Plötzlich kein Arbeitslosengeld 2 mehr erhalten ohne Warnung?

8 Antworten

Es muss einen Einstellungsbescheid geben - sofern Dir eigentlich noch bis zu diesem Zeitpunkt noch ALG II zugestanden hätte!

Sofern Du keinen erhalten hast, läge hier ein Fehler seitens des JC vor. In diesem Fall solltest Du umgehend am Dienstag zum Sozialgericht gehen, und einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Bewilligung/Auszahlung Deines H4 Anspruches stellen.

Meistens wird der noch am selben Tag bearbeitet. Bring alle Unterlagen mit und schildere genau den Ablauf.

Sollte es aber um eine Weiterbewilligung gehen, wird es ggf. etwas komplizierter.

Hast Du alle Unterlagen fristgerecht und zeitnah abgegeben? Derzeit spielt Dein eigenes Vermögen nur eine geringfügige Rolle, die Vermögensprüfungen sind zeitweilig ausgesetzt!

Wenn es einen Ablehnungsbescheid gibt oder etwas anderes, solltest Du mit diesem ebenfalls am Dienstag zum Sozialgericht gehen und Antrag auf vorläufige Gewährung von Leistungen stellen.

laut Gesetz müssen die vorher eine SANKTIONSANDROHUNG rausschicken. Haben die bei mir auch mal gemacht. Kannst du zu einem Anwalt gehen? Und deren Hotline kostet wahrscheinlich auch noch Geld, wie? Ich würd´ umgehend die Halbwaisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. https://www.google.com/search?safe=active&sxsrf=ALeKk01zgvmGB5liQGChmMJGwlK853KR7g%3A1590767518231&source=hp&ei=ni_RXvWtC4aqa_euuvAL&q=halbwaisenrente+wo+beantragen&oq=halbwaisenrente+wo&gs_lcp=CgZwc3ktYWIQARgAMgIIADICCAAyAggAMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjIGCAAQFhAeMgYIABAWEB4yBggAEBYQHjIGCAAQFhAeMgYIABAWEB46BQgAEIMBUOUBWKEpYIUzaABwAHgAgAHhAYgBwQySAQYxNi4xLjGYAQCgAQGqAQdnd3Mtd2l6&sclient=psy-ab

Richi008  29.05.2020, 18:00
Ich würd´ umgehend die Halbwaisenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

das wird so einfach nicht funktionieren es sei den die Voraussetzungen sind erfüllt.

0
PepsiWolf 
Fragesteller
 29.05.2020, 18:05
@Richi008

Ja, das ist das problem. Ich bin 24 Jahre alt, bekomme aus privaten anlässen U25 Hartz IV, habe allerdings eine abgeschlossene Ausbildung und gehe auch nicht mehr zur Schule. Das währen die meines wissen nach einzigen Voraussetzungen die ich allerdings nicht erfülle..

0

Mit Jobcentern telefoniert man nicht, sondern man geht entweder persönlich hin oder macht alles schriftlich, was am rechtssichersten ist.

Wenn Du Halbwaisenrente beantragen sollst, dann ist diese Leistung möglicherweise höherwertig als ALG 2, in jedem Fall aber bedarfsmindernd.

Ich vermute, das Jobcenter hat kein Geld überwiesen als "Druckmittel". In einer anderen Antwort steht etwas von mangelnder Mitwirkung als Grund für Leistungsentzug.

Du solltest nunmehr zeitnah die Rente beantragen, sofern Du Anspruch hast und dieses dem Jobcenter gegenüber nachweisen. Vermutlich werden dann die Leistungen wieder aufgenommen.

Ggf. hol' Dir rechtlichen Beistand.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

PepsiWolf schrieb:

 Nun ist es so, nachdem es mit Corona angefangen hat habe ich schon im März ein schreiben erhalten das ich mich plötzlich um Halbwaisenrente kümmern sollte da ich 24 Jahre alt bin und mein Vater 2017 verstorben ist. [...] Ich bekam nochmal im April ein schreiben das ich diese sache bis zum 25.4 hätte einreichen sollen was ich aber nicht konnte weil ich niemanden erreiche. Das JC hier vor Ort hat seit April/ende März seine Türen geschlossen und man sollte Telefonisch einen Termin machen auf der selben Hotline wo ich nie durch komme.

