich bin kein Anwalt oder sonstiger Jurist meine Antworten richten sich daher größtenteils nach der juristischen Theorie.

Aber du hast insofern Recht, da Väter von Trennungskindern es immer noch schwieriger haben ihre Recht auch durchzusetzen.

Du darfst hier nicht außer Acht lassen, dass zwischen der FS und dem Vater immernoch eine intakte Beziehung existieren wir reden also garnicht von einem Trennungskind.

Und zu aller erst müssen Familiengerichte nun einmal intakte Familien fördern.

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auchmama  20.08.2018, 00:39
@Darkmalvet, UserMod Light


Dann müsste er in Elternzeit gehen und könnte seine Ausbildung danach fortsetzen das steht ihm auch als Vater zu.

Alles zu seiner Zeit! 

Die rechtliche Praxis kann ich schwer bewerten ich bin kein Anwalt oder sonstiger Jurist meine Antworten richten sich daher größtenteils nach der juristischen Theorie.

Sorry, aber dafür, das Deine Antwort sich nur auf "juristische Theorie" begründet, lesen sich Deine Worte doch schon wie die aktuell gültige unumstrittene Rechtslage und das kann doch sehr leicht für Verwirrung oder gar für falsche Vorstellungen der Umsetzung sorgen!

Stillen spielt heutzutage in Industrieländern doch kaum noch eine Rolle und mal davon ab ließe sich das ja auch durch ein tägliches Umgangsrecht verwirklichen.

Wann genau hast Du Dich das letzte Mal mit dem Thema Stillen, in allen Facetten, wirklich auseinander gesetzt? Eigene Erfahrungen?

Vor vielen vielen Jahren war man, grad in Industrieländern, ja sogar mal der Meinung, das Stillen schädlich für Babys ist ;-P

Inzwischen weiß man aber, das genau das Stillen, ein sehr wichtiger, u.a. auch gesundheitlicher/psychischer Prozess für Mutter und Kind ist und das Stillen findet nicht nur am Tag oder gar planbar, ganz nach täglichem Umgangsrecht statt. 

Menschen sind keine Maschinen!

Welchen halbwegs vernünftigen oder gar rechtlich einwandfreien  Grund gäbe es denn, dass man genau diesen wichtigen Prozess, einem Kind und der Mutter vorenthalten möchte/sollte?

Wenn ein Baby z.B. einen Wachstumsschub hat, kann es sich schon mal stündlich melden und Hunger haben - auch nachts. Die Mutter wäre dann aber, wider der Natur und durch gnadenloses theoretisches Durchsetzen irgendwelcher Gesetze, nicht da!?

Wie Du siehst, liegt zwischen interpretierter juristischer Theorie und Praxis, doch noch ein himmelweiter Unterschied und genau das "wissen" Menschen, die u.a. auch über irgendwelche Regelungen, zum Verbleib eines Neugeborenen/Babys/Kleinkind zu entscheiden hätten!

Es geht hier ganz sicher nicht darum, einen Vater in seinen Rechten einzuschränken. Einzig und allein steht das Neugeborene und sein Wohlergehen an erster Stelle! Und den "Mutterschutz", die ersten Wochen nach einer Geburt, gibt es auch aus sehr gutem Grund!

Bevor man also mit Begriffen wie Elternzeit, Flaschennahrung und Rechte des Vaters um sich schmeißt, sollte man doch bitte auch nicht außer Acht lassen, dass wir Menschen zu den Säugetieren gehören und es dadurch einfach ganz natürliche Prozesse gibt, die wenig bis gar nichts mit irgendwelchen Rechtslagen zu tun haben.

Übrigens gerät auch die Welt von frischgebackenen Müttern und Vätern noch ins Wanken, wenn sie bereits 25 oder gar 35 Jahre alt sind, wenn das erste Baby in der Wiege liegt. Ich mag mir jetzt ganz ehrlich, keinen 18-Jährigen jungen Mann, allein in einer Wohnung, mit einem Neugeborenen vorstellen.....!

Außerdem ist das Baby grad erst im Wachsen und noch gar nicht auf der Welt. Warum sollte ich jetzt an (k)ein "Trennungskind" denken?

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Marinet 
Fragesteller
 23.08.2018, 03:36
@Dahika

Ehm mein freund und ich haben.natürlich an Verhütung gedacht das kondim ist aber gerissen worden und ich hab gleich dann die Pille danach genommen was aber nicht geklappt hat und tja jetzt ist das baby da das war dann nicht mehr unsere Entscheidung wir haben alles Versucht

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