Kann man 85v-Reifen statt 89h-Reifen aufziehen?

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Dazu musst du in deine Zulassungsbescheinigung schauen.

Wenn dort steht, dass du Reifen mit Geschwindigkeits-Index H ( 210 km/h) fahren darfst, ist H zulässig.

Sind jedoch bei deinem Fahrzeug aufgrund der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit Reifen mit Geschwindigkeits-Index V (240 km/h) vorgeschrieben, musst du diese auch aufziehen

Die Bezeichnung 89 bzw. 85 ist die Tragfähigkeit. Wenn du von 85 auf 89 wechselst, ist alles in Ordndung. Der Sicherheit halber könntest du nochmals einen Blick in die Zulassungsbescheinigung werfen.

Holla Holla, viele Antworten Halbwahrheiten, der Transalp hat schon recht. Allerdings bei zwei so unterschiedlichen Traglasten gehe ich auch davon aus das die Größe nicht die gleiche ist, oder die Eintragung im Schein veraltet. Grundsätzlich muss Du die Reifen fahren die das Gesamtgewicht bzw die Achslast aushalten  z.B. 1200 Kg sind pro  Reifen  600 Kg und für das Fahrzeug zugelassen wurden.

Wenn in Feld "T" (max. Geschwindigkeit) Deiner Zulassungsbescheinigung ein Wert steht der kleiner oder gleich 210 ist, dann ja.

Auch dann, wenn in den anderen Reifengrößen "V" eingetragen ist.

Das hat sich E.T.R.T.O geändert, der in Feld T angegebene Wert und die in den Feldern 8.1 bis 8.3 angegebenen Werte sind entscheidend.

Bei den Werten in Feld 8.1 bis 8.3 stehen die zul Achslasten, aber da du diesbezüglich einen höherwertigeren Reifen aufziehen willst, ist das eh kein Thema.

die Zahlen beschreiben die Tragfähigkeit und die Buchstaben die Höchstgeschwindigkeit

Du mußt schauen ob du die entsprechende Freigabe für dein Fahrzeug hast

bei Winterreifen ja, bei Sommerreifen kommst daraus an was vorgeschrieben ist wg. Geschwindigkeitsindex