Schutzkonzept vom Jugendamt, was soll ich tun?

Hallo,

Ich möchte kurz meine Situation schildern und hoffe auf ein zwei tips wie ich mich verhalten kann.

Ich bin verheiratet habe drei Kinder , mein Mann arbeitet Vollzeit in Schicht, ich bin Hochschwanger mit starken gesundheitlichen Einschränkungen durch die Schwangerschaft und die Medikamente die ich deswegen nehmen muss.

Wir haben schon längere Zeit eine Familie hilfe, wir wissen das nicht alles perfekt läuft und versuchen unser bestes.

Nun musste ich wieder mal ins Krankenhaus, mein Mann mit der Situation überfordert, da er merkte der Zustand der Wohnung kippt hat er die Kinder zu seiner Mutter gegeben. Nun kamm der Verfahrensbeistsnd der Kinder ohne Termin und sah den nicht guten Zustand der Wohnung , gab die Meldung ans Jugendamt mit Kindeswohlgefährdung (obwohl keine Kinder da waren), als ich dies erfuhr entlies ich mich direkt selbst aus dem Krankenhaus fur nach Hause und räumte die Wohnung mit meinem Mann innerhalb von 2 Stunden wieder in dem Zustand auf wie sie sonst auch war.

Am nächsten Tag bat ich um einen Hausbesuch des jugendamtes diese kamm dan auch abends 18 Uhr, guckte durch die Wohnung und meinte nein fie Kinder können nicht wieder her, weil sich der Zustand der Wohnung ja jeder Zeit wieder verschlechtern könnte.

Die Kinder müsse sie in obhut nehmen oder wir stimmen der Unterbringung bei meiner Schwiegermutter zu bis ein Gericht entschieden hat. Wir stimmten zu besser zu Oma als zu fremden, auch wenn wir es nicht verstehen, doch es ging noch weiter wenn mein Baby da ist darf ich auch mit ihm nicht in unserer Wohnung bleiben sondern muss zu meiner Schwiegermutter mit dem kleinen oder alle Kinder werden fremd untergebracht.

Ich will da nicht mit dem kleinen hin , habe aber anscheinend keine andere Wahl und das nur weil sie meint der Zustand der Wohnung könnte sich ja wieder verschlechtern das ist doch kein Grund, die Wohnung ist doch jetzt in Ordnung. Wir haben alles fürs Baby da Kleidung, Wiege , babybett im Kinderzimmer und Beistellbett in der schlafstube, jetzt muss ich das Bett abbauen Sachen packen und mit dem Baby zu meiner Schwiegermutter ziehen, in eine 3 Raum Wohnung dan mit insgesamt 7 Personen, keine Privatsphäre kein gar nichts.

Und im tollen schutzkonzept steht genau das als Ziel , das ich mit allen Kindern einschließlich Säugling zu meiner Schwiegermutter ziehe. Das kann doch aber nicht ernsthaft das Ziel sein? Ich habe mehrmals gefragt was müssen wir machen damit wir alle hier bleiben können bzw Kinder zurück dürfen, bekomme immer wieder nur die selbe Antwort. Der Zustand der Wohnung könnte sich wieder verschlechtern.

Ich weiß nicht weiter was soll oder kann ich machen.

Familie, Recht, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Jugendamtwillkür
Wie bekomme ich meine Kinder da raus?

Also zur Vorgeschichte…. Mein Mann und ich waren 12 Jahre zusammen, haben 2 gemeinsame Kinder und sind seit knapp einem Jahr getrennt. Ich war immer die Hauptbezugsperson der Kinder, er hat sich die ganzen Jahre sehr zurückgegangen und es kam auch oft zu Gewalt mir gegenüber vor den Kindern. Er hat mich manipuliert, eingesperrt und mir jeglichen Kontakt nach außen untersagt. Seit der Trennung kümmerte er sich nicht um die Kinder, da er Sprachaufnahmen der Kinder gemacht hat und die Kinder oft ausfragte über mich und er Drogenabhängig ist kam es ca 6 Monate nach der Trennung zu begleitetem Umgang. Dieser wurde auf 6 Monate festgelegt und wurde von uns nach 2 Monaten beendet, da es meiner Meinung nach gut lief und mir auch wichtig war das die Kinder den Papa öfter sehen. Der normale Umgang lief dann ca 1 Monat, Silvester hieß es dann die Kinder wollen nicht mehr zu mir zurück da die panische Angst haben vor mir (angeblich würde ich sie schlagen, das haben auch beide so beim Jugendamt gemeinsam mit dem Vater gesagt). Seitdem leben sie beim Papa und mir sind die Hände gebunden.

Letzte Woche fand einmal für MICH begleiteter Umgang statt, um zu sehen wie die Kinder auf mich reagieren, es lief super und sie sind sofort in meine Arme gerannt und es war einfach schön endlich Zeit mit ihnen verbringen zu können. Die große (10) äußerte mehrfach das sie Fotos machen möchte mit mir , wir diese aber von meinem Handy machen müssen weil Papa die nicht sehen soll….. die kleine ist 3 Jahre alt.

