Der Hauptgrund ist, dass die Bodenfläche der Tankstellen über Ölabscheider entwässert wird, damit keine ausgelaufenen Kraftstoffe in die Kanalisation gelangen. Diese würden bei einem heftigen Regenguss überlastet. Deswegen hält man das Regenwasser mit einem Dach von der Fläche fern.

Gegenden, in denen es nicht regnet, gibt es praktisch nicht.

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Ich weiß nicht, wie die Kurse in den jeweiligen Hallen sind, aber die Skihalle in Neuss ist zwar kürzer, aber wesentlich schöner als die in Bottrop.

Ich muss aber dabei sagen, dass es schon > 10 Jahre her ist, dass ich das letzte Mal in Bottrop war.

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Die Nubox sind Passivlautsprecher. Die kannst du nicht direkt an die nuPro anschließen. Du würdest zumindest noch eine externe Endstufe je Lautsprecherbox benötigen.

Die aktiven Nupro wären die passende Ergänzung. Diese passen auch klanglich besser zur AS250, und klingen auch generell deutlich besser als die Nubox.

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Ich gehe einmal davon aus, dass dem Erwerber des Gutscheins auch nichts von dem Umzug bekannt war.

Worüber lautet der Gutschein genau? Ein bestimmter Geldbetrag? Eine bestimmte Leistung? Wurde ein Leistungsort definiert?

Wenn es eine Leistung ist, kann man meiner Meinung nach schon davon ausgehen, dass die Erbringung der Leistung am damaligen Sitz der Fotografin oder irgendwo in erreichbarer Nähe vereinbart wurde, auch wenn das nicht explizit dort steht.

Wenn nur ein Geldbetrag vereinbart wurde, sieht die Sache etwas zweideutiger aus - auch hier aber sehe ich das Recht einer ersten Einschätzung nach aber auf eurer Seite.

Bevor man da aber in die detaillierte Analyse einsteigt: Habt ihr mal bei der Fotografin nachgefragt, ob sie euch das erstattet? Vielleicht sieht sie das ja völlig ein und zahlt euch den Betrag einfach zurück. Dann braucht man keine Paragraphen zu wälzen.

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Es gibt keine Klipsch RP82II Du meinst vermutlich RF82II?

Im Prinzip ist deine Rechnung richtig. Du musst nur folgendes bedenken:

  • Der Kennschalldruck wird bei Klipsch meistens etwas zu hoch angegeben. Es kann durchaus sein, dass du ein paar dB drunter bleibst.
  • Der hohe Kennschalldruck wird wegen der starken Bündelung des Horns erreicht und besteht daher nur auf der akustischen Achse. Stark abseits der Achse fällt der Hochton stark ab. Das ist für die bei Partys eher gewollte breitflächige Raumbeschallung nicht ideal.
  • Es ist nicht garantiert, dass der Lautsprecher die zusätzliche Leistung linear umsetzen kann. Gerade die Basstreiber können früher an ihre Grenzen kommen. Je tiefer die Frequenz, desto mehr Verschiebevolumen wird für eine bestimmte Lautstärke benötigt, und irgendwann reicht der Maximalhub des Chassis nicht mehr aus. Für sehr hohe Lautstärken empfiehlt sich daher entweder ein zusätzlicher Subwoofer mit aktiver Frequenzweiche oder Lautsprecher mit größeren Basstreibern wie den RF-7. Auch die anderen Treiber können anfangen zu verzerren, auch wenn ihre Belastbarkeitsgrenze noch nicht erreicht wurde.

Dennoch sind die Klipsch schon nicht die schlechteste Wahl, wenn es nur mal um eine gelegentliche Party in einem normalen Wohnraum geht, und sind dort auch höchstwahrscheinlich laut genug.

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Ein Skikindergarten ist überwiegend eine reine Betreuungseinrichtung, an der die kleinen durchaus Spaß haben können, aber Skifahren lernen sie dort kaum, nur ein bisschen rumrutschen. 

Weder meine Kinder noch die vielen Kinder aller meiner Freunde waren vor dem Alter von ca. 6 Jahren fürs "richtige" Skifahren zu begeistern. Sie waren damit alle überfordert und die dicken Klamotten, die schweren Ski, die Unbeweglichkeit, die Kälte oder das Schwitzen, das alles fanden sie einfach nur anstrengend und nervig, und bei vielen hat das nur dazu geführt, dass sie eine negative Grundeinstellung zum Skifahren bekamen, die später schwer zu revidieren war. Daher kannst du sie im früheren Alter zwar mal versuchen ans Skifahren heran zu führen, aber Zwang entwickeln (Skischule oder auch nur ein "Stell dich nicht so an und gib dir mal Mühe!") solltet ihr besser nicht, und geht auch nicht davon aus, dass die Kleine bereits Spaß am Skifahren entwickelt, ganz im Gegenteil. 

