Praktisches Jahr Medizinstudium - lässt sich eine Ausbildung zum Rettungssanitäter an dieses anrechnen?
Guten Abend, ein Bekannter von mir hat behauptet, dass man sich die Ausbildung zum Rettungssanitäter an das praktische Jahr im Medizinstudium anrechnen lassen kann. Dies kann ich mir persönlich kaum vorstellen und finde hierzu im Netz auch nichts. Ist an dieser Behauptung etwas dran?
2 Antworten
Hi,
Ist an dieser Behauptung etwas dran?
Nein - eine Anrechnung anderweitiger Ausbildungen auf das Praktische Jahr im Medizinstudium erfolgt nicht.
Hierfür bietet § 3 ÄApprO auch keinerlei gesetzliche Grundlage - das Praktische Jahr ist somit unabhängig von den Vorerfahrungen in voller Länge von allen Medizinstudenten zu durchlaufen.
Sinn und Zweck des Ganzen ist - wie Rollerfreake erwähnt hat - das Erlernen ärztlicher Tätigkeiten; diese werden in der Qualifikation zum Rettungssanitäter noch in Ausbildungen zu Gesundheitsfachberufen derart vermittelt.
Was ist möglich?
Sowohl die Qualifikation zum Rettungssanitäter als auch andere, abgeschlossene Ausbildungen in einem Gesundheitsfachberuf werden als Nachweis der Ausbildung in Erster Hilfe (§ 5 ÄApprO) anerkannt.
LG
Nein, von einer Ausbildung zum Rettungssanitäter, welche aktuell im rechtlichen Sinne gar keine Berufsausbildung darstellt sondern lediglich eine Qualifikation ist, welche nach den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben im Rettungsdienst, flächendeckend zum Einsatz als zweite Person und Fahrer des Rettungswagens in der Notfallrettung und eigenverantwortlich in der Patientenbetreuung bei qualifizierten Krankentransporten auf Krankentransportwagen berechtigt, kann man sich nicht's im Medizinstudium anrechnen lassen. Anders hingegen ist dies bei der dreijährigen Berufsausbildung zum Notfallsanitäter im Rettungsdienst, diese kann teilweise auf das Pflegepraktikum im Medizinstudium angerechnet werden. Jedoch gibt es keine nichtärztliche Qualifikation im Gesundheitswesen, welche man sich auf das praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium anrechnen lassen kann. Das PJ ist schließlich dafür da, ärztliche Fähigkeiten in der Praxis zu erlernen und zu vertiefen. Ja, es mag durchaus ein paar Parallelen zu manchem nichtärztlichen Gesundheitsfachberuf geben, welche theoretisch eine Verkürzung möglich machen würden, jedoch ist dieses nicht vorgesehen.
Mfg