Wenn die Kinder bei der Oma zu Besuch sind dann schreibt die große mir ganz oft und schickt mir Herzchen…. Wenn sie zu Hause bei Papa ist dann werden meine Nachrichten ignoriert.

Der Vater hat mir die Umgänge verweigert die letzten fast 3 Woche, daher hat das Sorgerecht nun das Jugendamt und es werden jetzt unbegleitete Umgänge stattfinden.

Auch muss er (auf mein bitten) einen Drogentest machen und hat hierfür einen Becher mitbekommen den er im Laufe der Woche mit Urin abgeben muss. Ist das so zulässig überhaupt? Beim Gerichtstermin soll eine Haaranalyse veranlasst werden. Auf meine Frage was denn passiert wenn der Urintest positiv ist, wurde vom Jugendamt nur geantwortet dann muss man erstmal gucken welche Drogen….. und es müssten Gespräche geführt werden dann!!!!!

Mitte Februar ist der Gerichtstermin bei dem das Sorgerecht neu festgelegt wird.

Was kann ich tun ? Ich habe nichts gemacht und mir werden die Kinder einfach entzogen und ich bin nun die „böse“. Meine Anwältin macht auch nichts, sie hat vor 10 Tagen einen Antrag auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht und Rausgabe der Kinder gestellt….

Es kamen seitens des Jugendamtes schon öfter die Sätze das von Anhang an ganz anders gehandelt werden hätte müssen und Fehler gemacht wurden.

ich habe das Gefühl ich stehe komplett alleine da und mir sind die hände gebunden

Familie, Kinder und Erziehung, Sorgerechtsstreit, Jugendamtwillkür
Wie oder besser wo leitet man Disziplinarverfahren gegen Lehrer und Leiter Jugendamt ein?

Kaum jemand kennt die Pflichten von Lehrern, Schulsozialarbeitern, Mitarbeitern des Jugendamtes und anderen Angestellten oder Beamten des öffentlichen Dienstes.

Das Beamtengesetz regelt aber schon so manches. Die Verpflichtung zu Neutralität gehört zum Beispiel zu den sog. Dienstpflichten.

Auch der Einhalt des BGB als Charaktereigenschaft, die zur Eignung von Beamten dient.

Festgestellt wird ein Fehlvergehen im disziplinarischen Ermittlungsverfahren.

Das wird eingeleitet, wenn Grund zur Anahme besteht, die Vorwürfe könnten zutreffend sein und gegen die Doenstpflichten verstoßen oder Rechte von Bürgern verletzt haben.

Ich weiß aber nicht, wie man das einleitet.

Habe eine Beschwerde über eine Dame am Jugendamt gemacht und bekam vom Chef zurück, die hat alles richtig gemacht.

Will der mich auf den Arm nehmen?

Das ist also noch nicht ermittelt...die scheinen sich einfach zu beschützen...unverschämt!!!

Wo beantragt man das Disziplinarverfahren also?

Danke im voraus, lG

Ich habe auch schon Mobbing durch Beamte erlebt 67%
Es muss mehr Wege geben sich zu wehren 33%
Ich habe schonmal ein Disziplinarverfahren geführt 0%
Ich suche auch Hilfe wegen Beamtrnungerechtigkeit 0%
Ich kann gute Erfahrungen weitergeben 0%
Es muss kostenlose Beratungsstellen geben für Beschwerden 0%
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Schweigepflichtentbindung müssen beide Eltern unterschreiben?

Hallo, es geht um folgendes

die Mutter eines Kindes im Alter von 2 Jahren muss eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben sie ist mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen und war auch nicht verheiratet oder verlobt mit ihm das Sorgerecht haben beide Eltern da die Mutter eine Schweigepflichtentbindung für die Hilfe von dem Träger ich nenne jetzt mal keine genauen Namen aber es handelt sich ja meist um Diakonie, Caritas oder Lebenshilfe usw., die vom Jugendamt gestellt wurde, unterschreiben soll dar sie dazu gedrängt wird/wurde diese hat die Mutter auch unterschrieben jedoch betont, dass der Kindsvater doch auch zustimmen müsste, oder nicht? Daraufhin wurde nur gesagt dies sei jetzt so und ende die Frage ist Hauptsächlich dürfen das Jugendamt und die Hilfe die gestellt wurde dies Verlangen und muss der Vater auch unterzeichnen oder reicht die Unterschrift der Mutter aus, wenn beide das Sorgerecht haben somit sind wir bei der 2ten Frage, wenn dies z. B. nicht ok wäre, das beide Unterschriften dafür nötig gewesen wären, kann die Mutter oder der Vater dagegen rechtlich vorgehen, auch wenn die Mutter allein unterschreiben durfte die 3te Frage ist was könnten die Eltern tun, wenn sie z. B. nicht einverstanden sind das Jugendamt oder die Hilfe die Dokumente bekommt bzw. die Ergebnisse der ärztlichen Untersuchungen ohne das man ihnen droht das Kind wegzunehmen oder sonstige es ist nichts Schlimmes was mit dem Kind ist, also, falls hier einige fragen ob Kindesmisshandlung vorliegt usw. dann ist der Arzt ja verpflichtet dies zu melden es geht ums allgemeine

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