Pizzafahrer-Grundgehalt unter Mindestlohn legal?

5 Antworten

Das ist natürlich illegal. Mindestlohn heißt nicht umsonst so. Und Fahrtkostenzuschläge und Trinkgelder dürfen natürlich nicht angerechnet werden. Bei der Bezahlung und ausfahren mit deinem Auto machst du am Ende vermutlich sogar ein Minus.

Die Fahrtzuschläge sind so bemessen, dass mit ihnen gerade einmal der Kraftstoff für den privaten Pkw bezahlt werden kann. Als Lohn bleiben also eigentlich nur die 6 € pro Stunde. Das ist so nicht legal. Der Normalfall sollte sein, dass man wenigstens den Mindestlohn bekommt und das Arbeitsmittel (in diesem Fall der Wagen) samt Kraftstoff vom Arbeitgeber gestellt wird.

Stundenweise Tätigkeiten,im Minijob ,in Rekonvaleszenz / Wiedereingliederung

kann es Abweichungen geben.

Hier müsste man eine genaue Berechnung machen.Ich halte es für möglich,das in einem Querschnitt über einen langen Zeitraum der Beschäftigung der Mindestlohn gezahlt wird.Die Einrechnung von Trinkgeldern und Pauschalen für Nutzungen sind rechtens.

Meine Privatmeinung: Nicht annehmen,wenn einem das zu niedrig erscheint.

Zudem wird eine Pizzeria nicht wirtschaftlich arbeiten können,wenn höhere Löhne gezahlt werden.Nicht umsonst ist es meistens in Familienhand.

Was viele hier gar nicht verstehen ist, dass es u. U gar kein Anspruch auf Mindestlohn gibt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn man Langzeitarbeitsloser war.

Sämtliche Fahrten müssen mit dem eigenen Privatwagen durchgeführt werden.

du willst wirklich deine eigene Kiste dafür nutzen?? oh man, was ist bei nem Schaden, was ist mit Sprit, Abnutzung?

In den Büchern tauchen 9,60€ als Stundenlohn auf.

danach zahlt dein Cheffe die Abgaben, was du bekommst ein Hungerlohn, für ihn bleibt unterm Strich viell. noch was übrig.