Rückforderung gerechtfertigt?

3 Antworten

Alle Lohnzettel bzw eingetretenen Änderungen habe ich ebenso unverzüglich mitgeteilt und eingereicht.

Du wusstest also, dass er nicht berechtigt ist?!

Du hättest bei der ersten Überzahlung demzufolge dort schon anrufen müssen bzw. vorbei gehen sollen um die Sache nochmals klar zu stellen.

Hat das Kind zu Unrecht Unterhaltsvorschuss erhalten, müssen Sie den Betrag ersetzen, wenn und soweit Sie
❙ die Überzahlung verursacht haben durch vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben oder durch nicht rechtzeitige Anzeige einer Veränderung in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind (s. nächster Abschnitt), oder
❙ wussten oder zumindest wissen mussten, dass dem Kind der Unterhaltsvorschuss nicht oder nicht in der gezahlten Höhe zustand.

https://www.bmfsfj.de/blob/93500/a619f8fe38a830425383d9a1ef8ef273/der-unterhaltsvorschuss-data.pdf

hast du das Geld noch? Wenn nein dann sollte dein Vertrauen schützenswert sein. Wenn ja (und du das Geld nicht fest verplant hast) dann musst du das Geld zurückzahlen.

das ist zumindest der verwaltungsrechtliche Grundsatz. Wie das im sozialrecht ist kp 🤷‍♂️ Hol dir nen beratungsschein und geh zum Amt

Wenn du unberechtigt Geld erhalten hast, musst du das zurückzahlen, klar.