Inwieweit darf man Schreckschusswaffe gegen Tier einsetzten?

13 Antworten

Prinzipiell würde es sich nicht um einen Fall von Notwehr, sondern von Notstand handeln.

Ist aber insoweit egal, dass (fast) dieselben Regeln gelten, du dürftest erstmal alles tun um die Hunde auseinander zu bringen, sofern es dazu geeignet scheint. Dabei ist es verständlich, dass du den anderen Hund angreifst und nicht deinen eigenen.

Wenn du bei dem Versuch die Hunde zu trennen (bzw. deinen zu retten) den anderen schwer verletzt oder sogar tötest wäre das (meiner Ansicht nach) vom Notstand gedeckt.

Es würde aber vermutlich in jedem Fall vor Gericht landen und ein Richter würde die Entscheidung treffen ob diese Spezielle Situation ordnungsgemäß gelöst wurde (z.B. könntest du zuerst Schüsse in die Luft abgeben um die Hunde zu verschrecken, statt gleich auf einen Hund gezielt zu schießen).

Im übrigen wäre es sehr schwer einen Hund mit einer SSW zu töten, dafür müsstest du die Pistole schon direkt auf Brust oder Kopf aufsetzen.

Noch als kleiner Hinweis, das führen einer SSW benötigt in Deutschland einen "kleinen Waffenschein", welchen du ab 18 beantragen kannst (sofern du ohne Vorstrafen und zuverlässig bist). Der Besitz der SSW ist frei ab 18 ohne eine Erlaubnis.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mama899  01.08.2019, 23:34

was genau willst du uns damit sagen ?!?!

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JayCeD  01.08.2019, 23:48
@Mama899

Das ist die exakte Antwort auf die Frage.

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misterExplosiv  01.08.2019, 23:57
@Mama899

Genau dies was, in adäquaten Hochdeutsch und korrekter Interpunktion, für einen durchschnittlich Begabten Bundesbürger mit marginalem Geistesaufwand problemfrei zu verstehen sein sollte.

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wiki01  02.08.2019, 11:00
z.B. könntest du zuerst Schüsse in die Luft abgeben um die Hunde zu verschrecken, statt gleich auf einen Hund gezielt zu schießen

Das ist sicher nicht zielführend, denn die Angst vor einer SSW, es könnte sich um eine echte Schusswaffe handeln, fehlt einem Tier regelmäßig.

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misterExplosiv  02.08.2019, 12:44
@wiki01

Da die allerdings verdammt laut sind und Hunde ca. 6x besser hören als der Mensch steht zu vermuten, dass die Hunde entweder solche Schmerzen in den Ohren haben und verschreckt werden oder aber erschrecken und den Kampf abbrechen.

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wiki01  02.08.2019, 16:49
@misterExplosiv

Und was machen die ganzen Jagdhunde, die man mit auf eine Jagd nimmt? Haben die Petersiliebüschen in den Ohren?

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Picea007xyz  07.04.2020, 23:02
@wiki01

das stimmt nicht. auch so ein tier hat instinktiv davor angst. habe ich mal selbst erlebt.

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Picea007xyz  07.04.2020, 23:01

pfefferspray reicht meist aus zur Abwehr. CS-Gas ist legal.

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misterExplosiv  08.04.2020, 14:06
@Picea007xyz

Nachteil dabei: Beide Hunde werden eingesprüht und man muss auch aufpassen, nicht selbst in die Wolke zu kommen.

Außerdem impliziert die Antwort, Pfefferspray wäre etwas illegales. Das ist allerdings nicht korrekt.

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Ich weiß das wenn mich das Tier angreift oder töten will ich es aus Notwehr töten darf.

Dann weißt Du etwas Falsches. Notwehr ist NUR gegen Menschen möglich. Ein Tier kann gegen dich niemals einen rechtswidrigen Angriff führen. § 32 StGB, Notwehr

Du darfst allerdings im Notstand eine Gefahr abwehren. Gefahren können ausgehen von Menschen, Sachen, Tieren und Naturgewalten. Du könntest dich z.B. auf § 34 StGB, Rechtfertigender Notstand, berufen. Allerdings ist da die Güterabwägung ein Hauptmerkmal. Zerstörst oder beschädigst du eine Sache, die geringwertiger als die, die durch die Gefahr bedrohte ist (z.B. Hose wird zerreissen, Hund wird erschlagen), hast Du Pech gehabt, und bist dran wegen rechtswidriger Tötung eines Wirbeltieres.

Anders sieht es aus, wenn durch den Jagdinstinkt der Hund dir an die Kehle will. Deine körperliche Gesundheit und dein Leben sind die höchsten Rechtsgüter überhaupt, und deren Schutz rechtfertigt auch eine Zerstörung der Sache, in deinem beispiel die Tötung des Hundes zur Gefahrenabwehr.

Anonymus273926 
Fragesteller
 02.08.2019, 10:48

Wenn man den hund tötet wäre das einfach Sachbeschädigung des anderen Hindebesitzers oder. Also anders als in der Schweiz wo es als Körperverletzungen zählt.!?

