Garantie mit Rechnung statt Garantieschein?

3 Antworten

Das haengt in erster Linie von den Garantiebedingungen des Herstellers ab. Aber wenn das Geraet dort registriert wurde, sollte es eigentlich keine Probleme geben.

madvillainess 
Fragesteller
 28.04.2019, 12:25

Es ist eine Spiegelreflexkamera von Nikon

0

Erstmal der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Innerhalb von 2 Jahren hast du bei Auftreten von Mängeln das Recht auf Mängelbeseitigung über den Händler. Dies ist hier der Fall. Dafür brauchst du keinen Garantieschein. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers - Beispiel: 24 Stunden Austuschservice. Dafür kann es sein, dass du den Garantieschein brauchst - kann aber auch sein, dass die Registrierung reicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Meister Radio- und Fernsehtechnik
DerCaveman  28.04.2019, 12:32
Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt. Innerhalb von 2 Jahren hast du bei Auftreten von Mängeln das Recht auf Mängelbeseitigung über den Händler.

Allerdings nur bei solchen Maengeln, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer vorhanden waren (was spaetestens ab dem 7. Monat vom Kaeufer zu beweisen waere).

Die gesetzliche "Gewaehrleistung" bezieht sich hingegen ausdruecklich nicht auch auf solche M<aengel, die erst nach der Uebergabe an den Kunden entstanden sind.

1
bikerfan73  28.04.2019, 12:35
@DerCaveman
Allerdings nur bei solchen Maengeln, die bereits zum Zeitpunkt der Uebergabe an den Kaeufer vorhanden waren (was spaetestens ab dem 7. Monat vom Kaeufer zu beweisen waere).

Das ist korrekt, ja. Allerdings ist die Beweislastumkehr bei Neugeräten ab den 13. Monat. Bei gebrauchten ist das ab den 7. Monat.

0
DerCaveman  28.04.2019, 12:42
@bikerfan73

Die sog. "Beweislastumkehr" (die es uebrigens nur gibt, wenn ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB von einem Unternehmer kauft) gilt immer nur waehrend der ersten 6 Monate. Da gibt es keinen Unterschied zwischen gebrauchter Ware und Neuware.

Einen solchen gibt es nur bei der Gesamtdauer der "Gewaehrleistung". Bei Gebrauchtware kann sie von eigentlich 24 Monaten auf 12 Monate verkuerzt werden, bei Neuware hingegen nicht.

2

Klar, Kaufnachweis reicht.

Erst recht, wenn Du registriert bist.