Reicht eine Kopie der Rechnung für die Garantie?

2 Antworten

Ob eine Kopie ausreicht und ob Garantieansprueche ueberhaupt an dich abgetreten werden koennen, musst du in den Garantiebedingungen nachlesen. Allein die sind fuer eine Garantie entscheidend. Manche Garantiegeber schliessen dort eine Abtretung von Garantieanspruechen durch den Erstkaeufer an einen Folgekaeufer aus. Garantiegeber sind in aller Regel die Hersteller. Ein Haendler gibt hingegen nur selten eine Garantie.

Gewaehrleistungsansprueche wirst du in erster Linie gegen deinen Verkaeufer haben (sofern er diese als Privatverkaeufer nicht vertraglich ausgeschlossen hat). Sollte dieser aber noch eigene Gewaehrleistungsansprueche gegen den urspruenglichen Haendler haben, kann er diese an dich abtreten. Das wird aber in meist nur waehrend der ersten 6 Monate nach dem Erstkauf funktionieren.

Fuer die Gewaehrleistung ist es egal, wie der Erstkaeufer den Kauf gegenueber seinem Verkaeufer nachweist. Da reicht dann in aller Regel auch eine Rechnungskopie.

Wurde in den Garantiebedingungen (möglicherweise in allgemeinen Geschäftsbedingungen) festgelegt, dass die Garantieleistungen nur gewährt werden, wenn eine originale Quittung bzw. die Originalrechnung vorgelegt wird, so kannst Du wohl die Garantieleistungen nicht einfordern.

 Etwas anders gilt allerdings für die gesetzliche Gewährleistung.

Diese darf nicht an irgendwelche Bedingungen geknüpft werden. Die Gewährleistung, für Dich vor allem von Interesse, das Recht auf Beseitigung des Mangels, steht bei einem Verbrauchsgüterkauf jedem Käufer gegenüber dem Verkäufer zu.