Planung Terrasse; als "nicht-versiegelte Fläche"

Terrasse geplant - (Garten, Handwerk, bauen)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

In der Tat  kommunale Satzungen unterscheiden sich diesbezüglich sehr. 

Wir z.B. haben ein Terrassenplattensystem mit Fundament also quasi auch versiegelt, wo die Steinplatten darauf aber nicht verfugt sind , sondern auf Gummi-Puffern mit Abständen gelegt.

Ich vermute fast, das ist das gleiche System?? 

Bei uns in der Kommune gilt das nicht als versiegelte Fläche. Ist das wirklich bei Euch - auch wenn Wasserschutzgebiet - so, dass kein Wasser von einer Fläche versickern darf?  Das macht doch keinen Sinn, denn wo soll der Schadstoffeintrag sein? (Der Schadstoffeintrag des Bongossi und der  Bautenschutzmatten wäre ja viel höher im Vergleich) Ich finde, es könnte sich lohnen, das nochmal per Antrag zu hinterfragen und ggf einen Anwalt für Verwaltungsrecht hinzuziehen. 

Von den Eigenschaften der Bongossi -Hölzer hab ich keine Ahnung, allerdings hab ich gerade geschaut: Trotz im Vergleich zu heimischen Bauhölzern sehr geringen Quell- und Schwindverhalten: 8-10 % scheint mir das problematisch bei der gedachten Anwendung. Ich kann mir derzeit nicht denken, dass Du mit einem Stahlgerüst auf den Punktfundamenten nicht langfristig besser fahren würdest! 

Wenn eine versiegelte Fläche nicht an den öffentlichen Abwasserkanal angeschlossen wird, muss man dafür auch nichts bezahlen. Das ganze Holzzeug weglassen (sonst machst du die Terasse alle 10 Jahre neu) einen soliden Unterbau mit Schotter machen und darauf Fliessen ins Splittbett bündig verlegen. Darauf achten dass das Terassengefälle nach aussen verläuft, das Regenwasser kann in die angrenzenden Beete laufen. So haben wir das gemacht, es ist robust und problemlos und es läuft nichts an die Hauswand.

Egal ob versiegelt oder nicht eine "Terrasse" unterliegt dem öffentlichen Bauplanungs- und Bauordnungsrecht; auch wenn die Terrasse baugenehmigungsfrei sein sollte.

Die Versiegelung der Oberfläche kann nur durch Naturschutzrecht verboten sein, anderenfalls ist die Versiegelung für eine baurechtlich zulässige Terrasse nicht verboten. 

Ob die von Dir geplante Terrasse an die Kanalisation angeschlossen werden muss ergibt sich aus der gemeindlichen Entwässerungssatzung; dort müssen die Definitionen der Begriffe "versiegelt" und "wasserdurchlässig" stehen. Und wenn die Konstruktion danach unter "versiegelt" fällt kannst Du immer noch das Oberflächenwasser sammeln und auf Deinem Grundstück versickern lassen; dann entfallen auch die Gebühren.

Frosch1980 
Fragesteller
 31.03.2015, 17:44

Hallo, versickern, also über Sickerschächte, dürfen wir nicht.

Jede Fläche, die als versiegelt gilt, muss angeschlossen und somit bezahlt werden.

Rasenflächen zb müssen natürlich nicht angeschlossen werden. Deshalb ja die Konstruktion mit der Terrasse. Nur Punktfundamente, und dazwischen normaler, nicht versiegelter Sand.

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Seehausen  31.03.2015, 18:04
@Frosch1980

Das ist offenbar ein Problem Eurer Ortssatzung. Ich kann mir aber  nicht vorstellen, dass dies so in der Satzung steht, wie Du das schilderst. Warum soll Versickerung von Regenwasser verboten sein? Die Kommunen sind doch in der Regel froh, wenn die Kanalisation entlastet wird.

Wie bereits gesagt: Ob Deine Konstruktion als Versiegelung im Sinne Eurer Satzung gilt oder nicht muss und kann nur von Deiner Gemeinde entschieden werden.

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Frosch1980 
Fragesteller
 01.04.2015, 13:42
@Seehausen

Versickern ist verboten!! Vielleicht, weil wir in einem Wasserschutzgebiet gebaut haben, keine Ahnung.

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Da hast du einen Plan mit lauter Unklarheiten:

- wird in Sumpflandschaft oder auf Felsen oder wo gegründet

- wie hoch, wie groß?

- wie soll so ein "Bauwerk" jemals genutzt werden, wenn da Fugen bis 10 mm Breite in der Fläche sind

- wie soll ablaufendes Wasser an den Rändern erfasst werden?

etc.

Frosch1980 
Fragesteller
 01.04.2015, 13:40

Untergrund ist normaler Mutterboden. Im Wasserschutzgebiet. Nach ca. 80cm kommt Grundwasser. Grösse soll ca 40m2 werden. Genutzt werden soll es....obacht...als Terrasse! Wasser an den Rändern kann einfach nach unten ablaufen...

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