Reihenhausrecht?
Moin zusammen!
Ich habe ein kleines Problem. Ich wohne in einem Reihenhaus in einer Reihe mit 6 Reihenhäusern. Wir sind offiziell keine Eigentümergemeinschaft, haben aber alle zusammen abgestimmt, dass wir einen Schneedienst beauftragen, da die Reihenhäuser an einer Privatstraße stehen. Wir haben immer jeweils einen kleineren Weg, um zu zwei Hauseingängen zu gelangen. Dies wurde vor vielen Jahren so beschlossen und alle waren einverstanden. Jetzt möchten wir uns aber nicht mehr finanziell am Schneedienst beteiligen und haben das auch schriftlich mitgeteilt. Ein Eigentümer eines anderen Reihenhauses meinte jetzt aber das wir das so nicht bestimmen müssen, sondern das dies abgestimmt werden müsse.
Wer liegt jetzt rechtlich richtig?
Würde mich wirklich sehr über eine Antwort freuen.
5 Antworten
Das sind ganz normale Reihenhäuser, jedes mit eigenem Grundbuch und ihr seid nur Nachbarn, richtig?
Da gibt es nichts abzustimmen.
Ja, wir haben alle eine eigenes Grundbuch und sind nur Nachbarn
... wenn es nur einen Weg zu zwei Häusern gibt, ist es m.E. nur eine Sache von Euch und dem einem Nachbarn.
Und wenn er auf eine Kündigung besteht, kann er sie doch bekommen, oder?
Beachte, der Winterdienst muss nun von Euch sicher geordnet werden, zumindest sollte eine Grundstücks-Haftpflicht her, denn die private wird für das Nachbarhaus nicht regeln.
Wer ist für die Straße zuständig?
Ein gemeinsam beschlossener Vertrag kann nur gemeinsam aufgelöst oder geändert werden.
Jetzt stellt sich die Frage, wer denn überhaupt Vertragspartner des Winterdienstes ist. Meist schließt ein Anlieger den Vertrag ab und sammelt das Geld von den Nachbarn zusammen.
Auch das ist ein Vertrag, allerdings mit geringer Beweiskraft. Es gibt aber eine Gewohnheit, die auf eine Vereinbarung hinweisen. Ich würde das zur Absprache stellen und ggf. einen richtigen schriftlichen
Vertrag aushandeln.
ihr bildet eine BGB-Gesellschaft
Zweck: Beauftragung der Schneeräumung
Du musst kündigen
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__723.html
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 723 Kündigung durch Gesellschafter(1) Ist die Gesellschaft nicht für eine bestimmte Zeit eingegangen, so kann jeder Gesellschafter sie jederzeit kündigen.
damit ist die Gesellschaft aufgelöst ....
Wenn kein Vertrag besteht, dann könnt ihr machen was ihr wollt.
Jedoch trifft man sich immer 2 mal im Leben. Sprich, um des lieben Friedens Willen sollte man sich mit seinen Nachbarn irgendwie einigen. Schließlich lauft ihr euch immer mal über den Weg.
Aber es wurde kein Vertrag gemacht. Das haben wir einfach mal so vor langer Zeit zusammen mündlich besprochen