Rechtschreibung: Warum "Bescheid wissen" aber "recht haben"?
Es geht also um Groß-/Kleinschreibung:
Laut Duden schreibt man "Bescheid wissen", andererseits jedoch "recht haben". Tatsächlich ist die Schreibweise "Recht haben" ebenfalls gültig, es wird jedoch zu der Variante mit Kleinschreibung geraten. Warum?
3 Antworten
Vermutlich, weil bei "Bescheid" keine so große Verwechslungsgefahr mit einem anderen Begriff besteht wie bei "recht" / "Recht".
In "du hast ein Recht auf ..." hat "Recht" eine andere Bedeutung als "recht" in "du hast recht mit ...".
"Einen Bescheid bekommen" ist in der Umgangssprache wesentlich seltener als "ein Recht haben"
(Nun ja, auch nach der Reform der Reform der Reform der rächt schraip reh vorm ist das Goldene Zeitalter keinen Millimeter näher gerückt.)
Hm... Das weiss ich nicht.
Meine ganz unverbindliche Meinung wäre, dass man Recht mit großem R schreibe, wenn es sich um Gesetze handelt (?).
Dummer Spruch, recht haben alleine genügt nicht, man muss Recht erhalten (?).
Für die Kleinschreibung spricht, dass sich recht haben mit näher bestimmenden Adverbien wie sehr, ganz, vollkommen, usw. erweitern lässt, was bei Bescheid wissen nicht geht.
Da hast du ganz recht oder Er hat sehr recht
aber
Er weiss sehr Bescheid oder Er weiss ganz Bescheid
Auch die Möglichkeit der Satzstellung: Wie recht du doch hast! weist auf ein Adjektiv hin, denn: Wie Bescheid du doch weisst wäre grammatikalisch falsch.
Es gibt aber im Deutschen viele (ähnliche) Wendungen, bei denen es explizit um das Substantiv Recht geht: Dazu hast du kein Recht! Vor allem in juristischen Zusammenhängen kommt das Recht häufig vor: Recht sprechen; Recht bekommen; Recht anwenden, Recht vertreten, Recht verletzen, usw.