Recht das Geld einzufordern?
Kurze Schilderung. Vater verstorben, Mutter im Pflegeheim Demenz erkrankt.Drei Kinder (53 bis 58 Jahre) jüngste Tochter hat alle Vollmachten über Mutter.Nach dem Tod des Vaters löste sie das Sparkonto der Eltern auf und gab der Schwester die Hälfte zur Aufbewahrung die andere behielt sie, das dritte Kind wusste nichts davon! Jetzt will sie das Geld auf ein Konto legen auch die Hälfte die sie der anderen Schwester gab will sie dafür haben.Aber es gibt eindeutige Hin und Beweise das sie sich am Geld zu schaffen macht.
Das Geld der anderen Schwester liegt auf einem Sparbuch und diese ist der Meinung das es dort auch verbleiben kann bis die Mutter mal verstirbt für Beerdigung etc.Kann die Schwester mit den Vollmachten gerichtlich das Geld einfordern?
Diese besteht jetzt darauf ein extra Konto anzulegen um das Geld dort drauf zu tun ohne das die anderen beiden Geschwister Einsicht oder Befugnis haben.
2 Antworten
Das eine ist der Erbfall Vater: gab es ein Testament der Eltern, einen Erbschein- wurde der Nachlass Vater auseinander gesetzt, wie lange ist es her.. war es ein gemeinschaftliches Konto...
Das andere ist das Vermögen der Mutter: ein Pflegeheim ist nicht billig und hier kann die Bevollmächtigte über das Vermögen verfügen.
Teil Vater - kannst du anwaltlich prüfen lassen und evtl noch einen Erbschein beantragen.
Teil Mutter- könntest du das Betreuungsgericht einschalten wenn du das Gefühl hast, dass die Bevollmächtigte nicht im Sinne der Mutter handelt.
Ob es sinnvoll ist, musst du selbst abwägen.
Vielleicht ist es auch nicht die Bevollmächtigte, die zurück fordert - sondern der Teil auf dem anderen Konto war eine Schenkung der Mutter an Kind und diese muss die Bevollmächtigte nun zur Abwendung der Verarmung der Mutter zurück fordern- da Mutter ansonsten keine Sozialleistungen beziehen kann.
Solange Eure Mutter "bei Sinnen / Handlungsfähig" ist, kann sie über ihr Geld nach eigenem Gutdünken verfügen.
Dazu kann sie auch eine ihrer Töchter bevollmächtigen.
Eure Mutter lebt noch und es gibt ganz offensichtlich keine "amtliche Betreuung".
Bei einer amtlich bestellten Betreuung - das kann auch ein Familienangehöriger sein - ist z.B. über die Verfügung der Finanzen dem Gericht gegenüber Rechenschaft abzulegen.
Kann die Schwester mit den Vollmachten gerichtlich das Geld einfordern?
Solange das Gericht keine amtliche Betreuung angeordnet hat, gibt es kein Geld von der Mutter einzufordern, ausgenommen sie hätte Schulden die zu begleichen wären.
Diese besteht jetzt darauf ein extra Konto anzulegen um das Geld dort drauf zu tun ohne das die anderen beiden Geschwister Einsicht oder Befugnis haben.
Geht das auf ein Konto Eurer Mutter, geht das nicht ohne das Einverständnis der Mutter.
Ihr könntet, sollte Eure Mutter nicht mehr dazu in der Lage sein, bei Gericht eine amtliche Betreuung beantragen.
Wie beschrieben die Mutter ist im Pflegeheim und kann nichts mehr allein entscheiden
Es liegt an Euch, damit einverstanden zu sein oder einen amtlichen Betreuer einsetzen zu lassen.
Ihr könnt das auch nach dem Tod Eurer Mutter klären. Ggf. auch gerichtlich im Rahmen einer Erbschaft.
Wie beschrieben die Mutter ist im Pflegeheim und kann nichts mehr allein entscheiden .Die Tochter hat alle Vollmachten und war damals beim Tod des Vaters der Meinung das Geld vom Konto zu holen und auch vom Sparbuch.Hat es geteilt und will jetzt die Hälfte haben um ein Konto zu eröffnen.Da wir der Meinung sind das es nicht nötig ist da es ja separat auf einem Sparbuch liegt will sie es gerichtlich anfordern lassen. Also das kann sie nicht???oder