Wenn man bei der Klärung einer sozialen Sachfrage mitwirken soll und dies nicht tut, greift das, was in SGB I Mitwirkung des Leistungsberechtigten steht, insbesondere § 66 Folgen fehlender Mitwirkung:

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

Ein typisches Beispiel: Das Jobcenter sagt "Stellen Sie einen Antrag auf ALG I." Der Kunde sagt: "Das brauch ich nicht, ich krieg eh nix!" Dann sagt das Jobcenter: "Das können weder Sie noch wir endgültig entscheiden, das kann nur die Agentur für Arbeit!"

Beim Antrag auf Halbwaisenrente wird es ähnlich aussehen: Der Antrag kostet nichts, und letztendlich entscheidend ist die Absage der Rentenversicherung! Ist es so schwer, den Antrag zu stellen und dem Jobcenter eine Kopie dieses Antrags zukommen zu lassen - und dann gegebenenfalls später den Bescheid des Versicherers?

PepsiWolf schrieb:

Das problem ist. Ich gehe nicht mehr zur Schule und habe meine Ausbildung abgeschlossen seit 2017. Ich habe Ergo kein anspruch auf Halbwaisenrente. Das ist halt das verwirrende.

Das "Ergo" kann zutreffen, aber der Sachbearbeiter des Jobcenters verlässt sich sicher lieber auf den Bescheid des Sachbearbeiters der Rentenversicherung.

Ein kleiner Trost steht in SGB I § 67 Nachholung der Mitwirkung:

Wird die Mitwirkung nachgeholt und liegen die Leistungsvoraussetzungen vor, kann der Leistungsträger Sozialleistungen, die er nach § 66 versagt oder entzogen hat, nachträglich ganz oder teilweise erbringen.

Man könnte also umgehend den verlangten Antrag stellen, ihn abschicken und dem Jobcenter eine Kopie davon zukommen lassen ...

Gruß aus Berlin, Gerd

guterfrager401  30.05.2020, 14:56

Er wollte doch witwirken, Du Gerdshow!

0
GerdausBerlin  30.05.2020, 17:25
@guterfrager401

Dann schauen wir doch mal im Gesetz nach, ob es verlangt, dass der Leistungsempfänger mitwirken will, oder ob es verlangt, dass er mitwirken tut:

(1) Will derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nachkommen [...]

(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach [...]

Was davon steht nun in SGB I § 66 Folgen fehlender Mitwirkung?

Und was genau wurde an Mitwirkung verlangt? Nr. 1 oder Nr. 2?

  1. "Mailen Sie uns bitte Ihre Rechtsauffassung betreffs Ihrer Rentenansprüche."
  2. "Stellen Sie bitte einen Antrag wegen Ihrer Rentenansprüche."

Gruß aus Berlin, Gerd

0

Du hast doch offensichtlich Internetzugang. Wieso hast du denn seit März nicht die Möglichkeit genutzt eine email an deinen Sachbearbeiter zu senden?

Der hat von dir nichts mehr gehört und darum die Leistung vorsorglich eingestellt.

Es könnte ja sein, dass du gar nicht mehr an einer Vermittlung interessiert bist.

guterfrager401  29.05.2020, 17:55

Wie soll der denn auch von ihm hören, wenn er keinen Termin bei ihm kriegt?

0
PepsiWolf 
Fragesteller
 29.05.2020, 18:07

Naja, ich habe denen versucht eine E-Mail zuschreiben, allerdings habe ich dort nie den 100% richtigen sachbearbeiter gefunden.
Auf den Schreiben die ich bekommen habe heißt es einfach nur "Bitte legen Sie diese und diese Unterlagen dann und dann vor." -Ohne Name, Büro Nummer etc.

0
LouPing  30.05.2020, 12:09
@PepsiWolf

Damit hast du klare Anweisungen bekommen, was hindert dich denen zu nachzukommen?

Deine mail's landen schon auf dem richtigen Bildschirm.

0
DerHans  30.05.2020, 14:24
@guterfrager401

Das ist Blödsinn. Die Arbeitsagentur und das JobCenter sind ja nicht geschlossen. Auf Termin wird selbstverständlich auch beraten.

0
LouPing  30.05.2020, 14:24
@guterfrager401

Der PC ist potentiell ansteckend? Wenn der Gedanke dich im Griff hat solltest du was dagegen unternehmen.

Die Anträge und Unterlagen lassen sich derzeit alle online einreichen / bearbeiten.

0