Parken im absoluten Halteverbot in der Probezeit?

2 Antworten

Das ist kein B-Verstoß. Die Einteilung in A und B ist in der BKatV (Bußgeldkatalog-Verordnung) festgeschrieben. Nur Verstöße, für die es auch Punkte gibt, können B-Verstöße sein.

Wiederholte Verstöße gegen Verkehrsregeln, ganz egal welche, können dennoch theoretisch zu einer Verlängerung der Probezeit, einer Überprüfung der Geeignetheit und letztlich sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das ist aber ein meist langer Weg.

Frank940 
Fragesteller
 22.06.2022, 17:27

vielen Dank sehr Hilfreich!

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Schlecht - ganz schlecht. Aber wie deppert kann man sein - während der Probezeit?

Frank940 
Fragesteller
 22.06.2022, 16:23

Es ist eine schwierige Parksituation bei uns und ich weiß es war dumm aber kein grund angst zu machen

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shagdalbran  22.06.2022, 16:32
@Frank940

Die Parksituation bei uns ist auch oft schwierig - aber der Behindertenparkplatz ist ja meist frei - juhu.

Komm hör auf - jeder redet sich so gut (oder schlecht) raus wie er kann.

Aber wahrscheinlich musst du nur das Knöllchen bezahlen und gut is.

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