Parken im absoluten Halteverbot in der Probezeit?
Hallo, ich habe gestern Abend an einem Absoluten Halteverbot geparkt, das Auto stand halb auf der Straße und halb auf dem Bürgersteig eher auf der Straße, jedoch habe ich heute morgen ein Knöllchen kassiert, ich habe noch keinen Brief erhalten oder ähnliches jedoch bin ich in der Probezeit und wollte wissen, welche Konsequenzen mir drohen und eine letzte Frage Parken im absoluten Halteverbot wird er als B-Verstoß gewertet oder nicht?
2 Antworten
Das ist kein B-Verstoß. Die Einteilung in A und B ist in der BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung) festgeschrieben. Nur Verstöße, für die es auch Punkte gibt, können B-Verstöße sein.
Wiederholte Verstöße gegen Verkehrsregeln, ganz egal welche, können dennoch theoretisch zu einer Verlängerung der Probezeit, einer Überprüfung der Geeignetheit und letztlich sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das ist aber ein meist langer Weg.
Schlecht - ganz schlecht. Aber wie deppert kann man sein - während der Probezeit?
Die Parksituation bei uns ist auch oft schwierig - aber der Behindertenparkplatz ist ja meist frei - juhu.
Komm hör auf - jeder redet sich so gut (oder schlecht) raus wie er kann.
Aber wahrscheinlich musst du nur das Knöllchen bezahlen und gut is.
Es ist eine schwierige Parksituation bei uns und ich weiß es war dumm aber kein grund angst zu machen