Rückgabe?


28.04.2023, 01:32

Ich habe schon einen Retourenschein bekommen, wurde der Wiederruf also angenommen?

lulsk  28.04.2023, 01:27

Warum denn der 26.4 und nicht der 27.4, es sind doch 14 Tage oder etwa nicht?

Airon556 
Fragesteller
 28.04.2023, 01:30

Hab mich geirrt, meinte nicht den 26 sondern den 27ten

lulsk  28.04.2023, 01:33

Okay, ich vermute jetzt mal, dass das keine Rolle spielt, es kommt auf die Tage und nicht auf die Uhrzeit an. Versuch es einfach und schick dein Paket zurück.

Airon556 
Fragesteller
 28.04.2023, 01:35

Ich habe schon so einen Retourenschein vom Händler bekommen, bedeutet das, dass es angenommen wurde?

lulsk  28.04.2023, 01:37

Nein, ist aber ein gutes Zeichen wenn du danach noch verlangen kannst. Das Paket muss dort allerdings erstmal ankommen.

Airon556 
Fragesteller
 28.04.2023, 01:45

Der Versand wurde anscheinend schon bezahlt, also bedeutet das, wenn das Produkt dort unbeschädigt ankommt, dass ich dann das Geld zurückbekomme oder?

lulsk  28.04.2023, 01:48

Du machst dir zu viele Sorgen, einfach ordentlich verpacken und wenn du nichts beschädigt hast, solltest du auf jeden Fall dein Geld zurückbekommen, so läuft das immer ab.

Airon556 
Fragesteller
 28.04.2023, 01:57

Ok Danke für die Hilfe!!

4 Antworten

Für die Wahrung der Widerrufsfrist gilt immer das Datum des Erhalts und der anschließenden Rücksendung der Ware. Dabei wird immer der Tag als Ganzes betrachtet, nicht die Uhrzeit innerhalb des Tages.

Gesetzlich ist dies geregelt laut § 355 BGB

https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Airon556 
Fragesteller
 28.04.2023, 01:35

Danke, das ist echt ne Erleichterung!

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asdundab  28.04.2023, 02:08
"und der anschließenden Rücksendung der Ware"

Nein, zur Wahrung der Widerrufsfrist ist allein die Erklärung des Widerrufs entscheidend, nicht die Rücksendung der Ware, für diese gelten gesondert eigene Fristen (unverzüglich, aber spätestens binnen 14 Tage nach Erklärung des Widerrufs).

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Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist erst mit dem auf die Zustellung folgenden Tag zu laufen, also den 14. Apr.

Beim Widerrufsrecht gilt eine 14 Tages Frist.

Diese Frist würde somit nach § 188 Abs. 1 BGB mit dem Ablauf des 27. Apr. enden.

Der 27. Apr. 2023 ist ein Donnerstag und nirgendwo im Bundesgebiet ein gesetzlicher Feiertag, mithin findet keine Verschiebung des Fristendes nach § 193 BGB statt.

Somit endet die Frist mit Ablauf des 27. Apr.

Gem. § 355 Abs. 1 S. 5 BGB genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Erklärung des Widerrufs.

Du hast 27. Apr. um 22:30 die Widerrufserklärung abgesendet; mithin fristgemäß.

Somit ist der Widerruf wirksam.

Auch:

"Ich habe schon einen Retourenschein bekommen, wurde der Wiederruf also angenommen?"

In aller Regel ja.

EDIT: Nur als Hinweis:

"also bedeutet das, wenn das Produkt dort unbeschädigt ankommt, dass ich dann das Geld zurückbekomme oder?"

Wie es ankommt kann dir theoretisch egal sein; du solltest sie nur unbeschädigt absenden (andernfalls steht dem Verkäufer ggf. ein Anspruch auf Wertersatz nach § 357a Abs. 1 BGB zu) und nicht fahrlässig schlecht verprackt versenden. Sonst fallen Versandschäden beim Rückversand in die Verantwortung des Verkäufers.

Die Widerrufsfrist beginnt nicht am Tag der Lieferung, sondern am Tag danach.

Bei Dir gilt der 14.04. als erster Tag. Schicke Dein Paket unbedingt heute ab

Hallo,

du hast das Retourenlabel bekommen.

Damit hat der Verkäufer die Rückgabe akzeptiert.

Und du hast Ware zeitnah zurück geschickt.

Sollte keine Probleme geben.

Hansi

Woher ich das weiß:Berufserfahrung