Schwandorf-Pflegeeltern?

6 Antworten

Was ist den mit deinem leiblichen Vater, hast du zu dem Kontakt?

Zu Ihm zu ziehen wäre doch erst mal das naheliegendste und würde wahrscheinlich recht unproblematisch gehen.

Wenn du zum Jugendamt gehst würdest du wohl in eine betreute WG kommen, wenn du darauf bestehst bei deiner Mutter auszuziehen.

Es gibt leider viel zu wenig Pflegeeltern, und dort bringt man dann eher jüngere Kinder unter.

Ob es möglich ist gemeinsam mit Geschwistern irgendwo unterzukommen, wenn die den auch weg wollen, ist auch nicht sicher. Eine WG in der gleich mehrere Plätze gleichzeitig frei sind dürfte schwierig zu finden sein.

Wenn du aber unbedingt zu Hause weg willst hast du ein Recht darauf vom Jugendamt Inobhut genommen zu werden.


User123879 
Fragesteller
 05.02.2024, 19:44

Habe das vergessen zu sagen, der ist schon lange gestorben und außerdem müsste ich dann wieder umziehen

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Hey du,

Ich wohne in deiner Nähe. Deine Situation ist Wort wörtlich richtig beschissen. Ich würde dir empfehlen dich ans Jugendamt zu wenden. Die haben einen schlechteren Ruf, als sie es verdient haben. Kann dir gerne die Kontakte raus suchen.

Hol dir und auch deiner Familie Hilfe!!

Es ist hart, dass du der "Erwachsene" sein musst anstatt deine Mutter. Aber du hast schon reflektiert, dass du etwas tun musst. Also fass dir ein Herz und such dir Hilfe.

Auch Lehrer o.ä können helfen.

Halt den Kopf hoch und gib nicht auf. Du bist stark und sehr mutig.

Liebe Grüße

ich darf z.b kein Snapchst oder irgendwelche Handyspiele

das bewerten Jugendliche als wichtiger, als es ist.

habe Angst Freunde oder Freundinnen einzuladen oder irgendwas anderes

Ich glaube, vielleicht solltest du das versuchen.

Es gibt 2 Wege, wie du vielleicht in eine Pflegefamilie könntest: Wenn deine Mutter mit dir eine findet, oder wenn das Jugendamt das entscheidet. Aber ich würde mir da nicht zu viele Hoffnungen machen, auch wenn ich verstehe, dass du diene Situation so schwierig findest. Jedoch versuchen kannst du es ja, zuerst mit deiner Mutter und bei Erfolglosigkeit mit dem Jugendamt zu sprechen.

Eine häufige Form der Pflegefamilie ist es, bei Großeltern oder Onkel oder Tante zu leben. Gerade das könntest du vielleicht mit deiner Mutter vereinbaren.

Er beleidigt mich voll oft also nicht "Hurenson" oder so, aber mit dumm, schäm dich...Außerdem passt es ihm nicht dass ich ein neues Handy bekommen habe wo er nicht alles kontrollieren kann

Gerade das halte ich für bedenklich, aber ich glaube, dem Jugendamt wird es vielleicht nicht reichen. Trotzdem ist es vielleicht eine Idee dort zu fragen. Ihm würde ich nicht vorher vom Jugendamt erzählen.

Ab zum Jugendamt, die kümmern sich darum.

Habt ihr einen Erwachsenen, der Euch kennt und hilft?

Woher ich das weiß:Recherche

Caila  05.02.2024, 19:14

Das Jugendamt wird ihn nicht einfach zu Pflegeeltern stecken oder in eine Wohngruppe.

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gromio  05.02.2024, 19:17
@Caila

Natürlich nicht, das habe ich auch nicht geschrieben. Der Fragesteller liest, was da steht.

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BBasti89M  05.02.2024, 19:19
@Caila

stimmt, aber vielleicht letzten Endes schon.

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Caila  05.02.2024, 19:20
@BBasti89M

Pflegeeltern eher unwarscheinlich. Da kommen meist junge Kinder hin. In seinem Alter wäre eine Wohngruppe dann eher was.
So oder so wünsche ich ihm das er eine Lösung findet.

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Tand0r  05.02.2024, 20:02
@Caila

Das Jugendamt ist verpflichtet jedes Kind oder Jugendlichen das um Inobhutnahme bittet Inobhut zu nehmen.

Irgendetwas müssen sie also machen.

Kann schon sein das sie erst mal versuchen ihn zu überreden es doch noch einmal bei der Mutter zu versuchen. Wenn er das aber nicht will muss das Jugendamt eine Inobhutnahme durchführen.

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Caila  05.02.2024, 20:17
@Tand0r

Nur wenn es einen triftigen Grund gibt. Und auch erstmal nur vorüber gehend bis die Umstände Zuhause geprüft wurden.
Besteht dort keine gravierende Kindeswohlgefährdung wird das Kind wieder den Eltern übergeben.
Und allenfalls noch eine Familienhilfe eingeschaltet.

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Tand0r  05.02.2024, 20:24
@Caila

Nein, nur das Kind bzw der Jugendliche kann entscheiden ob es einen triftigen Grund gibt.

Daher ist das Jugendamt verpflichtet jeden minderjährigen der um Inobhutnahme bittet Inobhut zu nehmen.

Zumindest erst mal solange bis die Eltern dem widersprechen oder das Kind der Jugendliche selber zurück will.

