Praktische Prüfung schneller Klasse AM?

1 Antwort

Das wäre nur im Ausnahmefall zulässig.

§17 FeV:

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Selbst wenn die Behörde zustimmt, wird dich die Fahrschule im anderen Ort wohl kaum allen anderen vorziehen, sondern dich ganz hinten auf die Warteliste setzten.