Handyverkauf - wie kann ich meinem Kunden die Garantie weitergeben?

4 Antworten

Garantie ist meist an den "Erstkäufer" gebunden.

Übrigens kannst Du auch keine Gewährleistungsrechte "verkaufen". Die sind immer an den Kaufvertrag gebunden und da besteht kein Vertragsverhältnis zwischen MM und Deinem Käufer.

Insofern hat sowieso niemand etwas davon, wenn Du die Rechnung weitergibst. (Gilt natürlich nur, wenn die Rechnung personalisiert ist.)

Dazu musst Du erst mal in die Garantiebedingungen schauen ob es überhaupt möglich ist.

In der Regel kann man die Garantie nämlich nicht weitergeben wenn man ein Gerät verkauft.

In dem du ihm die Rechnung kopierst. 

Geht es tatsächlich um eine Garantie des Händlers oder um die "normalen" gesetzlichen Gewährleistungsrechte?

Geh mit der Original-Rechnung zu dem Händler und lass dir für den benannten Zweck ein Rechnungsduplikat ausstellen.

Das gibst du dann dem Käufer.