Rücktritt vom Autokauf?

5 Antworten

Wenn du möchtest, dass du Händlergewährleistung haben möchtest, solltest du darauf achten, dass auch der Händler als Verkäufer im Vertrag steht. Ansonsten ist es ein Privatkauf ohne Gewährleistungsansprüche. Wird von so „Fähnchenhändlern“ gerne versucht, um eben solchen Ansprüchen aus dem Weg zu gehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ronny04011977 
Fragesteller
 23.02.2021, 07:58

Genau darauf wollte ich hinaus..... Also, es muss ein Händlervertrag (Gewerblicher Kaufvertrag) sein in welchem die Sachmängelhaftung NICHT ausgeschlossen wird, mindestens 1 Jahr?

Danke Dir.....

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  1. Verkäufer des Fahrzeuges ist der Händler, dessen Name und Adresse gehört in den Kaufvertrag. Verkauft er im Kundenauftrag, muß auch dies deutlich im Kaufvertrag erkennbar sein. Den Namen des Auftraggebers muß er nicht angeben.
  2. Der Mitarbeiter ist entweder unterwiesener Angestellter oder fungiert als Erfüllungsgehilfe des Händlers, er ist idR befugt im Namen des Händlers Kfz Kaufverträge einzugehen und vertritt den Händler rechtswirksam.
  3. Quittungen und selbst Kaufverträge über bewegliche Güter sind nicht formgebunden, ein Kaufvertrag und eine Quittung sind selbst dann wirksam, wenn sie auf einem Bierdeckel, Serviette oder einer Rolle Klopapier niedergeschrieben sind.
  4. Widerrufsrecht besteht in diesem Falle nicht, da das Geschäft nicht im Internet vollzogen wurde, sondern im Zuge einer vorher vereinbarten Präsenz zusammkunft. Anmerkung: auch ein Haustürgeschäft ist nur dann ein Haustürgeschäft wenn es spontan, also ohne vorherige Terminabsprache zustande kommt. Sobald ein Termin vereinbart wurde,in dessen Zuge es zum Kaufvertrag kommt, fällt das Geschäft nicht mehr unter das sog haustürgeschäft.
  5. Das Rücktrittsrecht bleibt unberührt. Sofern sach- oder Rechtsmängel am Kaufgegegnstand erkennbar werden, besteht Anspruch auf zweimalige Nachbesserung bis hin zum Rücktritt vom Kaufvertrag entsprechend der dafür geltendenden Gesetze. .
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Wer muss im Kaufvertrag als Verkäufer stehen?

Der, dem das Auto gehoert. Das muss nicht der Haendler sein (z.B. wenn er das Auto im Kundenauftrag verkauft).

Den Kaufvertrag kann der unterschreiben, der dazu bevollmaechtigt ist. Also der Eigentuemer oder jede von diesem bevollmaechtigte andere Person.

Ein Ruecktrittsrecht hast du hier nicht. Anders waere es nur bei einer unter Mitwirkung des Haendlers zustande gekommenen Finanzierung.

VirageXO  23.02.2021, 08:29
Der, dem das Auto gehoert.

Nein, das ist nicht zwingend.

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verreisterNutzer  23.02.2021, 08:29
Der, dem das Auto gehoert.

Das ist nicht richtig. Vertragspartner ist auch bei Verkauf im Kundenauftrag der Beauftragte, also der Händler. Gleiches gilt auch für Kommissionsware. Der Eigentümer wird dabei nichtmal angegeben.

Ein Ruecktrittsrecht hast du hier nicht. Anders waere es nur bei einer unter Mitwirkung des Haendlers zustande gekommenen Finanzierung.

Das Rücktrittsrecht bleibt unberührt. Diese Aussage trifft auf das Widerrufsrecht abernicht auf das Rücktrittsrecht zu.

