Was ist da der Sachmangel?
434BGB:Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist,ist die Sache frei von Sachmängeln,wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist,die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.Was ist hier der Sachmangel?Eins ist ja—>Die Sache eignet sich nicht für die gewöhnliche Verwendung.Was ist das dann mit:....und eine Beschaffenheit.... Ist das die nähere Erklärung zu ,,gewöhnliche Verwendung“ ?
2 Antworten
Im Zweifelsfall klärt das ein Gutachter.
Wenn du zb Tortenguss kaufst und der Hersteller sagt, Ätsch, unserer bleibt aber flüssig.
Dass er nicht fest wird, wie du es von dem Produkt Tortenguss erwartest.
Oder Zement, der nicht abbindet.
Alles, was du von der Sache erwartest, wofür du sie kaufst.
Also kann man auch dazu sagen,,gewöhnliche Verwendung“?Also ist ja das mit:Beschaffenheit aufweist,die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und vom Verkäufer erwartet werden können die Erklärung zu,,gewöhnliche Verwendung“?
Gewerblich verwendet steht z. B. in manchen Katalogen für Geräte der Veranstaltungstechnik, sonst eben als Konsument
Es gibt dabei eine Beweislastumkehr nach 6 Monaten. Ist es gleich defekt, kann man davon ausgehen, daß der Verkäufer dann reparieren oder tauschen muß
Als Kfm Anfang der 80er Jahre.: WUMSI
Wandelung-Rückgabe, Umtausch, Minderung des Preises oder Schadenersatz, Instandstetzung
Also was ist dort der Sachmangel jetzt?