Wird eine Famulatur für den praktischen Teil des Rettungssanitäter Kurses angerechnet?

1 Antwort

Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Schwer zu sagen, auf Antragstellung bei der zuständigen Behörde, ist eine Verkürzung möglich. Es kommt allerdings darauf an, in welchen Fachbereichen die Famulaturen stattgefunden haben und ob die dort vermittelten Fähigkeiten gleichwertig sind. Auch spielen die Ausbildungsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes für Rettungssanitäter eine Rolle, da diese nicht bundesweit einheitlich sind. Früher mussten Rettungssanitäter bundesweit einheitlich 160 Stunden Praktikum im Krankenhaus absolvieren (Aufgeteilt in der Regel in 80 Stunden Anästhesie/OP und 80 Stunden Notfallaufnahme oder Intensivstation) und 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache. Seit 2019 existiert vom Ausschuss Rettungswesen eine neue "Muster- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungssanitäter/innen", wonach der praktische Teil nun 80 Stunden in einer geeigneten Einrichtung der Patientenversorgung (es kann neben einem Krankenhaus also auch ein Ärztehaus oder ähnliches, in dem die erforderlichen Kompetenzen erworben werden können, sein) und weiterhin 160 Stunden Praktikum im Rettungsdienst an einer genehmigten Lehrrettungswache umfasst. Diese Neuregelung, muss jedoch landesrechtlich umgesetzt werden, was nicht alle Bundesländer getan haben. Ich denke, dass die 160 Stunden im Rettungsdienst auf jeden Fall vollständig abzuleisten sind, bei dem "Krankenhauspraktikum", könnte ggf. etwas angerechnet werden. Man muss sich jedoch auch Fragen, ob sich der bürokratische Aufwand hierzu lohnt, da am Ende nicht merkbar etwas verkürzt werden dürfte. Ob man nun zwei Wochen erlassen bekommt oder nicht, das ist meiner Meinung nach nicht so relevant.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.
medstudent22 
Fragesteller
 05.11.2022, 13:42

Hey, vielen Dank für deine hilfreiche und ausführliche Antwort! Hat mir sehr bei der Entscheidungsfindung weitergeholfen! LG

1