Rückgaberecht 14 Tage?

5 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt
Heißt das ich kann am 14. Tag den Vertrag online widerrufen oder muss die Ware am 14. Tag wieder beim Händler sein.

Der Widerruf wird in Text oder elektronischer Form erklärt. Entscheidend zur Fristwahrung ist, wann dieser auf den Weg gebracht wurde. Anschließend ist die Ware zurückzusenden, nicht zeitgleich (obwohl manche Anbieter dies erlauben, da weniger Aufwand).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
JuristHelfer  24.04.2022, 11:56

Ich verstehe nicht. Schließt das Gesetz die gleichzeitige Warenrücksendung und den Wiederruf aus?

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kevin1905  24.04.2022, 12:01
@JuristHelfer

Nein.

Nur war es bis 2014 so, dass das Rücksenden der Ware als konkludente Handlung zum Widerruf zu verstehen war.

Heute kann der Händler sich auf den Standpuntk stellen es gäbe keinen Widerruf in Text- oder elektronischer Form, selbst bei Zurücksenden der Ware und damit hat der Verbraucher nicht von seinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht.

Kulanter und praktischerweise machen es viele Händler dennoch weiterhin wie früher.

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Du hast 14 Tage Zeit für den Widerruf (§ 355 Abs. 2 BGB), für die Rückgabe der Waren hast du dann nochmal 14 Tage Zeit (§ 357 Abs. 1 BGB), beginnend mit der Absendung des Widerrufs (§ 355 Abs. 3 Satz 2 BGB). Zur Warhung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung (Satz 3).

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Man spricht den Widerruf nicht aus, indem man den Artikel zurückschickt. Den Widerruf spricht man aus, indem man den Händler darüber informiert. Dazu hast du 14 Tage nach Erhalt des Artikels Zeit.

Ein Recht auch Rückgabe hast du nicht. Ob der Verkäufer den Artikel zurückgeschickt haben möchte, wird er dir nach deinem Widerruf mitteilen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
GmailpunktKom 
Fragesteller
 23.04.2022, 12:29

Doch ich habe darauf ein recht. Habe ich schriftlich von Händler bekommen das ich das Gerät soviel rauf und runter testen kann wie ich will und es trotzdem dann zurück senden kann.

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ronnyarmin  23.04.2022, 12:33
@GmailpunktKom

Es gibt kein Recht auf Rückgabe, nur auf den Widerruf. Wenn der Händler das Gerät nach deinem Widerruf zurückgeschickt haben möchte, ist das seine Sache.

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GmailpunktKom 
Fragesteller
 23.04.2022, 12:34
@ronnyarmin

Was sollte er denn sonst sagen?

Ach komm behalt das Ding und hier dein Geld gibts auch zurück? 🤣

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NonNam  23.04.2022, 12:36
@GmailpunktKom

Ja. Passier oft genug. Da hat Ronnyarmin schlicht recht. Du hast ein Widerrufs- aber kein Rückgaberecht.

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peraspastra  23.04.2022, 12:43
@NonNam

Die Wahl stellt sich für den Verkäufer doch gar nicht? Der Käufer muss ja prinzipiell eh auf eigene Kosten zurücksenden.

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NonNam  23.04.2022, 12:46
@peraspastra

Der Verkäufer kann auch darauf verzichten. Bis 2014 gab es sowohl ein Rückgabe- als auch ein Widerrufsrecht. (die berühmte 40 Euro-Klausel) Das konnte der Verkäufer frei vereinbaren. Das hat der Gesetzgeber dann geändert, weil das den durchschnittlichen Verbraucher überfordern würde und seit dem gibt es nur noch das Widerrufsrecht.

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ronnyarmin  23.04.2022, 12:51
@peraspastra
Die Wahl stellt sich für den Verkäufer doch gar nicht?

Doch, der Verkäufer kann wählen, ob er den Artikel zurückgeschickt haben möchte. Ein Recht auf Rückgabe hat der Käufer nicht.

Der Käufer muss ja prinzipiell eh auf eigene Kosten zurücksenden

Sofern er den Artikel zurücksenden muß, weil der Verkäufer das so haben will, entscheidet ebenfalls der Verkäufer, ob er ein Rücksendeticket bereitstellt, oder ob der Käufer den Versand bezahlen muß. Da gibt es keine gesetzliche Regelung.

