Rettungssanitäter-Ausbildung während des Medizinstudiums?

3 Antworten

Die Rettungssanitäter werden an Rettungsdienstschulen ausgebildet, auch der ASB unterhält solche Schulen. Die Ausbildung umfasst 520 Stunden und gliedert sich in vier Teile:

  • 160 Stunden theoretische Grundlagen, in denen unter anderem Basiswissen zu Anatomie und Physiologie und zur Notfallmedizin vermittelt wird.
  • Weitere Themen der theoretischen Ausbildung sind die Struktur des Rettungsdienstes sowie rechtliche und technische Inhalte.
  • Jeweils 160 Stunden entfallen auf ein klinisches Praktikum sowie ein Praktikum an einer Lehrrettungswache.
  • Den letzten Teil der Ausbildung bildet ein Abschlusslehrgang mit anschließender Prüfung inklusive schriftlichen, mündlichen und praktischen Teilen.

Das ist z. B. das Angebot des ASB. Ob das für dich in zeitlich Frage kommt, kannst natürlich nur du selber entscheiden. Solche Angebote gibt es eigentlich von allen Rettungsdiensten. Aber ob das neben einem Studium noch zu schaffen ist, weiß ich natürlich nicht.

Wie SaniOnTheRoad schon geschrieben hat, gut überlegen.

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Hi,

grundsätzlich kann "Rettungsdienst neben dem Studium" funktionieren - es kann im Sinne eines Nebenverdienstes und in Hinblick auf die Praxiserfahrung sogar sinnvoll sein.

Beim Medizinstudium stellt sich dann aber tatsächlich die Frage

ich weiß nicht, ob man die Ausbildung während des Studiums zeitlich schaffen kann

Für den Fachlehrgang muss man zwangsläufig viele Wochenenden "opfern" (sofern einer angeboten wird) - ansonsten bleiben nur die Semesterferien. Wachenpraktika lassen sich zwar generell aufteilen, bei Klinikpraktika ist meist keine beliebige Aufteilung möglich.

Man sollte das Projekt Rettungssanitäter nicht unterschätzen: auch wenn die fachliche Tiefe an sich relativ niedrig im Vergleich zum Studium ist, ist es vergleichsweise viel Stoff in vergleichsweise sehr wenig Zeit. Ohne zusätzliches Lernen - neben dem Lernen für's Studium - geht es definitiv nicht.

Gerade in Hinblick auf das herannahende Physikum ist das letztendlich eine Frage der Prioritätensetzung - da würde ich dem Studium derzeit eindeutig Vorrang einräumen.

Beim Medizinstudium gibt es meines Erachtens nur zwei "passende" Zeiträume: vor Studienbeginn oder nach dem Physikum.

Soweit ich weiß hat man nur insgesamt 2 Jahre Zeit!?

In aller Regel ja - auf Antrag ist allerdings auch eine Verlängerung durch die zuständige Behörde möglich.

Fazit

Grundsätzlich möglich, durchaus auch empfehlenswert - beim derzeitigen Studienfortschritt wäre meine Tendenz aber eher ein "abwarten".

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäter, Blogger, Medizinstudent

Möglich ist es denke ich schon und zum Teil auch fachlich sinnvoll, jedoch sollte die Priorität meiner Meinung nach ganz klar auf dem Studium liegen. Auch wenn die Rettungssanitäter- Ausbildung kurz und der Lehrstoff in der Regel nicht sehr tiefgreifend ist, so ist es in der Gesamtsumme gemessen an der kurzen Ausbildungsdauer doch relativ viel Lehrstoff, der neben dem Studium zu bewältigen ist. Im theoretischen Teil der Ausbildung (Rettungssanitäter- Grundlehrgang), ist es nicht so, dass man ausschließlich theoretischen Unterricht hat sondern immer auch praktischen Unterricht in Form von Fallbeispielen und Training von Einzelmaßnahmen. Dadurch, können die Dozenten nicht die gesamte Fachtheorie vermitteln sondern die Themen mehr oder weniger nur anschneiden, sodass der große Teil des Lernens eigentlich privat zu Hause stattfindet. Mein Dozent sagte immer den zutreffenden Satz: "Mein Unterricht ist eine Anleitung zum Selbststudium, das eigentliche Lernen erfolgt zu Hause".

Bislang, bestand die Ausbildung aus mindestens 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang (in der Regel mit schriftlicher und praktischer Prüfung zum Rettungshelfer abschließend), 160 Stunden Krankenhauspraktikum (Aufteilung i.d.R. in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder intensivmedizinische Station), 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und mindestens 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschluss-/ Prüfungslehrgang mit schriftlicher, mündlicher und praktischer Abschlussprüfung. Seit 2019 existiert vom "Ausschuss Rettungswesen" jedoch eine neue "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter", welche jedoch erst in den Bundesländern umgesetzt werden muss. Ob dies mittlerweile bundesweit geschehen ist, kann ich ehrlicherweise nicht sagen. Nach dieser neuen Muster- APrV, umfasst die Ausbildung nun 240 Stunden Lehrgang, 80 Stunden in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung, 160 Stunden im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache und 40 Stunden Abschlusslehrgang, wobei manche Bundesländer eine andere Aufteilung haben.

Der Lehrgang wird an den meisten Rettungsdienstschulen nur in Vollzeitform angeboten, Wochenendkurse sind selten. Das Krankenhauspraktikum, kann in maximal zwei Blöcke zu jeweils 80 Stunden aufgeteilt werden. Das Praktikum im Rettungsdienst kann theoretisch frei absolviert werden, entscheidend ist letztlich nur, dass man die vorgeschriebene Stundenanzahl absolviert hat. Üblich ist jedoch eine Ableistung in Vollzeitform oder eine Aufteilung in maximal zwei 80 Stunden Blöcke, da die Lehrrettungswache natürlich auch planen muss und wissen muss, welcher Praktikant wann da ist. Der Abschlusslehrgang muss hingegen in Vollzeitform stattfinden. Ja, die Gesamtausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein, in Ausnahmefällen, kann die zuständige Behörde diese Frist auf Antrag auf drei Jahre verlängern. Du solltest aber auch berücksichtigen, umso fortgeschrittener du im Medizinstudium bist, umso weniger bringt dir eine Qualifizierung als Rettungssanitäter einen Vorteil. Aus meiner Sicht, macht es keinen Sinn, die Qualifizierung kurz vor dem praktischen Jahr abzuschließen. Den wirklichen Vorteil erlangt man zudem weniger durch die Qualifizierung an sich sondern vielmehr durch praktische Erfahrungen, die man durch den tatsächlichen Einsatz als Rettungssanitäter im Rettungsdienst sammelt. Willst du nach der Qualifikation damit etwas anfangen, so brauchst du zumindest für einen Einsatz in der Notfallrettung auch noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, da moderne Rettungswagen mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B nicht mehr gefahren werden dürfen und gemäß der Rettungsdienstgesetze (RDG) der Länder für den aktiven Einsatz im Rettungsdienst weiterhin noch 30 Stunden Fortbildung pro Jahr.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.