Schulsanitäter verweigern mir Zugriff auf Dokumente?

9 Antworten

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Ich weis nichtmal wie diese Dokumente genau heißen, vielleicht ja einer von euch?

Unterschiedlich. Mal werden sie korrekt als "medizinische Dokumentation" bezeichnet, aber auch Begriffe wie "Krankenakte", "Behandlungsprotokoll" oder "Hilfeleistungsprotokoll" sind üblich.

Wenn du nach der Dokumentation der Untersuchungsergebnisse und der Behandlung fragst, sollte aber jeder wissen was gemeint ist.

Nun habe ich nachgefragt, aber prompt die Antwort bekommen: Das geht nicht.

Dann solltest du sie darüber informieren, dass du als Patient ein Recht auf Einsicht hast (Rollerfreake hat schon den § 630g BGB genannt). Und kannst natürlich auch den Verdacht äußern, dass sie die Behandlung gar nicht richtig dokumentiert und damit einen Kunstfehler begangen haben. Die Dokumentation ist ja auch der Nachweis, dass man kein Fasnetsverein ist der ein kleines Hilfeleistungsexperiment gemacht hat, sondern sinnvoll gearbeitet hat.

Außerdem macht so eine Dokumentation natürlich nur Sinn, wenn sie auch den weiterbehandelnden Institution (Rettungsdienst, Arzt) zur Verfügung gestellt wird. Was übrigens kein Verstoß gegen die Schweigepflicht ist, sondern im Sinne des Erfinders.

Wenn du minderjährig bist, sollte vielleicht lieber ein Erziehungsberechtigter mit dem Lehrer sprechen, der für den Schulsanitätsdienst verantwortlich ist (Schüler dürfen nicht eigenverantwortlich tätig werden).

Wieso, weshalb, warum geht das nicht?

Warum die nein sagen, darüber kann man nur spekulieren. Denkbar wäre:

  1. es hat nie eine Dokumentation stattgefunden
  2. die Dokumentation ist verloren gegangen
  3. man weiß selbst, dass die Dokumentation schlecht ist
  4. man hat keine Ahnung über die Rechtslage
  5. man hat ein Problem damit, dass der Fragende minderjährig ist
  6. man ist zu faul

Die ersten beiden Fälle wären für mich ein Grund, zur Schulleitung zu gehen und Dampf zu machen, dass der Lehrer deutlich eingenordet wird. Auf die Weise kann man nicht arbeiten, wenn man Verantwortung trägt. Die Fälle 3 und 4 wären peinlich.


Waldemarie 
Fragesteller
 15.02.2020, 20:12

Ich werde den SSD auf alle Fälle nach einem Protokoll fragen. Das mit den Erzb. einschalten wird leider schwierig, da sie sehr religiös sind und medizinische Hilfe nicht ganz so ihr Fall ist. Das heißt dann, dass mir die Hände gebunden sind, wenn ich nicht eigenverantwortlich tätig werden darf? Wäre ja ziemlich blöd, wenn es daran scheitert...

Danke für deine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort, man fühlt sich gleich verstanden und sicherer im weiteren Verlauf der Handlung.

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RedPanther  15.02.2020, 21:24
@Waldemarie
Danke für deine sehr ausführliche und hilfreiche Antwort, man fühlt sich gleich verstanden und sicherer im weiteren Verlauf der Handlung.

Gerne!

Das mit den Erzb. einschalten wird leider schwierig, da sie sehr religiös sind und medizinische Hilfe nicht ganz so ihr Fall ist.

Au ja, wie ich sowas liebe.... Aber anscheinend kannst du davon unabhängig denken. Finde ich gut!

Das heißt dann, dass mir die Hände gebunden sind, wenn ich nicht eigenverantwortlich tätig werden darf?

Ich würde in dem Fall erstmal alle Optionen ziehen, die ich in der Schule habe. Wenn ein Gespräch mit dem SSD-Lehrer zu nichts führt, mal mit dem Vertrauenslehrer und/oder Klassenlehrer sprechen. Notfalls über die Schulleitung gehen. Du kannst dir ja mal den entsprechenden Paragraphen ausdrucken und jemand uneinsichtigem unter die Nase halten.

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Hast du denn mal bei der Schulleitung nach dem Unfallbuch gefragt? Der Schulsanitätsdienst ist in der Regel doch eher eine AG von Schülern, die in erster Hilfe geschult sind. Entsprechend müsste wenn, dann im Unfallbuch der Schule vermerkt sein, was dort passiert ist, wer geholfen hat und so weiter.

Ansonsten wären der hinzugerufene Rettungsdienst und eventuell das Krankenhaus, wo du eingeliefert wurdest, die passenden Ansprechpartner für umfangreichere Dokumentationen der Diagnostik und Behandlung. Sprich, wenn du genauer rekonstruieren möchtest, was du hattest, müsstest du dich an diese Einrichtungen wenden.


Waldemarie 
Fragesteller
 15.02.2020, 13:36

Nein, davon wusste ich Garnichts. Werde ich machen, vielen Dank für den Hinweis. Genau es ist eine Art AG von Schülern, die aber alle Ihre Rettungssanitäterausbildungen und so schon hinter sich haben, nicht nur Erste Hilfe, falls das eine Rolle spielt...

Ja da gibt es eben das Problem, dass ich mich an den Rettungsdienst nicht erinnere und mir auch keiner sagen will/darf, wer das war.