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Grundsätzlich hast du einen Anspruch auf Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatz), wenn die Ware einen Sachmangel aufweist. Nach § 434 I BGB ist das hier dann der Fall, wenn sie sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst wenn sie sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Die Frage ist also, ob die Ledersohle in unüblicher Weise defekt oder zu dünn war. Darüber wird man trefflich streiten können, denn Ledersohlen sind nun mal sehr empfindlich. Wenn man damit monatelang jeden Tag längere Wege über den Asphalt läuft, sind sie bald durch und müssen neu besohlt werden. 

Innerhalb der ersten sechs Monate ist die Beweislast umgedreht, das heißt der Verkäufer muss das Fehlen eines Sachmangels beweisen und nicht umgekehrt. Das wird ihm aber vermutlich gelingen, wenn er nachweist, dass es sich um übliche Materialien handelt und ein solcher Abrieb bei intensiver Nutzung entstehen kann, und du nicht glaubhaft machen kannst, sie nur wenig genutzt zu haben. 

Wenn du reklamieren willst, musst du die Ware auf deine Kosten zurück zum Erfüllungsort schaffen, sprich in den Laden in Frankfurt. 

Kauf in Zukunft lieber Gummisohlen, die halten deutlich länger. 

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Ein richtiger Espresso ist nur 30 ml groß. 40 ml sind also eigentlich sogar zu viel. 

Die Lungos wurden irgendwann nachträglich eingeführt und sind ein ziemlicher Kompromiss. Das System wurde ursprünglich rein für Espresso konzipiert. Es passt einfach nicht genug Kaffee in die kleine Kapsel für eine größere Menge. Selbst bei 110 ml wird der Kaffee bereits ziemlich dünn. 

Wenn du mehr Kaffee willst, musst du zwei Kapseln nehmen. 

Es heißt übrigens Standard, nicht Standart. 

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Die ganz engen Skihosen nennt man Jethose. Google mal danach, da gibt es zahlreiche Angebote. 

Unten sind die aber immer weit wegen der Skistiefel. 

Die Hose auf den Fotos ist aber nicht eng. 

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Die Rechtslage hierzu ist nicht eindeutig. 

Nach deutschem Recht muss der Austausch der Ware am Erfüllungsort erfolgen. Da du den Teppich im Laden als Selbstabholer gekauft hast, ist dieser der Erfüllungsort. Der Verkäufer muss also die Ersatzlieferung lediglich in seinem Ladengeschäft bereitstellen. Er hat zudem ein Zurückbehaltungsrecht Zug um Zug gegen Rückgabe der mangelhaften Ware. (§ 273 BGB), so dass er die Herausgabe so lange verweigern kann, bis du ihm den zu kurzen Teppichboden zurück bringst. 

In diesem Sinne urteilte zum Beispiel auch der BGH im Faltanhängerfall (Urteil vom 13. April 2011 – VIII ZR 220/10). 

Allerdings könnte es sein, dass ein Gericht auf Grundlage der EU-Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf und im Lichte der Entscheidung des EuGH von 2011 zu dieser Richtlinie heutzutage anders urteilen würde. Hier ging es jedoch lediglich um Aus- und Einbaukosten mangelhafter Bodenfliesen sowie einer Spülmaschine und nicht um die Transportkosten. 

Du würdest also das Gericht anrufen müssen, um hierüber Klarheit zu erlangen. 

Faktisch wäre das ein zu riskantes Unterfangen, finanziell, wie zeitlich, so dass dir wohl nichts anderes übrig bleiben wird, als den Teppichboden zurück zu bringen. 

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Lärmschutz wird regional geregelt. Schlag in der Lärmschutzordnung deiner Gemeinde nach - findest du in der Regel auf deren Website. 

Außerhalb der Ruhezeiten sehe ich da keine Probleme, zumindest nicht, wenn du nur privat gelegentlich schmiedest und nicht acht Stunden am Tag... Aus rechtlicher Sicht wenigstens, inwiefern dein Verhalten eventuell auch im Rahmen des Erlaubten die nachbarschaftlichen Beziehungen belastet, wirst du selbst besser wissen. 

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