Kratzer in der Beschichtung von Terrassenplatten Woehe von Plastikstühlen
Ich habe mir im April mokkabraune Terrassenplatten von Woehe verlegen lassen. Nach dem ersten Grillnachmittag war ich bereits unglücklich.
Verschiebt man einen Plastikgartenstuhl auf der Terrasse, entstehen weiße Kratzer in der "antimoos" Beschichtung der Platten. ES IST KEIN ABRIEB VON DEN STÜHLEN !!
Diese weißen hässlichen Kratzer verwittern leider NICHT. D.h. wenn man de Plastikstuhl auf der Platte verschiebt, entstehen diese Kratzer.
Ich habe zwei verschiedene Arten von weißen Plastikstühlen, bei beiden das gleiche Problem.
zudem kommt, dass es egal ist, was man verschiebt, Spielzeigtrecker meiner Tochter oder ihr Plastikhaus, immer enstehen diese Kratzer, die nicht verwittern.
Ich hatte zweimal den Hersteller hier und der Außendienstmitarbeiter sagte jedesmal, dass ich den Kratzentferner nutzen soll, den die im Programm haben. HALLO? soll ich nun jeden Sonntag Abend über meine Terrasse kriechen und die Kratzer versiegeln? zumal genau dort auch wieder Kratzer entstehen können, wenn man etwas verschiebt.
Also habe ich eine Sachmangelanzeige gemacht und verlangt, dass der Mangel behoben wird. Es kam wieder der Mitarbeiter und nahm eine Platte mit. Nun sagt der Hersteller, dass die Platte dem Qualitätsstandard entstpricht.
Ich kann doch wohl von einer Terrassenplatte verlangen, dass sie solchen Belastungen stand hält oder nicht. Also für mich ist das nach
**§ 434 ein Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
- wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.**
,weil das Produkt Punkt 2. nicht erfüllt. Ich muss doch auf der Terrasse Stühle und sonstige Dinge verschieben können, ohne im Anschluss mit einem Kratzentferner die 50m² abzureiben!
Es leigt bei diesen Platten an der Beschichtung, die Moos etc abhalten soll, aber genau diese Beschichtung ist es die die hässlichen Kratzer zum vorscheinkommen lassen.
Was kann ich da nun tun oder bin ich machtlos und kann eh nichts erreichen. Ist der angebene Sachmangel § hier richtig oder gibts es einen anderen?
Ich ahbe auch geäußert, dass ich mir gerne eine andere Platte aussuche, die nicht solch eine Beschichtung hat, aber darauf lässt sich z.Z. keiner ein.
Lohnt es sich mit meiner Rechtschutz zu klagen und kann ich das "Qualitätsprotokoll" einfordern, wie sie angeblich diese Platten geprüft haben?
Sogar dreckige sandige Schuhe hinterlassen beim Rutschen Kratzer die NICHT verwittern!
sogar auf dem Katalog steht eine Metallliege ohne Plastikfüße, die ebenfalls beim verrutschen, solche Schäden hinterlassen würde.
so ich denke das reicht ersteinmal, mal sehen was ihr dazu meint.
7 Antworten
wenn Du das weiter verfolgen möchtest, dann musst Du einen Gutachter hinzuziehen und einen Anwalt; leider wird das recht teuer und ein mögliches Verfahren zieht sich sicherlich 2 Jahre hin mit zweifelhaftem Ausgang; bist Du rechtsschutzversichert?
gibt es denn eine Beschreibung der Platten in der steht, wofür sie geeignet sind?
ja ich habe eine Rechtschutzversicherung. Es sind nun mal Terrassenplatten und da kann ich als Verbraucher erwarten, dass ich dort Platikgegenstände, wie Gartenstühle ohne weiteres benutzen kann, ohne die Terrasse zu beschädigen. diese Kratzer verwittern nicht, dass ist es was mich echt sauer macht. nur durch solch ein Mittel der Firma, gehen diese Kratzer weg, verändern allerdings punktuell sofort die Farbe, so dass man sofort sieht, wo nachgebessert wurde. Platten der gleichen Firma OHNE diese Witterungsbeschichtung entstehen diese Kratzer nicht. mit dem Gedanken Anwalt und Gutachter spiele ich, natürlich nur wenn es die Versicherung übernimmt. aber lohnt es sich. Zeit habe ich ja eigentlich :-)
vllt antwortet noch jmd der mir eine Tendenz sagen kann.
ja ich habe eine Rechtschutzversicherung. Es sind nun mal Terrassenplatten und da kann ich als Verbraucher erwarten, dass ich dort Platikgegenstände, wie Gartenstühle ohne weiteres benutzen kann, ohne die Terrasse zu beschädigen. diese Kratzer verwittern nicht, dass ist es was mich echt sauer macht. nur durch solch ein Mittel der Firma, gehen diese Kratzer weg, verändern allerdings punktuell sofort die Farbe, so dass man sofort sieht, wo nachgebessert wurde. Platten der gleichen Firma OHNE diese Witterungsbeschichtung entstehen diese Kratzer nicht. mit dem Gedanken Anwalt und Gutachter spiele ich, natürlich nur wenn es die Versicherung übernimmt. aber lohnt es sich. Zeit habe ich ja eigentlich :-)
vllt antwortet noch jmd der mir eine Tendenz sagen kann.
