Garantie mit Rechnung statt Garantieschein?
hallo guten Tag,
ich habe vor ca 1. Jahr eine Kamera online in einem Shop gekauft (nicht direkt vom Hersteller). Nun habe ich ein Problem mit der Kamera und möchte sie einschicken. Bei der Lieferung war die Rechnung und ein Garantieschein dabei. Letzteren kann ich nicht mehr finden. Ich habe jedoch noch die Kopie der Rechnung, da das Original beim Steuerberater ist, und mein Produkt ist registriert beim Hersteller. Kann ich das Gerät mit der Rechnungskopie einsenden? Beste Grüße
3 Antworten
Das haengt in erster Linie von den Garantiebedingungen des Herstellers ab. Aber wenn das Geraet dort registriert wurde, sollte es eigentlich keine Probleme geben.
Erstmal der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Innerhalb von 2 Jahren hast du bei Auftreten von Mängeln das Recht auf Mängelbeseitigung über den Händler. Dies ist hier der Fall. Dafür brauchst du keinen Garantieschein. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers - Beispiel: 24 Stunden Austuschservice. Dafür kann es sein, dass du den Garantieschein brauchst - kann aber auch sein, dass die Registrierung reicht.
Allerdings nur bei solchen Maengeln, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer vorhanden waren (was spaetestens ab dem 7. Monat vom Kaeufer zu beweisen waere).
Das ist korrekt, ja. Allerdings ist die Beweislastumkehr bei Neugeräten ab den 13. Monat. Bei gebrauchten ist das ab den 7. Monat.
Allerdings ist die Beweislastumkehr bei Neugeräten ab den 13. Monat.
Das ist falsch:
Sie beginnt auch bei Neugeräten mit dem Kauf und endet nach 6 Monaten:
https://www.it-recht-kanzlei.de/beweislastumkehr-sachmangel.html
Die sog. "Beweislastumkehr" (die es uebrigens nur gibt, wenn ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB von einem Unternehmer kauft) gilt immer nur waehrend der ersten 6 Monate. Da gibt es keinen Unterschied zwischen gebrauchter Ware und Neuware.
Einen solchen gibt es nur bei der Gesamtdauer der "Gewaehrleistung". Bei Gebrauchtware kann sie von eigentlich 24 Monaten auf 12 Monate verkuerzt werden, bei Neuware hingegen nicht.
Klar, Kaufnachweis reicht.
Erst recht, wenn Du registriert bist.
Allerdings nur bei solchen Maengeln, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer vorhanden waren (was spaetestens ab dem 7. Monat vom Kaeufer zu beweisen waere).
Die gesetzliche "Gewaehrleistung" bezieht sich hingegen ausdruecklich nicht auch auf solche M<aengel, die erst nach der Uebergabe an den Kunden entstanden sind.