Kumpel von mir wird Fahrerflucht vorgeworfen, obwohl er sein Auto gar nicht wegfuhr und vom Schaden des anderen nichts mitbekam?
Mein Kumpel verließ das Auto im Parkhaus für ca. 45 min.
Als er zurückkam stand die Polizei und ein Mann an seinem Auto.
Ihm wird beschuldigt vom Mann, er habe Fahrerflucht begangen. Es liegt ein Kratzerschaden vor.
Mein Kumpel bekam während des Einparkens gar nicht mit, er habe ein Nachbarauto gestreift und einen Kratzer verursacht.
Zudem hat er sein Auto nicht weggefahren. Es blieb die ganze Zeit an der Stelle für 45 min.
Ist das tatsächlich als Fahrerflucht einzuschätzen, wenn man unwissentlich sein Fahrzeug verlässt?
1 Antwort
Entscheidend ist, dass er den Tatort verlassen hat. Ob mit oder ohne Auto ist hier egal.
Eine strafbar Verkehrsunfallflucht (§ 142 StGB) setzt jedoch zwingend Vorsatz voraus, eine Fahrlässigkeitsstrafbarkeit gibt es hier nicht. Dass dein Kumpel sein Auto vor Ort gelassen hat, sprich hier klar gegen eine vorsätzliche VU-Flucht.
Ich gehe davon aus, dass das Verfahren sang- und klanglos eingestellt wird.
Danke für Deine Einschätzung, ich werde es ihm weitergeben.