Schmuck herstellen und verkaufen - Was muss beachtet werden?

4 Antworten

Von Experte Margita1881 bestätigt

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht, das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

https://www.gewerbeanmeldung.de/wann-muss-man-gewerbe-anmelden

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch auf Dich zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Nur ein Beispiel:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um ein Gewerbe führen zu können.

https://www.gewerbe-anmelden.info/gewerbeschein/minderjaehrige.html

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

https://www.test.de/Steuerfallen-fuer-Ebay-Haendler-Wann-das-Finanzamt-bei-Onlineverkaeufen-nachhakt-4802200-0/

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

memoriath 
Fragesteller
 20.03.2021, 10:35

Vielen lieben Dank, ich werde mich beraten lassen. Auch wenn ich es nicht Hauptberuflich betreiben möchte, ich will keine Schwierigkeiten nur weil ich auf gut deutsch zu blöd war mich zu informieren.

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Du willst Waren produzieren, um diese zu verkaufen und damit einen Gewinn erzielen. Du willst das auch nicht nur einmal machen, sondern auf Dauer. Das ist ganz klar gewerbsmaessig. Du musst ein Gewerbe anmelden, kannst die "Gewaehrleistung" nicht wirksam ausschliessen, musst - wenn du online verkaufst - eine korrekte Widerrufsbelehrung einstellen u.s.w.

memoriath 
Fragesteller
 19.03.2021, 03:22

Vielen Dank

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Dazu brauchst du einen Gewerbeschein, ja. Alles andere klärst du am besten mit einem Fachmann.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich interessiere mich für Schmuckherstellung und Edelsteine.

Schon wenn du ein stück schmuck herstellst um es für ein paar euro zu verkaufen musst du ein gewerbe anmelden. Schon bevor du es verkauft hast.

In dem moment wo du gewinn erzielen möchtest, egal wie hoch, musst du ein gewerbe anmelden.
Also, wenn du es immer nur für soviel verkaufst wie die Materialien kosten, kein Gewerbe(machst ja keinen Gewinn). Wenn du es für einen Euro mehr verkaufst, Gewerbe.

Aber groß einschränkungen gibt es nicht. Musst natürlich ne steuererklärung schreiben, aber steuern zahlen musst du bei so niedrigen einnahmen wahrscheinlich nicht.

Kugelflitz  19.03.2021, 01:54

Selbst wenn man ohne Gewinn mehrere gleiche Sachen anbietet, kann einem ein Gewerbe angehängt werden.

Musste mich gerade erst wieder dazu belesen, weil ich die beim entrümpeln angefallenen Kindersachen und einige Teile meines Hobbys verkaufen gebraucht und mit Verlust wollte, aber es ganz einfach nicht darf. 🙄

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jort93  19.03.2021, 01:56
@Kugelflitz

Jop, kann passieren.

Aber primär gehts bei einem gewerbe darum einen gewinn zu machen.

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Kugelflitz  19.03.2021, 02:00
@jort93

Durchaus, aber wie gesagt, selbst ohne Gewinnabsicht muss (mittlerweile) ein Gewerbe angemeldet werden. Leider.

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xPlatypus  19.03.2021, 10:27
@jort93

Falsch! Selbst wenn du Verlust machst, MUSST du ein Gewerbe anmelden. Auch ein Miserabeler Verkäufer bleibt eben ein Verkäufer. Es werden Artikel expliziet für den VERkauf Hergestellt oder für den weiteren VERkauf angekauft und aufbereitet. Das fällt unter die gewerbepflicht, da eine Planmäßigkeit und eine Konstanz besteht.

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jort93  19.03.2021, 10:45
@xPlatypus

Es geht um die gewinnabsicht, nicht um tatsächlichen gewinn.

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jort93  19.03.2021, 10:48
@xPlatypus

Aber so oder so, in dem fall der fragestellerin ist das auf jeden fall ein gewerbe, garkeine frage.

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tommgrinn  19.03.2021, 11:42
@jort93

Ja und nein... "Gewinnabsicht" ist leider ein sehr unsauberer Begriff. Eine Lehrkraft für Recht und gleichzeitiger Richter hat es mir aber einmal schön an einem Beispiel erklärt:

Du erbst die Küche deiner Oma, aber eigentlich brauchst du die gar nicht. Jetzt kannst du diese bei Ebay einstellen und versuchen an den Mann zu bekommen. Du könntest aber auch auf die Idee kommen, wenn du alles einzeln verkaufst, also Besteck, Geschirr, Kühlschrank, Schränke... usw. dann würdest du ja viel mehr Geld einnehmen und darin lässt sich bereits auf eine Gewinnabsicht schließen. Ähnliches gilt wenn du deine gebrauchten Sachen mit weniger Verlust wiederverkaufen möchtest. Gewinn kann man hier auch mit "weniger Verlust" vergleichen. Das geht soweit, dass ein Unternehmer, der im zweiten oder dritten Jahr immer noch keinen Gewinn gemacht hat, das Finanzamt einfach einen möglichen Gewinn der machbar hätte sein müssen schätzt und danach deine Steuer veranlagt.

Auch muss man aber realistisch betrachten, dass weder das Finanzamt, noch die Gerichte alles verfolgen können (was in der heutigen Digitalisierung jedoch immer besser funktioniert). Wenn du z.B. innerhalb von 50 bis 100 € im Jahr liegst und dies nur sporadische (keine regelmäßigen) Verkäufe sind, wird sich kaum ein Amt die Mühe machen das zu verfolgen. Hier wird dann schon eine gewisse Kulanz bzw. Verhältnismäßigkeit angesetzt. Hier in der Frage wäre aber die Regelmäßigkeit leider gegeben.

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memoriath 
Fragesteller
 19.03.2021, 03:21

Vielen lieben Dank

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