Ist schwierig, denn aufgrund meiner Erzb. war ich nicht lange im KH und es wurde Nichts untersucht.(Religiöse Gründe meiner Erzb.) Ich weis "nur" wie mein Blutdruck und Blutzucker war, meine Pupillen waren wohl auffällig, aber mehr wurde nicht gemacht. Darum würde mich und "mein" Arzt sehr interessieren, was direkt vor Ort passiert ist.

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lena0306  17.02.2020, 14:36
@Waldemarie

Ich bezweifle, dass die Schulsanitäter an deiner Schule alle RS sind. In der Regel haben Schulsanitäter nur einen erweiterten Erste Hilfe Kurs oder sind SanH

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Kann ich nicht nachvollziehen, die Schweigepflicht gilt natürlich nicht gegenüber dem Patienten (wäre ja auch absolut irrsinnig) und auch nicht gegenüber an der Behandlung des Patienten beteiligtem medizinischem Fachpersonal, wenn der Rettungsdienst kommt, dann bekommt er auch die vom Schulsanitätsdienst bisher erhobenen Untersuchungsergebnisse mitgeteilt. Zur Schweigepflicht Paragraph 203 des Strafgesetzbuches (StGB). Dem Patienten muss nach Paragraph 630g des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auf dessen Verlangen sogar unverzüglich die Einsichtnahme in seine Patientenakte ermöglicht werden, die Ablehnung der Einsichtnahme ist zu begründen, auch besteht ein Recht auf Kopien!.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Waldemarie 
Fragesteller
 15.02.2020, 14:39

Gut das klingt auch absolut logisch, da hast du recht. Deine Antwort klingt gut informiert. Vielen lieben Dank! Das wird mir sicher weiterhelfen.

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Rollerfreake  15.02.2020, 15:46
@Waldemarie

Ja, das lernt man auch in der Ausbildung aber der Lehrgang zum Schulsanitäter ist halt zeitlich sehr kurz gehalten und dauert nur so circa eine Woche, da bleibt dann im Unterricht logischerweise nicht viel Zeit für die rechtlichen Themen. Bitte.

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Moin, ich bin Verantwortlicher für den Schulsanitätsdienst an unserer Schule. Wir hier bereits richtig gesagt wurde, handelt es sich um eine Art AG. Das heißt allerdings auch, dass es mindestens einen Lehrer gibt, der für den Schulsanitätsdienst verantwortlich ist. Den musst du ansprechen, der wird dir helfen. Bei uns im Schulsanitätsdienst nennen wir diese Dokumente einfach nur Hilfeleistungsprotokolle. Meistens kopieren wir sie gleich nach dem Fertigstellen und geben dem Patienten die Kopie mit, damit diese dann beim Arzt vorgelegt werden kann. Dass die Schulsanitäter ein Protokoll nicht an den Patienten herausgeben wollen, kann ich gar nicht verstehen, wahrscheinlich wurde es einfach nicht geführt oder so. Schlamperei.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Waldemarie 
Fragesteller
 15.02.2020, 20:21

Oh super direkt einer vom SSD, dass ist supi, dann bist du auf alle Fälle der richtige Ansprechpartner. Ich werde diesen Lehrer auf alle Fälle mal ansprechen und mich nochmals nach einem Hilfeleistungsprotokoll erkunden.

Ich habe eigentlich noch ein paar weitere Fragen, die ich dir gerne per Privatnachricht stellen würde, da du ja direkt vom SSD bist. Vielleicht kannst du mir da ja weiterhelfen. Wärst du damit einverstanden? Dafür müsstest du die Freundschaftsanfrage annehmen, denn erst dann ist es möglich jmd. hier anzuschreiben.

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Ich gehe mal davon aus, dass sie (sind das geschulte Jugendliche oder Lehrer?) sich auf ihre Schwiegepflicht berufen. Du kannst sie von der Schweigepflicht entbinden und eine Auskunft verlangen oder der Arzt fordert es danach ein.

Wende dich an die "Vorgesetzen" der Schulsanitätern.


Waldemarie 
Fragesteller
 15.02.2020, 13:30

Bei der "Behandlung" waren 3 Schüler. Das verstehe ich natürlich mit der Schweigepflicht, ist ja auch wichtig. Und wie kann ich mich selbst von der Schweigepflicht entbinden?

Wäre der Vorgesetzte der Leiter des SSD's (ist ein Schüler) oder richtig an den Lehrer der das ins Leben gerufen hat?

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consillieri  15.02.2020, 13:32
@Waldemarie

Die müssen etwas unterscheriben bei Ihrer Schulung, dass sie über Diagnosen etc . die Schweigepflicht zu wahren haben. Ich gehe mal davon aus, dass sie dir das nicht genau erklären konnten.

Das musst du schriftlich tun, wie bei einem Arzt. Am besten den Lehrer ansprechen, der das leitet wenden. Der kann dir helfen. Viel Erfolg!

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RedPanther  15.02.2020, 21:28
@consillieri

Die Schweigepflicht ist dazu da, dass niemand was erfährt, der nicht direkt mit dem Fall zu tun hat. Eine weiterbehandelnde Institution und besonders der Patient selbst sind aber direkt involviert, sodass es ziemlich nutzlos wäre, auch diesen die Informationen vorzuenthalten.

Die normalen Schweigepflichterklärungen sind also etwa so gehalten: "dass ich Personen, welche nicht mit der Weiterbehandlung des Patienten beauftragt sind, keine Informationen...".

Außerdem haben wir in Deutschland ein Gesetz, das jedem Patienten jederzeit die Einsicht in die Dokumentation seines Falls zugesteht.

Dementsprechend ist der Einwand mit der Schweigepflicht ziemlich unsinnig.

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