Polenböller (Zoll)?

2 Antworten

Wenn du erlaubte Ware bestellst passiert gar nix. Also als volljährige Person z.B. Chinaböller in F2 und CE oder Raketen nicht über 20g NEM oder herkömmliche Batterien kannst gerne im Ausland bestellen.....

§40 (2) SprengG: Illegale Einfuhr explosions gefährlicher Stoffe wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren belegt.

Die Strafe ist selbst bei Ersttätern regelmäßig in einem Bereich, in dem man offiziell als "vorbestraft" gilt.

Und nachdem dieses Jahr ein Böllerverbot gilt, besteht auch kaum eine Chance, unbemerkt Krach zu machen.

FunkeBeste  06.12.2021, 10:45

Es gibt nur ein Verkaufsverbot. Das abbrennen ist nur in einzelnen Städten und Gemeinden verboten bzw. Auf einigen belebten Plätzen.

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1000psEcoBoost  06.12.2021, 12:00

Bei 3 Jahren Maximalstrafe glaube ich dir das nicht.

Da geht er mit lockeren 30 Tagessätzen raus.

Kein Richter verdirbt dem Staat die Steuereinnahmen, weil er 3 Polenböller einschmuggelt.

Aber auch gut, ist man vorbestraft, verliert seinen Job und nimmt einfach das schöne Hartz.

Und es wird doppelt gut, weil man keine Steuern mehr bezahlt, sondern welche dem Staat wegnimmt.

Ist super!

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