Rechtschutzversicherung für KFZ?
Moin Moin ... Habe folgendes Problem.
Habe ein Auto Ende Oktober bei einem Gebrauchtwagen Händler gekauft .
Auto fährt jetzt nicht mehr ...da das Kupplungslager kaputt ist . Desweiteren hat er nen zu hohen öl verbrauch. Thermostat scheint defekt .und das Radlager ist auch kaputt .
Ich weiß das diese Sachen laut Gesetz vom Händler beseitigt werden müssen wegen der Garantie. Zumindest der öl verbrauch ... Kupplungslager und Radlager .
Habe aber Angst das der sich quer stellt.
Nun zur Hauptfrage .
Kann wer ne gute Rechtschutz empfehlen ohne wartezeit die gut ist und auf kfz Recht ausgelegt ist ?
Allen ein frohes neues Jahr 🎉
Chris
5 Antworten
Du bekommst bei Gebrachtwagen ne Gewährleistung und KEINE Garantie, es sei denn Du hast eine separat gegen Bares abgeschlossen
Geh zum Händler, sag dem was los ist und dann schaust
Rechtsschutzs-Versicherung haben eine Ruhezeit von min drei Monaten. Sprich da darfst die nicht in Anspruch nehmen und Du kannst auch nicht einfach warten und dann nutzen, da der Fall schon VOR dem Versicherungs-Abschluß eintrat
Es sei denn Du findest eine der wenigen Versicherungsgesellschaften, die auch nach dem Eintreten des Schadensfall noch abschließbar sind, die kosten dann aber entsprechend Aufpreis ggü einer Normalen
Rechtsschutzversicherung: Schnell vergleichen und sicher sparen (verivox.de)
Rechtsschutz rückwirkend gibt es nicht außer bei Rotlichtsünden...
außer bei Rotlichtsünden...
...keine Sorge, ich zweifle Deine Expertise nicht an. Dieser "Zusatz" allerdings wirft bei mir Fragen auf....daher bitte ich unverbindlich um Aufklärung. Danke im Voraus schon mal!
Ich weiß das diese Sachen laut Gesetz vom Händler beseitigt werden müssen wegen der Garantie
Garantie nein, dies ist eine freiwillige Zusatzleistung und dort gelten -wenn gegeben- die dort vereinbarten Bedingungen.
Du meinst wahrscheinlich die Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
Habe aber Angst das der sich quer stellt.
Erstmal den Händler damit konfrontieren, nachträglich wird wahrscheinlich keine Versicherung für einen bereits eingetretenen Fall einspringen.
Irrtum. Einzig der Ölverbrauch könnte ein verdeckter Mangel sein. Kupplung, Thermostat und Radlager sind Verschleißteile, die allesamt von der Gewährleistung ausgeschlossen sind und das ist auch gut so, denn sonst wären die Gebrauchtwagenpreise um Welten höher.
Habe aber Angst das der sich quer stellt.
Das wird er zurecht. Was du da genannt hast, sind entweder Verschleißteile oder Mängel, die man bei einer Probefahrt erkennen kann bzw muss und sie allesamt nichts mit Garantie zu tun haben, die du wohl eh nicht hast.