Rechtliche Frage wenn man mit der Tür das Nachbarauto beschädigt?
Hi, hatte mit einem Freund letztens das Thema und möchte jetzt Klarheit.
Person A schlägt beim Autotüre öffnen aus Versehen an das Auto von Person B und diese bekommt das auch mit. Beide suchen nach Schäden am Auto von Person B, können auf den ersten Blick aber nichts finden. Person A gibt B seine Nummer und Namen, falls später noch was gefunden wird. Dann, ein paar Tage später ruft Person B an und sagt, er/ sie hätte einen Kratzer gefunden. Person A meint aber, dass der Kratzer auch schon vorher da gewesen sein könnte oder später gemacht worden sein könnte. Wer ist jetzt im Recht? Weil eigentlich gilt in Deutschland ja der Grundsatz "In dubio pro reo" also Im Zweifel für den Angeklagten.
7 Antworten
Was hinderte dich daran, zur Beweissicherung Fotos mit dem Handy anzufertigen? In dem Falle staht jetzt Aussage gegen Aussage. Den Kratzer kann er sich ja jetzt auch noch 10 Minuten später irgendwo anders eingefangen haben. Wichtig ist immer den Ist-Zustand zum Unfallzeitpunkt zu dokumentieren. Das habt ihr beide unterlassen.
Weil eigentlich gilt in Deutschland ja der Grundsatz "In dubio pro reo" also Im Zweifel für den Angeklagten.
Das hat mit einem Zivilprozess, z.b. auf Schadenersatz, aber überhaupt nichts zu tun. Da geht es um Strafgerichtsbarkeiten.
Ah okay danke, das wusste ich auch noch nicht. Aber Person A hätte hier ja also trotzdem eindeutig Recht
Person A gibt B seine Nummer und Namen, falls später noch was gefunden wird.
B soll anrufen, wenn er doch noch was findet und als er dann tut, wird alles abgestritten? Was soll das?
Wer redet hier von Moral?
Was soll denn das, auf eine endgültige Klärung vor Ort zu verzichten und sogar extra noch anzubieten, sich melden zu können, wenn doch ein Schaden festgestellt wird, um dann hier zu fragen, ob man nicht alles abstreiten könnte - das ist doch absurd!
Du redest von Moral. Es wäre moralisch unverantwortlich und schei*e, das dann abzustreiten- aber darum geht es bei dieser Geschichte nicht, sondern wie gesagt um die rechtliche Grundlage, wer im Sinne des deutschen Gesetzes im Recht ist
Wer bitte wurde denn hier angeklagt?
Dir scheint der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht nicht bekannt zu sein.
"im Zweifel gegen den Angeklagten" gilt im Strafrecht, wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt.
Hier geht es um Schadensersatz und das ist Zivilrecht, da gibt es nur Beklagte, keine Angeklagten.
Nur so zur Info.
Kratzer Dellen sind gleich sichtbar. paar Tage später, tja; wer böses denkt. zum Zeitpunkt war nix - was ist denn da bloss passiert? ER ist Beweispflichtig; wird er nicht können
Danke, so hatte ich mir das auch gedacht, wollte wie gesagt nur Klarheit :)
Sie hätten es direkt dokumentieren und der Versicherung melden müssen. Später aufgefundene Schäden müssen nicht mit diesem Vorfall verbunden sein.
Es geht hier nicht um den moralischen Aspekt sondern die rechtliche Grundlage