Sollten die Eltern der Inobhutnahme widersprechen entscheidet das Jugendamt ob es dem Wiederspruch stattgibt oder den Fall von einem Familiengericht klären lässt.

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Caila  05.02.2024, 20:31
@Tand0r

Falsch. Das Jugendamt entscheidet ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Und erneut falsch.
Eine In Obhutnahme erfolgt zeitlich begrenzt. Heißt wenn er heute geht und darum bittet wird er allerhöstens ein paar Tage untergebracht und das Jugendamt prüft in der Zeit ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Oder was warscheinlicher ist. es begleitet das Kind direkt nach Hause bzw meldet sich bei den Eltern für einen Hausbesuch.

Wenn ein Kind in ein Heim will kann es zwar den Antrag auf Unterbringung im selbigen stellen da es aber nicht oder nur bedingt geschäftigsfähig sind es die Eltern welche letzendlich entscheiden.
Stimmen sie nicht zu und es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor passiert auch nichts.

Es entscheidet auch nicht das Jugendgericht sondern das Vormundschaftsgericht.

Du vergisst einen wesentlichen Punkt in der Sache. Nämlich das nach der Konzeption des SGB VIII nicht die Minderjährigen die Leistungsberechtigten sind, sondern die Erziehungsberechtigten, denen dann mit der Erziehung geholfen wird. Demnach könnte nicht das Kind Anträge stellen, sondern nur seine Eltern. 

Wenn der FS einen Antrag auf Unterbringung stellt ist das JA lediglich verpflichtet Diesen seinen Eltern vorzulegen. Ob die es annehmen liegt aber in deren Ermessen. Solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt die triftig genug ist das Kind aus der Familie zu nehmen. Dann ist das Vormundschaftsgericht der nächste Schritt.

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Tand0r  05.02.2024, 20:55
@Caila

Darüber müssen wir nicht diskutieren. Das Gesetz ist da eindeutig.

§ 42 1.1 SGB

(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn
1.
das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet
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gromio  05.02.2024, 20:55
@Tand0r

Man, streitet Euch hier rum , ob das dem Fragesteller gerade hilft?

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Tand0r  05.02.2024, 21:00
@gromio

Ich denke schon das es für Ihn wichtig ist zu wissen dass das Jugendamt verpflichtet ist ihn Inobhut zu nehmen wenn er das will.

Jugendämter nutzen die Unwissenheit der Jugendlichen auch gerne aus.

Auch verständlich wenn es zu wenig Plätze gibt. Aber wenn der Jugendliche weiß das er ein Recht drauf hat kann er dort selbstbewusster auftreten.

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Caila  05.02.2024, 22:06
@Tand0r

"Die Inobhutnahme ist zu beenden, wenn ihr Zweck erfüllt ist oder wenn der Personensorge- bzw. Erziehungsberechtigte widerspricht und keine abweichende Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt wird."

Die Inobhutnahme ist als Verwaltungsakt zu sehen. Sie kommt immer dann in Frage, wenn schnelles Handeln geboten ist. Das Jugendamt muss sich im Rahmen von Treffen und Gesprächen mit Eltern und Kind selbst einen Eindruck verschaffen, ob von einer tatsächlichen Kindeswohlgefährdung auszugehen ist. 

Um in der Praxis eine Kindeswohlgefährdung anzunehmen, die eine Inobhutnahme rechtfertigt, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Gefahr für das Kindeswohl, mithin ein drohender Schaden für das geistige, seelische oder körperliche Wohl des Kindes.
  • Gegenwärtigkeit der Kindeswohlgefährdung, die Gefahr muss also unmittelbar bevorstehen oder schon begonnen haben.
  • Erheblichkeit des drohenden Schadens für das Kindeswohl, der befürchtete Schaden darf also nicht nur unwesentlich oder vorübergehend sein.
  • Die Kindeswohlgefährdung muss mit ziemlicher Sicherheit drohen.

Und nichts Anderes habe ich oben gesagt. Wenn das JA nach Kontakt mit der Familie zum Schluss kommt das keine Kindeswohlgefährdung vorliegt wandert der Jugendliche zurück zur Familie.

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gromio  05.02.2024, 22:08
@Tand0r

Ja Dur mache ich keinen Vorwurf. Diese typisch Deutsche Rechthaberei ist jedoch vollkommen unangebracht.

Er sollte eine Begleitung haben, die sich auskennt und für die kinder handekt, zB ein Pfarrer oder ein Sozialarbeiter….

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gromio  05.02.2024, 22:10
@Caila

Lass die Kinder hier in Ruhe…..die haben schon genug Stress.

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Caila  06.02.2024, 17:44
@gromio

lol? Ich tu den Kindern hier nichts. Ich zeig nur auf das es nicht so einfach für den FS wird ohne Zustimmung seiner Eltern in eine betreute Unterkunft zu kommen aka Heim bzw Wohngruppe.

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gromio  06.02.2024, 18:05
@Caila

Das werden ihm die Kontaktpersonen dann schon mitteilen.

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Caila  06.02.2024, 18:08
@gromio

Er hat gefragt, er bekam Antworten.

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Die Antwort von TandOr ist absolut richtig.

Geh unbedingt zum Jugendamt!!!!

Wohngruppen sind heutzutage viel besser als ihr Ruf! Vor allem wird man dich dort wesentlich besser behandeln als zu Hause.