Servus,
ich seh die Sache so, daß das Spielen auf einer Terrasse, sowie das Benutzen mit Gartenstühlen (ob aus Plastik, Holz oder Metall) ein bestimmungsmäßiger Gebrauch ist.
Das muß auch möglich sein, ohne nachfolgende Ausbesserungsarbeiten und daraus folgenden Verfärbungen. Schließlich leistet das ja jede billige Betonplatte für ein paar Euros, dann sollte dein "Qualitätsprodukt" zumindest diese Grundaufgaben schaffen. Den Aufpreis zahlst du für die besondere Farbe, die Herstellung durch einennamhaften Profi und die Schutzschicht. Aber trotz der Schutzschicht ist es weiterhin eine Terrassenplatte.
Ich würde mir eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung holen und gleichzeitig dem Hersteller eine letzte Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schließlich hat er ja schon erfolglos Versuche unternommen die Sache zu bereinigen. Das heißt für mich, daß er sehr wohl weiß, daß es nicht OK ist, wie sich seine Platten verhalten.
Reagiert er nicht auf die Frist, hast du bis dahin die Deckungszusage und kannst dich zumindest von einem Anwalt beraten lassen, der ist hoffentlich mehr wert als dieses Forum und gibt dir dann schon die Richung an.
Ich persönlich würde auf gute Chancen setzen, auch wenn es nur einen Vergleich gibt, bei dem du etas von deinem Geld zurückerhälst.
Viel Glück
Ich gebe dir Recht mit dem Rat: Rechtschutzversicherung nutzen und letzte Frist setzen! Allerdings bin ich überzeugt, das sie kein Recht bekommen werden.
Ich habe ja gesagt: Wir haben ähnliche Platten, nicht die gleiche Firma, aber die gleiche Oberfläche, ähnliches System und BEschichtung. Und der Freund von uns, der Platten gelegt hat (selbstständiger Maurer) hat peinlich genau darauf geachtet, dass er das Werkzeug immer auf einen Lappen legt. Und das hat er uns auch empfohlen: nichts schieben oder gar werfen oder mit weichen Sohlen an den Schuhen....
Vorher hatten wir glasierte Fließen - da war es egal! Und das ist der Unterschied: Wenn die Oberfläche zwar rau aber mit Überzug ist - ist es doch klar - das man sie pfleglich behandeln muss.
Betonsteinpflaster ist ähnlich rau = anfällig - aber dort fallen ähnliche Schäden nicht so auf- weil der GEsamteindruck nicht so edel ist!
Also ich weiß nicht - das ist so ein Grenzfall!
Wir haben ähnliche, auch mit der Beschichtung, und auch in hellbraun, in deren erstem JAhr 2011 gabs keine Kratzer. Unsere Plaste-Gartenmöbel sind zwar braun aber du sagst ja, es ist kein Abrieb.
Wir haben allerdings nie die GArtenmöbel gerutscht oder geschoben sondern nur angehoben und wieder aufgesetzt. Ich weiß nicht - meiner MEinung nach ist GArtenmöbel zu verschieben oder Kinder mit Spielzeug drauf spielen lassen keine gängige Behandlung dieser Platten. Die Topoptik hat halt seine NAchteile. Tut mir leid, in deiner Situation würde ich vielleicht anders denken - wir haben keine kleinen Kinder - aber sehe es eben so!! Denn man sieht ja , dass die Oberfläche nicht glatt wie bei (glasierten) Fließen ist dann muss man dem eben Rechnung tragen!
Hallo, ich bin auch auf den Schrott der Firma Wöhe und Heydemann hereingefallen. Wir kauften uns 40qm Modell 48084 der Serie "Creativ Line". Ich bin mir sicher, dass die Firma genau weiß, dass ihre Platten einer normalen Beanspruchung nicht standhalten. Deshalb findet man Sie nicht, wie bei anderen Produkten üblich, als begehbaren Bestandteil eines Mustergartens, sondern nur in den fast vertikalen Aufstellern der Baustoffhändler. Und hier besteht die maximale Belastung im Abrieb durch Regenwasser. Und sehen narürlich immer edel und chic aus.
Wie ist Ihr Fall seinerzeit ausgegangen? Sind Sie vor Gericht gegangen? Konnten Sie Ihr Recht durchsetzen.