Schuhe umtauschen erst ab 18?

Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen

Ich habe Recht 50%
Kassiererin hat recht 50%
ich weis nicht , aber ... 0%

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe Recht

normalerweise darfst du die schuhe umtauschen.. das hab ich auch schonmal gemacht und ich bin 14 jahre...

Kassiererin hat recht

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Umtausch. Das ist eine freiwillige Leistung. Sie darf sie daher, wenn sie will, auch allen Rothaarigen oder allen FDP-Mitgliedern verweigern.

Hinzu kommt, dass ein Umtausch ein Rechtsgeschäft ist, das bei Minderjährigen schwebend unwirksam ist (§ 107 BGB) und daher eine für den Verkäufer unzumutbare Rechtsunsicherheit mit sich bringen kann. Insofern ist ein sachlicher Grund gegeben.

Kassiererin hat recht

Das BGB kennt kein Umtauschrecht, weder ab 18, noch unter 18. Der ursprüngliche Kaufvertrag könnte aber durchaus schwebend unwirksam sein.

Ich habe Recht

So ein quatsch. Du hast das recht die Ware innerhalb von 14 Tagen umzutauschen

jurafragen  20.03.2013, 18:22

Kein Quatsch, denn das BGB kennt weder ein Umtauschrecht, noch ein generelles Rückgaberecht. Dein 14tägiges Widerrufsrecht, auf das du vermutlich anspielst, gilt nur bei bestimmten Vertriebsformen, z.B. Fernabsatz- oder Haustürgeschäfte. Ansonsten sind Verträge einzuhalten.

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Ich hab auch noch nie gehört, dass man schuhe erst mit 18 umtauschen derf O.o :) ich hab auch schon schuhe umgetauscht (bin 14) :)

KatrinMangoo 
Fragesteller
 19.03.2013, 22:04

ich bin 13 ... ich durfte auch nicht das geld zurückverangen

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