Ratten im Garten ... Mieterrechte?

5 Antworten

Nein, Ratten zählen als Ungeziefer und Ungeziefer muss man gewiss nicht dulden.

Die Vermieterin hat ausreichend Mülltonnen zur Verfügung zu stellen und diese selbstredend auch zu benutzen. Tut sie das nicht, kannst du damit "drohen", die Miete (bzw, einen Teil der Miete) nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen.

Unter Vorbehalt zu zahlen ist sinnvoller, als gleich eine Mietminderung durchzuziehen, denn der Vermieter hat in der Regel mehr Möglichkeiten, dir eins reinzuwürgen, wenn du die Miete kürzt (auch wenn die Kürzung im Einklang mit dem Gesetz ist). Bei der Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung kann er dir im Prinzip gar nichts, weil du ja weiter die volle Miete zahlst.

Lies hier mal mehr dazu: https://www.mietrecht.com/miete-unter-vorbehalt/

Das kann man der Gemeinde oder der Stadt melden.

Nein. Die Vermieterin ist dazu verpflichtet die Ratten zu beseitigen

Ich empfehle das Ordnungsamt zu informieren die müssen sich darum kümmern