Private Schulden von jemandem eintreiben?

4 Antworten

Für den hoch effizienten Anbieter "Moskau-Inkasso" (Erfolgsquote rd. 82% - eigene Angaben) wäre der Betrag von 300 € wohl zu niedrig. Slogan des Inkassodienstes: "Ihr Schuldner muß kein Russisch können, er wird uns auch so verstehen."

Da bleibt Dir nichts anderes übrig als den langen Weg über die Gerichte zu gehen - das kostet Geld und Nerven und es ist fraglich, ob man letztendlich überhaupt etwas bekommt - und auch noch mit Auslandsbezug - die einzigen, die dann verdienen, sind Rechtsanwälte.

Schreibe es ab - aus Schaden wird man klug...

Singuli  13.02.2024, 10:26

Dazu brauchst du aber erstmal keinen Anwalt und das kostet auch erstmal nichts.

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LauwarmerKaffee  13.02.2024, 10:27
@Singuli

Wer sagt was von Anwalt und ja es kostet etwas, da man die Gebühren erst einmal auslegen muss

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Erstmal brauchst du natürlich einen Beweis dass dir derjenige wirklich das Geld schuldet (leider) und dann kannst du zum Anwalt gehen.

Ohne einen Beweis (es reichen schon Whatsapp Nachrichten) wird das nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du kannst ihm einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Hier steht wie es geht

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/gerichtliches-mahnverfahren-einleiten-so-kommen-sie-an-ihr-geld-31119

Das geht aber nur in Deutschland. Und wegen 300 € würde ich erst gar nicht anfangen. Da hast du jetzt Lehrgeld gezahlt und vielleicht merkst du dir für das nächste Mal dass man niemals irgendjemandem anderen Geld ausleiht.

LauwarmerKaffee  13.02.2024, 10:27

In die Schweiz muss man ein internationales Mahnverfahren in Gang setzen.

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Singuli  13.02.2024, 10:30
@LauwarmerKaffee

Ja das stimmt hatte ich übersehen. Kommt aber vielleicht auch darauf an wo die Person ihren Hauptwohnsitz hat.

Ich würde aber ganz generell davon ausgehen dass man wegen 300 € gar nicht erst anfangen braucht. Das lohnt sich schlichtweg nicht.

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LauwarmerKaffee  13.02.2024, 10:32
@Singuli

Würde ich genauso machen, Lehrgeld halt. Macht man nur einmal. Das nächste Mal sammelt man vorher das Geld ein

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RobertL303 
Fragesteller
 13.02.2024, 10:39
@LauwarmerKaffee

Mache mir die Mühe auch nicht. Die Genugtuung, dass derjenige keine Freunde hat und jetzt auch noch seine letzten verlorenen hat reicht mir aus. :D

Wegen einer Summe 300€ werde ich mich nicht gerichtlich streiten.

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Singuli  13.02.2024, 10:41
@RobertL303

Ich finde es irgendwie blöd, dass man überhaupt in so eine Situation reinkommt. Das sollte eigentlich nicht passieren. Geld würde ich generell niemals auslegen und verleihen würde ich auch nie etwas.

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kuestenflueger  13.02.2024, 11:31

mit geld helfen ja - mit quittungsbeleg für was das ist und beiden unterschriften !

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Singuli  13.02.2024, 11:39
@kuestenflueger

Ja und es sollte unbedingt drauf stehen wann es zurückgezahlt werden soll. Und ob dafür Gebühren oder Zinsen verlangt werden.

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