Nochmal: Einzig gesetzlich geregelt ist das Recht auf Widerruf.

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peraspastra  23.04.2022, 12:52
@NonNam

Verzichten kann er darauf schon. Aber wenn "es gibt kein Rückgaberecht" suggerieren soll, dass man die Sache behalten muss, wenn der Verkäufer sie nicht mehr haben möchte, wäre das falsch. Das ist ja auch nicht immer von Vorteil.

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NonNam  23.04.2022, 12:53
@peraspastra

Hmm. Da magst Du recht haben. Aber das wäre, soweit ich das verstanden habe, die Rechtslage.

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peraspastra  23.04.2022, 12:53
@ronnyarmin

Wie gesagt, wenn der Käufer es einfach zurückschickt, was soll der Verkäufer dann dagegen machen? Selbst bezahlen muss es der Käufer normalerweise ja eh.

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ronnyarmin  23.04.2022, 12:53
@peraspastra
...wenn "es gibt kein Rückgaberecht" suggerieren soll, dass man die Sache behalten muss, wenn der Verkäufer sie nicht mehr haben möchte, wäre das falsch. Das ist ja auch nicht immer von Vorteil.

Ändert nichts daran, dass es kein Rückgaberecht gibt.

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ronnyarmin  23.04.2022, 12:56
@peraspastra
wenn der Käufer es einfach zurückschickt, was soll der Verkäufer dann dagegen machen?

Er könnte die Annahme verweigern.

Darum gehts aber gar nicht. Es geht um den Auspruch des Widerrufs. Den teilt man dem Verkäufer mit, indem man ihn anschreibt. Und nicht, indem man ungefragt den Artikel zurückschickt.

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peraspastra  23.04.2022, 12:58
@ronnyarmin

Also pack doch einfach die Karten auf den Tisch: Willst du darauf hinaus, dass "Rückgaberecht" vor bald zehn Jahren aus dem Gesetz gestrichen wurde? Geschenkt, das ist klar. Oder willst du sagen, dass der Verkäufer nicht verpflichtet ist, die Sache wieder zurückzunehmen, wenn der Käufer sie nicht mehr bei sich haben will?

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ronnyarmin  23.04.2022, 12:59
@peraspastra

Ich will sagen, dass man den Widerruf nicht ausspricht, indem man den Artikel zurückschickt, sondern, indem man den Verkäufer über den Widerruf informiert.

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peraspastra  23.04.2022, 13:03
@ronnyarmin

Das heißt, du würdest jetzt auch nicht widersprechen, wenn ich sage, der Verkäufer macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er die Annahme der Rücksendung verweigert, natürlich nachdem wirksam widerrufen wurde?

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peraspastra  23.04.2022, 13:22
@ronnyarmin

Siehst du, also wegen "Rückgaberecht wurde vor Jahren abgeschafft" oder "Widerruf muss man ausdrücklich erklären" gibt es keinen Widerspruch, da stimmen wir sowieso überein. Sondern du sagst tatsächlich, der Käufer hat Pech und muss die Ware behalten (oder kann sie jedenfalls nicht dem Verkäufer aufdrücken), wenn der Verkäufer sie nicht mehr will. Und das sehe ich nicht so.

Ich weiß nicht, ob du einen bestimmten Grund für deine Annahme hast. Bis jetzt habe ich das Gefühl, dass du da einfach relativ spitzfindig bist, weil man ja immer vom Widerrufsrecht spricht, aber nicht vom Rücknahmerecht. Die Spitzfindigkeit ist ja auch durchaus kreativ.

Trotzdem sehe ich Gründe, warum es sehr wohl ein solches Recht gibt: Denn der Käufer ist ja sogar gesetzlich verpflichtet, die Ware zurückzusenden. Das allein würde schon inkonsequent sein, wenn auf der anderen Seite der Verkäufer die Sache einfach wieder zurückweisen dürfte. Und diese gesetzliche Wertung wird sogar noch unterstrichen von der Regelung, dass der Verkäufer sogar ausdrücklich verpflichtet ist, die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn man sie nicht per Post verschicken kann.

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ronnyarmin  23.04.2022, 13:33
@peraspastra
Denn der Käufer ist ja sogar gesetzlich verpflichtet, die Ware zurückzusenden.

In welchem Gesetz steht das?

Und diese gesetzliche Wertung wird sogar noch unterstrichen von der Regelung, dass der Verkäufer sogar ausdrücklich verpflichtet ist, die Ware auf eigene Kosten abzuholen, wenn man sie nicht per Post verschicken kann.

Das gilt in dem Fall, in dem der Verkäufer die Ware zurückhaben will. Will er sie nicht haben, muß er sie auch nicht abholen lassen.

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peraspastra  23.04.2022, 13:58
@ronnyarmin

Das steht in 355 und 357, mehrmals ausdrücklich, die ganz normale Pflicht, die Sachen zurückzugewähren. Meinetwegen nenne es "zu schwammig", aber dafür auch einige Male implizit. Im Zweifel auch noch mal ganz ausdrücklich in Artikel 14 der Verbraucherrechterichtlinie.

So eine Einschränkung, wie du sagst, steht da auch nicht. Wenn das Gesetz wörtlich schreibt, der Verkäufer ist verpflichtet, dann muss man schon sehr gut begründen, warum die Pflicht nicht mehr bestehen soll. Sonst hätte das Gesetz das von Anfang an anders formuliert. So schreibt man in Satz 1 schließlich, "die Kosten hat der Käufer zu tragen", und in Satz 2, "außer, der Verkäufer hat sich bereit erklärt, die Kosten zu tragen". Wenn Satz 3 jetzt so zu verstehen sein soll, wie du es sagst, dann hätte in Satz 3 ebenfalls gestanden, "außer die Ware kann nicht mit der Post versendet werden". Wahrscheinlich hätte man sogar Satz 2 und Satz 3 einfach zusammengefasst zu "außer, der Verkäufer hat sich bereit erklärt, die Kosten zu tragen, oder dass die Ware nicht mit der Post versendet werden kann". Dass stattdessen in Satz 3 wörtlich steht, "der Verkäufer ist verpflichtet, wenn", spricht ganz klar dafür, dass der Verkäufer sie dann auch wirklich abholen muss.

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ronnyarmin  23.04.2022, 14:03
@peraspastra

Alles, was du aufführst, bezieht sich darauf, dass der Verkäufer den Artikel zurückhaben möchte.

Ob er das möchte, bleibt seine Entscheidung. Das schreibt ihm der Gesetzgeber nicht vor.

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peraspastra  23.04.2022, 14:11
@ronnyarmin

:D Ich habe ausführlich argumentiert. Die Voraussetzung von "ist zurückzugewähren" und "ist verpflichtet" ist nicht "Verkäufer will zurück", sondern einfach nur die Ausübung des Widerrufs. Im Gesetz steht nicht "Verkäufer will zurück > ist verpflichtet", sondern "Widerruf wird erklärt > ist verpflichtet".

Was du dagegen sagst, bleibt mangels Argumenten oder überhaupt Worten frei aus der Luft gegriffen. Du wiederholst ja nur ständig dasselbe in zwei oder drei Zeilen. Also doch nur versuchte Spitzfindigkeit; aber ist ja auch in Ordnung.

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peraspastra  23.04.2022, 14:15
@ronnyarmin

Junge, das wird ja langsam frech :D Sag doch einfach, wenn du den Wortlaut anders interpretierst; aber der Wortlaut selber steht dir doch genauso zur Verfügung wie mir, und du wirst ja wohl mindestens herauslesen können, auf welche Stellen ich mich beziehe. Soo dagegen sieht das einfach nach sehr Low-effort-Widerstand aus.

Machen wir doch mal den Test: Was denkst, aus den oben genannten Stellen – so viel ist das ja nicht: Welchen Satz habe ich damit wohl gemeint?

(Obwohl es nicht mal unzulässig wäre, wenn man mehrere Sätze dafür bräuchte, weil es mehr eine logische Aussage ist, die sich auch aus mehreren Sätzen zusammensetzen darf.)

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Du kannst am letzten Tag der Frist den Vertrag widerrufen, dies am besten schriftlich.

14 Tage ab Erhalt der Ware. Also nein, die Ware muss nicht an Tag 14 wieder beim Händler sein, sie muss bis Tag 14 nach Erhalt versendet werden.