Ratsche als Waffe oder nicht?

1 Antwort

Das Mitführen einer Ratsche als Werkzeug in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich nicht verboten, solange sie einem rechtmäßigen Zweck dient und ist nicht für den Einsatz als Waffe bestimmt ist.

Eine normale Kfz-Ratsche oder ein ähnliches Werkzeug gilt in den meisten Ländern und Regionen eher als Werkzeug denn als Waffe. Aber durch den Vorsatz, sie als Waffe einsetzen zu wollen, selbst wenn es nur im Notfall ist, wird es schwieriger.

Es gibt Gesetze, die das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen in der Öffentlichkeit verbieten, alleine schon wegen der Missbrauchs Gefahr.

Wenn Ratsche als Waffe verwendet oder auf eine Weise gehandhabt wird, die als Bedrohung oder Gefahr für andere angesehen wird, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.

Die Polizei ist beispielsweise auch berechtigt, dir bei einer Kontrolle diesen Gegenstand wegzunehmen, wenn sie den begründeten Verdacht haben, dass du diesen zweckentfremdest. Ich kann mich erinnern, dass einem Mitarbeiter im Sicherheitsdienst eine Maglite (größere Taschenlampe) abgenommen wurde, die er privat am Gürtel getragen hat, während er in der Fußgängerzone in Heidelberg unterwegs war.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung