Wer hat die Schuld (Verkehr / Unfall)?
Hallo,
da mir solch ein Vorfall passiert ist, bitte ich um eure Unterstützung:
Fahrer A (Ich) hat ein halb auf dem Bürgersteig, halb auf der Fahrbahn parkendes Fahrzeug in einem Halteverbot als Behinderung vor sich und fährt an dem Auto, ggf. mit ganz leichter Überschreitung der gestrichelten Linie (Situation nicht mehr ganz klar), an dem im absoluten Halteverbot stehenden Fahrzeug vorbei.
In die entgegengesetzte Richtung fährt ein anderes Fahrzeug vorbei und die beiden fahrenden Autos stoßen mit den Fahrerspiegeln zusammen. Sachschaden nur an den beiden Spiegeln.
Die am absoluten Halteverbot parkende Person ist direkt abgehauen. Kennzeichen ist notiert, der andere Unfallpartner hatte noch einen Beifahrer parat als Zeugen.
Laut der Polizei habe ich Schuld, da ich ein Hindernis hatte (obwohl die parkende Person dort nicht parken oder gar halten darf). Mein Unfallgegner und ich sind uns einig, dass die Person, die halb auf dem Bürgersteig, halb auf der Straße stand, eindeutig in der Schuld war. Zumal auch Flucht begangen wurde. Die Person war sich der Situation definitiv bewusst, da auch gefragt wurde, ob was am eigenen Auto ist.
2 Antworten
Die Straßenverkehrs Ordnung sagt im §1 das gegenseitige Rücksicht zu leisten ist. Wenn du jetzt nicht guckst, ob da jemand kommt, bevor du überholst, dann hast du auch ohne Rücksicht gehandelt. Natürlich ist auch er schuld, schließlich stellte er eine Behinderung im Straßenverkehr dar, aber du hast eben ohne Rücksicht gehandelt.
Verstehe ich jetzt aber auch nicht. Wenn das ein absolutes Halteverbotsschild war, dann gibt es ja einen Grund, warum das Schild dort stand. Eben um Unfälle zu vermeiden, weil an dieser Stelle die Sicht eingeschränkt ist, oder weil wichtige Ausfahrten/Einfahrten blockiert werden.
Anders ist das natürlich bei eigeschränktem Halteverbot. 3 Minuten darf man halten, nur, das Auto darf man, soweit ich weiß, nicht verlassen.