Pizzafahrer-Grundgehalt unter Mindestlohn legal?
Hallo!
Ich überlege einen Nebenjob anzunehmen, aufgrund meines Erstjobs bin ich hier auf Freitagabend und Samstags beschränkt.
Ein Freund arbeitet als Pizzafahrer. Hier kann ich auch anfangen, Arbeitszeiten passen und Arbeitsabläufe sind durch Mitfahren bei ihm bekannt.
I.m.A. positiv: Spaß am Autofahren, man trifft viele Leute (mit Maske) und kommt viel rum.
Gehalt: 6€ Grundgehalt/h + Fahrtzuschläge pro ausgelieferter Bestellung zwischen 1€ (Stadtgebiet) - 7€ (LK bis 20km Entfernung einfache Fahrt) + Trinkgeld (extrem unterschiedlich und nicht planbar von oft 0€ bis selten bis zu 10€)
Mal können bis zu vier Bestellungen sinnvoll in einer Tour gebündelt werden und bekommt von allen gutes Trinkgeld, mal fährt man für 1€ durch die Stadt und erhält gar kein Trinkgeld -> keine Planbarkeit
Sämtliche Fahrten müssen mit dem eigenen Privatwagen durchgeführt werden. Anmeldung als 450€ Job. Geld gibt es jeden Abend bar ausgezahlt. In den Büchern tauchen 9,60€ als Stundenlohn auf.
Bitte um eure Antwort bzgl. der Gesetzmäßigkeit und eurer generellen Meinung zum Gehalt bzw. wie dieser Job normalerweise entlohnt wird.
Danke!
5 Antworten
Das ist natürlich illegal. Mindestlohn heißt nicht umsonst so. Und Fahrtkostenzuschläge und Trinkgelder dürfen natürlich nicht angerechnet werden. Bei der Bezahlung und ausfahren mit deinem Auto machst du am Ende vermutlich sogar ein Minus.
Die Fahrtzuschläge sind so bemessen, dass mit ihnen gerade einmal der Kraftstoff für den privaten Pkw bezahlt werden kann. Als Lohn bleiben also eigentlich nur die 6 € pro Stunde. Das ist so nicht legal. Der Normalfall sollte sein, dass man wenigstens den Mindestlohn bekommt und das Arbeitsmittel (in diesem Fall der Wagen) samt Kraftstoff vom Arbeitgeber gestellt wird.
Stundenweise Tätigkeiten,im Minijob ,in Rekonvaleszenz / Wiedereingliederung
kann es Abweichungen geben.
Hier müsste man eine genaue Berechnung machen.Ich halte es für möglich,das in einem Querschnitt über einen langen Zeitraum der Beschäftigung der Mindestlohn gezahlt wird.Die Einrechnung von Trinkgeldern und Pauschalen für Nutzungen sind rechtens.
Meine Privatmeinung: Nicht annehmen,wenn einem das zu niedrig erscheint.
Zudem wird eine Pizzeria nicht wirtschaftlich arbeiten können,wenn höhere Löhne gezahlt werden.Nicht umsonst ist es meistens in Familienhand.
Was viele hier gar nicht verstehen ist, dass es u. U gar kein Anspruch auf Mindestlohn gibt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn man Langzeitarbeitsloser war.
Sämtliche Fahrten müssen mit dem eigenen Privatwagen durchgeführt werden.
du willst wirklich deine eigene Kiste dafür nutzen?? oh man, was ist bei nem Schaden, was ist mit Sprit, Abnutzung?
In den Büchern tauchen 9,60€ als Stundenlohn auf.
danach zahlt dein Cheffe die Abgaben, was du bekommst ein Hungerlohn, für ihn bleibt unterm Strich viell. noch was übrig.