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DerCaveman  23.02.2021, 10:55
@verreisterNutzer
Das Rücktrittsrecht bleibt unberührt. Diese Aussage trifft auf das Widerrufsrecht abernicht auf das Rücktrittsrecht zu.

Das stimmt natuerlich. Da hatte ich mich tatsaechlich auf den falschen Begriff eingelassen.

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Kann ich den Kauf abbrechen

Nein.

Wer muss im Kaufvertrag als Verkäufer stehen? Person A, welche den Autohandel betreibt? Person B mit welcher alles abgewickelt wurde?

Wenn Du Dir eine Windows-Version kaufst, unterschreibt Bill Gates Dir auch nicht die Quittung.

emesvau  23.02.2021, 07:46
Nein.

Widerrufsrecht??

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Interesierter  23.02.2021, 07:55
@emesvau

Ein Widerrufsrecht gibt es nicht. Aber falls der Händler jetzt um die Ecke kommt, dass das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft wird, sehe ich keine Übereinstimmung in den Willenserklärungen.

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Ronny04011977 
Fragesteller
 23.02.2021, 08:20

Das ist mir klar. Mir geht es nur darum das im Impressum explizit steht das er den Handel ALLEINE betreibt und die Durchführung / Abwicklung von Person B jetzt gemacht wird......

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Interesierter  23.02.2021, 08:50
@Ronny04011977

Das ist im Grunde nicht problematisch. Ein Mitarbeiter muss im Impressum nicht genannt werden.

Ich würde darauf achten, dass der gewerbliche Händler auch als Verkäufer im Vertrag steht, denn das ist entscheidend für etwaige Gewährleistungsansprüche.

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Ronny04011977 
Fragesteller
 23.02.2021, 08:21

Das ist mir klar. Mir geht es nur darum das im Impressum explizit steht das er den Handel ALLEINE betreibt und die Durchführung / Abwicklung von Person B jetzt gemacht wird......

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Dein Vertragspartner muss in jedem Fall der Eigentümer des Fahrzeugs sein.

Es stellt sich hier natürlich die Frage, ob wirklich der Händler auch Verkäufer ist oder ob er das Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft.

Für dich ist das insofern wichtig, weil du bei einem gewerblichen Händler andere Möglichkeiten zur Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen hast.

Ein Rücktrittsrecht hast du zwar nicht. Aber falls es sich um einen Verkauf im Kundenauftrag handelt, könntest du dich darauf berufen, dass die das nicht gesagt wurde.

VirageXO  23.02.2021, 08:13
Dein Vertragspartner muss in jedem Fall der Eigentümer des Fahrzeugs sein. 

Steht wo?

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Interesierter  23.02.2021, 08:26
@VirageXO

Weil jemand nur das verkaufen kann, was ihm auch gehört.

Ausser er handelt mit Vollmacht des Eigentümers. Aber auch da ist der Eigentümer der Verkäufer und der Händler lediglich sein Bevollmächtigter.

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VirageXO  23.02.2021, 08:28
@Interesierter
Weil jemand nur das verkaufen kann, was ihm auch gehört.

Falsch.

Ausser er handelt mit Vollmacht des Eigentümers. Aber auch da ist der Eigentümer der Verkäufer und der Händler lediglich sein Bevollmächtigter.

Auch das ist ein Folgefehler.

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Interesierter  23.02.2021, 08:52
@VirageXO

Aha?!

Du willst mir doch hoffentlich nicht erzählen, dass ich ohne deine Vollmacht dein Auto rechtswirksam an einen Dritten verkaufen könnte.

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VirageXO  23.02.2021, 09:07
@Interesierter
Du willst mir doch hoffentlich nicht erzählen, dass ich ohne deine Vollmacht dein Auto rechtswirksam an einen Dritten verkaufen könnte.

Aber sicher.

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VirageXO  23.02.2021, 11:09
@Interesierter
Dann befindest du dich in einem Irrtum.

Du hast schlicht und ergreifend keine Ahnung vom deutschen Zivilrecht.

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