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Picea007xyz  07.04.2020, 22:59
@Anonymus273926

nein, es wäre auch bei uns ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wenn man Hund tötet, es sei denn eben in Notwehr, Nothilfe. Notwehr, ist was ich von mir abwehre und Nothilfe ist das, was ich von wem anderen abwehre. in Notwehr darf man immer Hunde und Menschen töten § 32 STGB.

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ZuumZuum  08.04.2020, 06:30
@Picea007xyz

Es geht um die Strafbarkeit der Tötung und nicht darum einen Wert für den Schadenersatz festzulegen, das ist Zivilrecht und steht auf einem völlig anderem Blatt.

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Eine Schreckschusswaffe setzt man ein, weil man dem Gegner damit in die Angst versetzt, es könnte sich um eine echte Schusswaffe handeln. Diese Angst stellt sich bei Tieren regelmäßig nicht ein, weil ein Tier nicht weiß, was mit der SSW simuliert werden soll. Deshalb ist durch das gänzliche Fehlen des Drohpotentials der Einsatz einer SSW gegen ein Tier auch kaum wirksam, außer, dass das feine Gehör möglicherweise Schaden nimmt. Aber weiter nichts.

Dass ein Hund zuverlässig getötet werden kann mit einer SSW möchte ich auch bezweifeln. Dazu reichen die Geschwindigkeit der Pulvergase und die mitgeführten Metallpartikel selten aus.

Anonymus273926 
Fragesteller
 02.08.2019, 14:29

Es eins denn ich halte dem Tiere die Waffe gegen ne den Kopf dann stirbt es wahrscheinlich oder? Außerdem wollte ich noch wissen ist es generell okay eine SSW gegen ein Tier einzusetzen im Notstand. Also nicht nur es zu töten sondern vielleicht einfach in die Luft zu schießen und es zu vertreiben?.!

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wiki01  02.08.2019, 16:39
@Anonymus273926
denn ich halte dem Tiere die Waffe gegen ne den Kopf dann stirbt es wahrscheinlich oder?

Das ist es eben, wo ich meine Zweifel habe. Es sind zwar bei ähnlichen Situationen Menschen schwerst verletz worden, weil eben durch die Pulvergase Partikel in den Kopf hineingedrückt wurden, aber das nur im Schläfenbereich oder bei den Augen. Zuverlässig ist das nicht bei Tieren. Ich möchte auch bezweifeln, dass du die Schwachstelle im Hundeschädel kennst.

sondern vielleicht einfach in die Luft zu schießen und es zu vertreiben?.!

Das ist vorstellbar, wenn es sich um einen "nicht schussfesten" Hund handelt. Bei meinem Belgier hättest du damit Pech, der greift danach höchstens an. Ängstliche Hunde mag man mit dem Lärm abschrecken können, verlassen würde ich mich nicht darauf.

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Anonymus273926 
Fragesteller
 03.08.2019, 12:07
@wiki01

Ich hätte generell noch ne Frage an dich. Was hälst du generell von SSW‘s? Also jetzt nur so als reines Selbstverteidigungmittel egal ob zuhause oder in Verbindung mit einem kleinen Waffenschein unterwegs. Die Voraussetzung für meine Frage ist das die Oerson die die SSW mit sich führt gut mit ihr umgehen kann.!?

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wiki01  03.08.2019, 12:26
@Anonymus273926

Ich persönlich halte davon nichts, weil ich als Träger einer scharfen Waffe keinen Spielraum mehr habe, weil ich nicht erkennen kann, dass da eine SSW gezogen wird. Ich muss zum Nachteil des anderen immer davon ausgehen, dass ich einer scharfen Waffe gegenüberstehe, mit den möglichen dramatischen Folgen.

Auf der anderen Seite hast du, sobald du deinen ersten Schuss abgegeben hast, die Hosen herunter gelassen, und jeder weiß, was du da in der Hand hast. Ein Tierabwehrspray ist da sicher die bessere Wahl.

Das Drohpotential gegenüber nicht bewaffneten Gegnern wird überschätzt.

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Picea007xyz  07.04.2020, 23:05
@Anonymus273926

ja, darf man in die luft schiessen um tier zu vertreiben, aber nicht aufgesetzt auf ein tier. das wäre tierquälerei. man kann auch selbst abhauen.

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Du darfst dein Eigentum vor Schaden bewahren. Wenn das nur mit einer Waffe möglich ist, dann hat der andere Hund halt ausgesprochenes Pech!

ZuumZuum  02.08.2019, 07:32

Pech hat der Schiessende, wenn das zu schützende Gut einen minderen Wert als das durch die Abwehr der Gefahr beeinträchtigte hatte. (z.B. zerreissen der Hose als zu schützendes Gut, getöteter Hund aus der Abwehrhandlung)
Siehe § 34 StGB, rechtfertigender Notstand.

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Mal abgesehen davon, daß Du ohne den sog. "kleinen Waffenschein" eine Schreckschußwaffe niht einmal besitzen darfst; OHNE Freigabe/Genehmigung durch das Ordnungsamt darfst Du eine Schreckschußwaffe auch nicht mit Dir führen; sie fällt nämlich auch fast immer unter die Kategorie"Anscheinswaffe" und das führen ohne amtlich beglaubigten Bedarf ist strafbar!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung