Sagt ibn taymiyyah hier das es gute bidah gibt?

1 Antwort

Das erwähnte Buch ist "Al-Durr al-Mukhtar Sharh Tanwir al-Absar", das von Muhammad Ala-ud-Din Haskafi im Jahr 1070 AH geschrieben wurde. Das Buch ist eigentlich der Kommentar zu einem anderen Buch namens Tanwir al-Absar, geschrieben von Muhammad bin Abdullah Tamartashi.

Und der markierte Absatz bedeutet:

"Und der Gelehrte Ibn Abidin al-Hanafi sagte in "Radd al-Muhtar": "Seine Aussage: (d.h. jemand, der eine Bid'a vertritt) bedeutet eine verbotene Bid'a, ansonsten kann es sein, dass eine Bid'a (Neuerung) Pflicht ist, wie das Errichten von Beweisen, um die irrenden Sekten zu widerlegen, und das Erlernen der Grammatik, die das Verständnis des Buches (Quran) und der Sunna ermöglicht. Sie kann empfohlen sein, wie die Errichtung von Herbergen und Schulen und jeglicher Wohltat, die es in der frühen Periode (des Islam) nicht gab, verpönt sein, wie die Ausschmückung von Moscheen, und erlaubt sein, wie der Genuss von köstlichen Speisen, Getränken und Kleidung.“ Ende des Zitats."

Da steht nichts von einem Ausspruch von Schaikh al-Islam ibn Taymiyyah. Vielmehr ist derjenige, der dir das sagt, ein Kadhab, der versucht, dich auf seinen Irrweg zu rufen.

Die Gelehrten der Ahlul Sunnah sind frei von der Behauptung, dass es eine gute religiöse Bid'ah (Erneuerung) gibt. Der zitierte Ausspruch des Gelehrten Ibn Abidin al-Hanafi bezieht sich auf die weltliche Bid'a (Erneuerung):

2) Weltliche Bid‛a: Alles an Erneuerungen und Erfindungen in Bezug auf das Leben, die keine Beziehung zur islamischen Gesetzgebung haben, wie wissenschaftliche Erfindungen und Ähnliches .Diese sind erlaubt und werden nicht als Erneuerung in der Religion bezeichnet, obwohl sie in der Sprache als solche benannt werden. Jedoch gehören sie nicht zu dem, wovor der Gesandte Allahs (ﷺ) gewarnt hat, denn die Regel ist, dass alles, was Sitten oder Lebensangelegenheiten betrifft, solange erlaubt ist, bis ein Gegenbeweis dies aufhebt.

Quelle: ﺔﻟﻼﺿ نﯾدﻟا ﻲﻓ ﺔﻋدﺑ لﮐ von: Dr.Abdur-Rahman Al-Sheha

Der erwähnte Kadhab kennt Shaykh al-Islam nicht. Im Gegenteil, er lügt über ihn. Hier ist eine wahre Aussage von ihm, rahimahullah:

Scheich ul-Islaam ibn Taymiyyah sagte:

Aussagen und Handlungen der Menschen sind von zwei Arten:

  1. `Ibaadaat (Handlungen der Anbetung), durch welche ihre Religion etabliert wird, und
  2. `Aadaat (herkömmliche Gewohnheiten), welche im täglichen Leben benötigt werden.

Von den Grundsätzen der Schari’ah wissen wir, dass Handlungen der Anbetung die sind, die uns von Allah vorgeschrieben oder genehmigt wurden; nichts wird hier bestätigt außer durch die Schari’ah.

Was jedoch weltliche Aktivitäten der Menschen betrifft, so sind sie für das tägliche Leben notwendig. Hier ist das Prinzip das der Handlungsfreiheit; nichts darf hier verboten werden außer was Allah, der Vollkommenste, verboten hat. Dies ist der Fall, weil das Befehligen und Verbieten allein in Allahs Händen liegt.

Referenz: Al-Qawaa'idun-Nuraaniyyah al-Fiqhiyyahl, S. 112-113 (Übersetzt von Umm Sayfullah)

https://islamfatwa.net/manhaj/19-ilm-wissen/1934-wann-ist-etwas-erlaubt-oder-verboten

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen gemäß der Ahlus Sunnah wal Jama'ah
muslim3 
Fragesteller
 19.03.2024, 16:49

Also ist das Markierte eine Aussage von einem anderen Lügner und nicht ibn taymiyyah? Oder hat er es so geschrieben, dass ibn taymiyyah dies gesagt hätte obwohl dies nicht stimmt

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marmoris  19.03.2024, 17:09
@muslim3

Ich bin davon ausgegangen, dass dir jemand gesagt hat, dass die markierte Aussage die Aussage von Shaykh al-Islam Ibn Taymiyyah ist, aber das ist sie nicht, es ist die Aussage eines anderen Gelehrten und die Aussage widerspricht dem Glauben, dass es eine gute religiöse Bid'ah (Erneuerung) gibt.

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muslim3 
Fragesteller
 19.03.2024, 17:14
@marmoris

BarakAllahu feek Akhi :) Diese irregegangen Leute zeigen diese Scans in ihren Livestreams und versuchen uns zu belügen daher habe ich das

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marmoris  19.03.2024, 17:57
@muslim3

Wa Feek BarakAllah. Beschäftige dich nicht mit ihnen.

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