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Kann man Schuhe die nicht passen umtauschen?

gefragt von regina77 am 24.07.2007 um 16:39 Uhr

Die Schuhe die ich vor einer Woche gekauft habe drücken ein wenig. Ich habe sie nur kurz in der Wohnung getragen. habe ich ein recht auf Umtausch?


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Shira
beantwortet von Shira am 24. Juli 2007 16:52
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Warum solltest Du sie nicht umtauschen dürfen. In großen Geschäften hast Du überhaupt kein Problem damit. Ich spreche aus Erfahrung!


schurke
beantwortet von schurke am 24. Juli 2007 16:41
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Das Recht hast Du nicht, da Du ja vor dem Kauf probieren durtest. Die meisten Geschäfte sind heute aber sehr kulant, sicher wirst Du Erfolg haben.


Wieselchen1
beantwortet von Wieselchen1 am 24. Juli 2007 16:53
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Warum gleich umtauschen? Wenn es nicht gerade Synthetic ist, weiten sich die Schuhe noch und du bist nachher noch froh, wenn sie dir nicht von der Hacke rutschen?

Die Wirkung des Umtauschrechtes ist daher eine andere, als die eine Gewährleistungsrechtes. Der Verkäufer kann selbst bestimmen, in welchen Fällen der ein Umtauschrecht gewähren will und wie weit dieses Umtauschrecht gehen soll. So kann er das Umtauschrecht so gestalten, dass der umtauschende Kunde lediglich einen Gutschein erhält. Er muss lediglich vor Vertragsabschluss das Umtauschrecht in dieser Weise einschränken. Verspricht er also eine Geld-zurück-Garantie, muss der Kunde keinen Gutschein akzeptieren.

Hat der Verkäufer vor Vertragsabschluss überhaupt kein Umtauschrecht eingeräumt, besteht kein Recht des Kunden hierauf. Hier kann der Verkäufer jedoch sein Entgegenkommen zeigen, indem er sich mit dem Kunden z.B. auf den Austausch gegen eine andere Ware, einen Gutschein oder anderes einigt, er muss es aber nicht. Hat er allerdings einmal eine Zusage gemacht, so muss er sich an diese halten.

Der Verkäufer kann das Umtauschrecht auch gänzlich ausschließen. Der Ausschluss des Umtauschrechtes bewirkt allerdings nicht, dass die Gewährleistung ausgeschlossen ist. "**


Indy72
beantwortet von Indy72 am 24. Juli 2007 16:42
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Ein Umtauschrecht von Gesetzeswegen hat man in Deutschland nicht. Es liegt am Händler, ob er darauf eingeht oder nicht. Die meisten sind durchaus so kulant, wenn keine Nutzungsspuren vorhanden.


Apolike
beantwortet von Apolike am 25. Juli 2007 12:32
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In diesem Fall ist das eine Sache der Kulanz. Einige Verkäufer machen es, damit der Kunde zufrieden ist und er dann auch ein zweitesmal in den Laden kommt. Vom Recht her muss er nicht, kann aber wie gesagt aus Kulanz umtauschen oder das Geld auszahlen.



anonym
beantwortet von MatthiasNiemeyer am 25. Juli 2007 15:25
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