Schmuck herstellen und verkaufen - Was muss beachtet werden?
Hallo,
durch Corona hab ich mehr Zeit als ich vertragen kann, deshalb hab ich mir die Zeit mit der Restauration und Herstellung von Schmuck vertrieben, also so für mich, doch nun hab ich mehr als ich persönlich brauche und es macht irgendwie Spaß und würde das ganze nun verkaufen.
Ich hab nicht die Absicht damit reich zu werden, aber ich würde schon gerne wissen, ob ich was beachten muss, wenn ich so etwas regelmäßig verkaufe. Ich beziehe einen Teil meiner Waren entweder von einem Onlineshop, vor allem wenn es um die Reparatur geht aber auch von Ebay. Dort werden ja hin und wieder auch teils kaputte oder Einzelstücke angeboten, die ich dann versuche zu reparieren oder nachzumachen, so dass ich wieder 1 Paar habe.
Muss ich was beachten, wenn ich die verkaufe, oder zählt das überhaupt unter Gewerbe, wenn ich es als Privatverkäufer für einpaar Euro verkaufe? Ich mach ja keinen großen Gewinn dadurch.
Vielen Dank für Antworten 😊
4 Antworten
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.
https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden
Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:
Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?
Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.
Nur ein Beispiel:
Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.
Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:
Klicken: Alles zur Impressumspflicht
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.
https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html
Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)
Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.
Vielen lieben Dank, ich werde mich beraten lassen. Auch wenn ich es nicht Hauptberuflich betreiben möchte, ich will keine Schwierigkeiten nur weil ich auf gut deutsch zu blöd war mich zu informieren.
Du willst Waren produzieren, um diese zu verkaufen und damit einen Gewinn erzielen. Du willst das auch nicht nur einmal machen, sondern auf Dauer. Das ist ganz klar gewerbsmaessig. Du musst ein Gewerbe anmelden, kannst die "Gewaehrleistung" nicht wirksam ausschliessen, musst - wenn du online verkaufst - eine korrekte Widerrufsbelehrung einstellen u.s.w.
Dazu brauchst du einen Gewerbeschein, ja. Alles andere klärst du am besten mit einem Fachmann.
Schon wenn du ein stück schmuck herstellst um es für ein paar euro zu verkaufen musst du ein gewerbe anmelden. Schon bevor du es verkauft hast.
In dem moment wo du gewinn erzielen möchtest, egal wie hoch, musst du ein gewerbe anmelden.
Also, wenn du es immer nur für soviel verkaufst wie die Materialien kosten, kein Gewerbe(machst ja keinen Gewinn). Wenn du es für einen Euro mehr verkaufst, Gewerbe.
Aber groß einschränkungen gibt es nicht. Musst natürlich ne steuererklärung schreiben, aber steuern zahlen musst du bei so niedrigen einnahmen wahrscheinlich nicht.
Durchaus, aber wie gesagt, selbst ohne Gewinnabsicht muss (mittlerweile) ein Gewerbe angemeldet werden. Leider.
Falsch! Selbst wenn du Verlust machst, MUSST du ein Gewerbe anmelden. Auch ein Miserabeler Verkäufer bleibt eben ein Verkäufer. Es werden Artikel expliziet für den VERkauf Hergestellt oder für den weiteren VERkauf angekauft und aufbereitet. Das fällt unter die gewerbepflicht, da eine Planmäßigkeit und eine Konstanz besteht.
Aber so oder so, in dem fall der fragestellerin ist das auf jeden fall ein gewerbe, garkeine frage.
Ja und nein... "Gewinnabsicht" ist leider ein sehr unsauberer Begriff. Eine Lehrkraft für Recht und gleichzeitiger Richter hat es mir aber einmal schön an einem Beispiel erklärt:
Du erbst die Küche deiner Oma, aber eigentlich brauchst du die gar nicht. Jetzt kannst du diese bei Ebay einstellen und versuchen an den Mann zu bekommen. Du könntest aber auch auf die Idee kommen, wenn du alles einzeln verkaufst, also Besteck, Geschirr, Kühlschrank, Schränke... usw. dann würdest du ja viel mehr Geld einnehmen und darin lässt sich bereits auf eine Gewinnabsicht schließen. Ähnliches gilt wenn du deine gebrauchten Sachen mit weniger Verlust wiederverkaufen möchtest. Gewinn kann man hier auch mit "weniger Verlust" vergleichen. Das geht soweit, dass ein Unternehmer, der im zweiten oder dritten Jahr immer noch keinen Gewinn gemacht hat, das Finanzamt einfach einen möglichen Gewinn der machbar hätte sein müssen schätzt und danach deine Steuer veranlagt.
Auch muss man aber realistisch betrachten, dass weder das Finanzamt, noch die Gerichte alles verfolgen können (was in der heutigen Digitalisierung jedoch immer besser funktioniert). Wenn du z.B. innerhalb von 50 bis 100 € im Jahr liegst und dies nur sporadische (keine regelmäßigen) Verkäufe sind, wird sich kaum ein Amt die Mühe machen das zu verfolgen. Hier wird dann schon eine gewisse Kulanz bzw. Verhältnismäßigkeit angesetzt. Hier in der Frage wäre aber die Regelmäßigkeit leider gegeben.
Selbst wenn man ohne Gewinn mehrere gleiche Sachen anbietet, kann einem ein Gewerbe angehängt werden.
Musste mich gerade erst wieder dazu belesen, weil ich die beim entrümpeln angefallenen Kindersachen und einige Teile meines Hobbys verkaufen gebraucht und mit Verlust wollte, aber es ganz einfach nicht darf. 🙄