Referat für das 9gebot Du sollst nicht begehren deines nächsten Frau?

5 Antworten

Also zum Thema "Begehren" und Seitensprung läßt sich doch enorm viel sagen. 

Vielleicht könntes du anfangen, die Unterschiede in den verschiedenen Religionen aufzuzählen. 

Zum Beispiel Martin Luther hat angeregt, daß bei Kinderlosigkeit einer Ehefrau, der Bruder des Ehemannes das Kind zeugen soll. 

Auch einem Fürsten, der den Kirchenmann um einen Rat in einer heiklen Angelegenheit fragte, erlaubte er die Ehe mit einer Zweifrau.

 Natürlich nur, wenn er darüber strengstes Stillschweigen bewahrte. Eine Bigamie mit den Segen Gottes sozusagen. 

Dann tastest du dich langsam weiter zu den Mormonen, wo ein Hausherr mehreren "Bräuten" beiwohnen darf sofern die Damen sittsam sind. 

Der Schwenk zum normalen Seitensprung ist dann doch nur noch ein Klaks für dich, oder??

Fremdgehen!? Das Stichwort sollte eigentlich genügen um zu ein paar Ergebnissen zu kommen...

Tobias922992 
Fragesteller
 06.12.2016, 16:06

Damit war gemeint wie ich das Referat formulieren soll

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Als erstes könntest du bringen, daß dies kein Gebot ist sondern ein Verbot und wie alle "Vorschriften" des Dekalogs (und die hunderte anderen) den Juden gegeben wurde, nicht den Christen.
Im Christentum gibt es nur ein "Gebot", daß der "größeren Gerechtigkeit" der Liebe.
Dies schließt natürlich ein, daß man die Beziehung, die Ehe (Familie !)des anderen nicht zerstören will.

Du könntest darauf hinweisen, dass dieses Gebot in einem polygamen Kontext ausgesprochen wurde: du darfst zwar mehrere Frauen haben, aber die Frau von jemand anderem darfst du nicht verführen.

Dann könntest du darauf eingehen, dass die moralischen Vorstellungen zu sex und ehe damals anders waren:

- Vergewaltigung war im Prinzip keine Straftat, so lange es nicht an einer mit einem anderen verlobten oder verheirateten Frau war.

- Das Konzept von Vergewaltigung in der Ehe kannte man damals nicht.

- Eine verführte oder vergewaltigte Jungfrau musste für den Verlust ihrer Jungefernschaft entschädigt werden. Das konnte durch Zahlung einer Entschädigung oder durch Heirat geschehen.

- Vom Mann wurde im Prinzip nicht unbedingt Treue gefordert, von der Frau hingegen sehr strikt. Laut wortlaut stand auf Fremdgehen bei Frauen Todesstrafe (hier wurde ein Unterschied zwischen Vergewaltigung und Verführung gemacht, bei Vergewaltigung war sie natürlich unschuldig), wenn ein Mann einen Seitensprung machte passierte gar nichts. 

- d.h. Männer waren nur strafbar, wenn sie etwas mit einer (mit einem anderen) verheirateten oder verlobten Frau anfingen (unabhängig davon, ob sie selbst verheiratet waren)

Das ist sehr weitreichend und bedeutet u. a., auch beim onanieren nicht an die Ehefrau des Nachbarn zu denken, was aber in Spezialfällen auch problematisch sein kann, z. B. wenn jemand dabei stets nur an die eigene Frau denkt und dann spontan nur noch die Trostlosigkeit in der Hand hält.