Erfahrung zu Kleingewerbe bei Schmuck?

1 Antwort

Hallo Tarolin,

sobald du etwas im Internet anbietest mit einer Gewinnabsicht musst du dafür ein Gewerbe anmelden. Bis zu einem Satz von 22.000 Euro im Jahr faellst du unter die Kleinunternhemerregelung und zahlst keine Gewerbesteuern.

Dein zuständiges Ordnungsamt oder Finanzamt kann dich dahingehend aber auch sehr gut beraten.

Alles Gute :)